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Landtag, 24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 83

 

Kinderspielplätzen oder auch Balkonen vielleicht doch noch abschließend ein Letztes: Es gibt auch Stellungnahmen von anderen Interessenvertretungen, beispielsweise der Immobilientreuhänder, die das auch ähnlich sehen wie wir, also dass die Balkone straßenseitig durchaus Sinn machen würden oder dass man auch für die Kinderspielflächen einen Kompromiss erarbeiten könnte, um hier in Zukunft noch bessere Lösungen für die Bauten, aber letztlich auch für die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Stadt zu finden. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster Redner hat sich Herr StR Walter, Master of Advanced Studies, zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. – Bitte.

 

StR Norbert Walter, MAS: Herr Präsident! Herr Stadtrat! Geschätzte Damen und Herren!

 

Der italienische Philosoph Filippo Bruno hat einmal gesagt, jedes Fundament ist gut, wenn das Gebäude sich bewährt. – Das ist auch mein Ansatz und der Grund dafür, warum unsere Fraktion bei dieser Bauordnungsnovelle konstruktiv mitgearbeitet hat. Vor allem das Klima innerhalb der Arbeitsgruppe war sehr, sehr positiv, wenngleich es seitens unserer Fraktion klarerweise nicht gelungen ist, alles durchzusetzen. Aber das ist klar, wenn man einen Kompromiss will, und es kann wohl auch nur ein erster Ansatz dessen sein, was in Wahrheit noch zu tun ist.

 

Es ist schon vieles gesagt worden von Herrn StR Herzog und von Frau Dipl-Ing Gretner, aber ich darf vielleicht auf zwei Dinge noch einmal eingehen. Der § 69 ist natürlich auch uns ein Anliegen, und ich bin schon auch froh, dass ein Bezirksbauausschuss geblieben ist, weil es natürlich den Bezirksvertretungsbehörden und vor allem den Bezirksvertretungen lokal entschieden besser möglich ist, darüber zu bestimmen. Was mich diesbezüglich positiv stimmt, ist, dass die Beweislastumkehr kommt, sprich, der Bauwerber muss jetzt nachweisen, dass seine Abänderungen nicht dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan widersprechen. Ich denke, das ist ein erster guter Ansatz, ob es dann in der Praxis durchsetzbar, durchführbar ist und vor allem auch erkennbar zu nachhaltiger Änderung führt, das wird sich weisen.

 

Die ganze Frage Flächewidmung G und so weiter ist ohnedies vereinbart – das hat die Frau Gretner schon gesagt –, das wird kommen. Wo ich ihr vollinhaltlich recht gebe, das ist die ganze Frage der Widmung Einfamilienhausthematik. Da ist nach wie vor noch einiges möglich, und man wird sehen, was die neue Bauordnung auch dort bringen wird. Ich glaube nicht, dass es Sinn macht und es kann auch nicht die Intention sein, den Charakter von Gebieten zu verändern, nur weil Einzelne sich nicht daran halten und letztendlich dort Dinge passieren, die niemand haben will.

 

Zu Herrn StR Herzog vielleicht eine Anmerkung: Klar ist jedenfalls, dass der § 69 ein Fortschritt ist, wenngleich er sicher nicht das Gelbe vom Ei ist. Das wissen wir, aber ich finde es immer noch besser, etwas in die Richtung zu tun, als gleich definitiv Nein zu sagen.

 

Bezüglich der Nachhaltigkeit des Bauens: Das ist natürlich ein Ansatz, den man, glaube ich, auch in einer nächsten Novelle noch einmal diskutieren muss, vor allem auch die ganze Frage der Energiekennzahl oder auch die Handhabung dessen, was mit über 20 Jahre alten Gebäuden passiert, und so weiter. Also da ist sicher noch einiges zu tun, und ich glaube, da sind wir erst auf einem beginnenden Weg, aber keinesfalls auf einem Gipfel angelangt.

 

Aber vielleicht noch ein paar andere Punkte, die mir auch wichtig sind. Gerade im Hinblick auf die innere Stadterweiterung ist es doch auch gelungen, die ganze Frage der Dachgeschoßausbauten, auch die Frage der Dachgauben zu behandeln. Es ist jetzt immerhin möglich, nicht nur ein Drittel Dachgauben zu machen, sondern die Hälfte, was auch zu einer Qualitätsverbesserung innerhalb der innerstädtischen Erweiterung führt. Wir wissen ja, dass die Dachbodenreserve gerade einmal um die 25 000 bis 30 000 Dachböden beträgt, wo es keiner Infrastruktur mehr bedarf, und ich meine, dass das gerade im Hinblick auf die Kosten, vor allem auch die Allgemeinkosten, die ein jeder zu tragen hat, der richtige Schritt in die richtige Richtung ist.

 

Wichtig ist auch, dass es gelungen ist, jedenfalls den Schutz der historischen Stadtbilder und der Schutzzonen etwas klarer zu regeln. Ob es ausreicht, wird sich dann hinlänglich weisen.

 

Was schon auch ein positiver Aspekt ist, das ist die ganze Frage der Kleingartenthematik, vor allem bei der Aufschließung der Wege in den Kleingartensiedlungen und natürlich auch bei den Autoabstellplätzen. Es ist gut, dass es zumindest dahin gehend eine Lockerung gibt, dass nicht mehr nur Autos dort parken müssen, sondern dass letztendlich auch die Möglichkeit besteht, Fahrräder oder Sonstiges dort unterzubringen, wenngleich es da sicher auch noch einmal einer Überlegung bedarf, ob es überhaupt, auch im Sinne der Ökologisierungsmaßnahmen, die Eins-zu-eins-Stellplatzverpflichtung überall braucht.

 

Wenn wir uns die Bauordnung in Summe ansehen, dann hat sie 139 Paragraphen, 5 Durchführungsverordnungen und 16 Nebengesetze. Alleine das bedeutet, dass in Wahrheit ein Normalsterblicher diese Materie nie lesen kann, sondern es sind Expertinnen und Experten, die sich damit auseinandersetzen müssen. Ich denke, gerade hier wären ein Wegfall, eine deutliche Präzisierung und die Verkürzung vieler Paragraphen, vor allem aber auch Verfahrensvereinfachungen und Verfahrensbeschleunigung dringend notwendig. Ich glaube, da ist noch viel zu wenig passiert.

 

Gerade im Hinblick darauf, was Herr StR Herzog gesagt hat, nämlich dass er noch mehr gesetzliche Regelungen will, muss ich ihm deutlich widersprechen. Das kann nicht der Sinn und Zweck einer umfassenden Reform sein, sondern es muss einfacher, schneller und besser gehen, damit in dieser Stadt was weitergeht. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Hinsichtlich der Aufwertung der Bezirksvertretungsbehörden, gerade in den Bauverfahren, sollte man

 

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