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Landtag, 24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 83

 

werden sollte. Wir hätten einige diesbezügliche Vorschläge. Uns wurde mitgeteilt, dass es derzeit eine Evaluierung über die letzen zehn Jahre der Flächenwidmungspraxis in Wien gibt, und wir hoffen, dass wir dann, wenn dieses Ergebnis vorliegt, doch gemeinsam an Verbesserungen arbeiten können werden.

 

Ein weiterer großer Themenbereich war beispielsweise auch die Thematik betreffend Hochhäuser in Wien, dass man zum Beispiel, überhaupt nach den Vorfällen in der Donau-City, verpflichtend Hochhausrichtlinien vorschreibt und etwa auch Windstudien et cetera verlangt. Ich glaube, da könnte man noch einiges machen!

 

Ich möchte die Themen, die dann sowieso behandelt werden, jetzt nicht anführen. Ich möchte nur das anführen, was uns doch sehr wichtig ist, wo bis jetzt noch nichts geschehen ist.

 

Ein weiteres Thema ist das Problem der Einfamilienhauswidmung in der niedrigsten Bauklasse in Wien, der so genannten WI. Ich werde fast täglich mit Fällen von verzweifelten Bürgern konfrontiert, die in Einfamilienhausgebieten wohnen und dann sogar ohne § 69 bauordnungsgerechte vielgeschoßige Mehrfamilienhäuser vor die Nase gesetzt bekommen.

 

Es gibt einen aktuellen Fall im 19. Bezirk, und gestern wurde mir ein Fall im 17. Bezirk in der Kretschekgasse 24 bekannt. Ich zeige Ihnen ein Bild, Sie können das jedoch wahrscheinlich in der Entfernung nicht erkennen: Hier sehen Sie jedenfalls den obersten Punkt des Nachbarhauses und die Höhe des geplanten Bauprojektes. Wie ich annehme, hat die Flächenwidmungsabteilung MA 21 gewollt, dass mit der niedrigsten Bauklasse der Charakter des Gebietes erhalten bleibt. Es kommt aber immer wieder vor, dass unter maximaler Ausnutzung dessen, was möglich ist, solche Gebiete zerstört werden. Unserer Meinung nach passt hier entweder die Widmungskategorie nicht oder es ermöglichen eben die anderen Regelungen der Bauordnung solche Dinge. Oder man sagt ehrlich, dass man in diesen Gebieten verdichten will, und die Einfamilienhäuser werden halt nach und nach verdrängt. Ich glaube aber nicht, dass das immer der Wille der MA 21 ist.

 

Weitere Vorschläge waren beispielsweise die Präzisierung des Begriffes G in der Flächenwidmungspraxis. Das ist eigentlich eine Baulandwidmung, aber es heißt hier, dass es sich hiebei um Flächen handelt, die gärtnerisch auszugestalten sind. An diese Flächen gibt es eigentlich nur sehr wenige Anforderungen. Bei mehrgeschoßigem Wohnbau hat der Bauwerber ein Konzept zu liefern, wie er diese G-Flächen gestalten will. In der Praxis schaut das aber dann oft ganz anders aus. Diese Flächen werden nicht so ausgestaltet, wie geplant. In kleineren Bereichen, also nicht beim mehrgeschoßigen Wohnbau, werden dann zum Teil nur ein paar Topfpflanzen aufgestellt, und es wird behauptet, dass das eine gärtnerische Ausgestaltung ist. – Ich denke, für die Lebensqualität in Wien wäre es sehr wichtig, dass man ernst nimmt, dass das unversiegelte Flächen sind und dass das innerstädtischer, qualitativer Freiraum sein soll.

 

Es gibt diesbezüglich auch eine Studie, die uns kürzlich im Wohnbauausschuss vorgestellt wurde. Die Arbeitsgruppe zum Thema Freiraum in Wohngebieten kommt im Hinblick darauf zu dem Schluss, dass man diese Kategorie präzisieren und auch der Baubehörde Instrumente in die Hand geben müsste, um diese Widmungskategorie von den Bauwerbern einzufordern. Ich hoffe sehr, dass wir auch mit Hilfe dieser Studie zu diesem Thema weiter arbeiten werden.

 

Ein weiteres Thema, das diesmal noch nicht behandelt wurde, war beispielsweise auch das Problem der fehlenden Fahrradabstellmöglichkeiten in Wohnhäusern oder im dicht verbauten Stadtgebiet. Oft muss man auf die Straße ausweichen, wodurch wiederum der Gehsteig blockiert und Fußgänger behindert werden. Wenn die Fahrräder in den Häusern abgestellt werden, dann werden sie regelmäßig gestohlen und so weiter. Nachdem es im Garagengesetz doch eine entsprechende Möglichkeit gäbe, haben wir jetzt vereinbart, das auf die nächste Reformgruppe zu verschieben. Ich denke, das wird ein sehr wichtiger Schritt sein.

 

Ich möchte jetzt noch auf die Reformen eingehen, auf die wir uns letztlich geeinigt haben.

 

Der Kollege hat bereits über § 69 gesprochen. Prinzipiell möchte ich dazu sagen, dass wir viel weiter gegangen wären. Wir hätten eher diesen Gestaltungsspielraum beibehalten wollen, der durchaus Sinn macht, weil die Flächenwidmungsabteilung natürlich nicht jede Ecke so gut kennt und sich Bedingungen verändern können. Daher ist es durchaus sinnvoll, dass man einen kleinen lokalen Aushandlungsspielraum, nämlich eben den § 69, hat. Wir meinen aber, dass die maximale Kubatur, die jetzt von der MA 21 festgelegt wurde, nicht mittels § 69 überschritten werden können sollte. Wir hätten auch eher zwischen Altbaugebieten und Neubaugebieten differenziert, weil es zum Beispiel verständlicher ist, wenn man bei einem Dachgeschoßumbau von der Baulinie abweicht, als wenn man in einem Neubaugebiet, wo sogar der Flächenwidmungsplan neu ist, mit dem § 69 versucht, noch mehr herauszuholen. Das macht auch nicht immer Sinn.

 

Der größte Kritikpunkt am § 69 war aber letztlich, dass wir für die Kinderspielplatzproblematik keine einvernehmliche Lösung finden konnten. Es wird weiterhin zugestanden, dass es Ausnahmen hinsichtlich der Errichtung von Kinderspielplätzen mit der Möglichkeit, auf Kinderspielräume auszuweichen, gibt. Wir hätten uns gewünscht, dass man da einen Kompromiss findet, indem man sagt, dass es zwar möglich ist, dass man in innerstädtischen Gebieten, wo kein Platz ist, auf einen Kinderspielraum ausweichen kann, der aber dann so und so aussehen, eine entsprechende Größe haben und gewisse Anforderungen erfüllen muss, dass es aber in Neubaugebieten, wo man die Grundstücke gerade erst parzelliert und mit verantwortlich für die Entstehung eines Stadtgebietes ist, einfach nicht mehr passieren darf, dass es keine Kinderspielplätze gibt.

 

Ich bringe deshalb gemeinsam mit meiner Kollegin Claudia Smolik den Abänderungsantrag ein, dass der diesbezügliche § 119 in diesem Vorschlag jetzt ersatzlos

 

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