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Landtag, 23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 40

 

Arbeitslosenunterstützung notstandsfest und damit armutsfest gemacht werden.

 

Aber was ich nicht tun werde, um die Fallzahlen zu senken, ist das, was Niederösterreich tut, nämlich zu sagen, sodass möglichst keiner darauf kommt, aber natürlich kommt man darauf, dass laut verkündet wird, es gibt einen Heizkostenzuschuss des Landes und dann still und klammheimlich all jene Mindestpensionisten, die einen Bundesheizkostenzuschuss bekommen, den Zuschuss vom Land nicht mehr bekommen. Das ist die Methode Niederösterreich, um Fallzahlen zu verringern.

 

Die Methode Oberösterreich, Grün-Schwarz, um Fallzahlen zu verringern, ist eine sehr ähnliche. Dort wird halt nicht ganz gestrichen, aber wird der Bundesheizkostenzuschuss angerechnet. So werden Fallzahlen verringert.

 

Fallzahlen werden auch verringert, indem in Niederösterreich der Bürgermeister sagt: „Was, du willst eine Sozialhilfe? Bist du dir sicher, dass du eine Sozialhilfe willst? Weißt du eh, dass du das wieder zurückzahlen musst, wenn du dann wieder arbeitest?" - So können Fallzahlen verringert werden, aber so werden in Wien Fallzahlen sicherlich nicht verringert! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Wir kommen zur 4. Zusatzfrage, die vom Abg Holzmann gestellt wird. Ich ersuche darum.

 

Abg Ernst Holzmann (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landetages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung soll nicht zuletzt auch dafür sorgen, dass allen Österreicherinnen und Österreichern entlang der Wiener Standards der Zugang erleichtert wird.

 

Ist durch die im Sommer vom Zaun gebrochenen Neuwahlen diese bedarfsorientierte Mindestsicherung vom Tisch?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Abgeordneter!

 

Sie ist nicht vom Tisch, sondern es ist gelungen, in den Verhandlungen des Regierungsprogramms für die nun am Dienstag angelobte neue Regierung und neue Gesetzgebungsperiode festzulegen, dass auf Basis der Vorarbeiten und des Entwurfs der Art 15a-Vereinbarung, die zwischen Bundesminister Buchinger und allen Ländern außer Kärnten bereits paktiert wurde, zügig die Umsetzung vorangetrieben werden soll. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass es durch personelle Veränderungen in Kärnten auch noch möglich sein wird, Kärnten ins Boot zu holen, weil die bedarfsorientierte Mindestsicherung insbesondere für die Menschen, die Unterstützung und Hilfe in den Bundesländern brauchen, einen immensen Fortschritt mit sich bringt.

 

Es ist uns gelungen, hier etwas zu verhandeln, was in Wien eine Selbstverständlichkeit ist, aber nicht in den meisten Bundesländern, dass es bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung keinen Regress mehr geben wird. Das bedeutet, dass den Menschen, wenn sie endlich wieder auf festen Beinen stehen, dann nicht sofort der Boden weggezogen wird, weil sie die Mittel zurückzahlen müssen und dass es keinen Regress bei den Kindern gibt, damit Menschen nicht deswegen eine Leistung nicht in Anspruch nehmen, weil sie Sorge haben, dass ihre Kinder dann dafür zahlen müssen.

 

Es gibt einen Konsens darüber, dass alle Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung in die Krankenversicherung aufgenommen werden, eine langjährige Forderung Wiens, die hier durchgesetzt werden kann.

 

Es gibt einen ersten Schritt in Richtung One-Stop-Shop, dass nämlich zukünftig Anträge, und das ist in Wien kein Thema, aber in den Bundesländern ein großes Thema, nicht nur in der Gemeinde beim Bürgermeister gestellt werden können, wo die soziale Kontrolle eine sehr große ist und sich deshalb in manchen Ländern nur 20 Prozent der Menschen die Leistung abholen, auf die sie einen Rechtsanspruch haben, sondern diese Leistung künftig auch beim AMS beantragt werden kann, damit die soziale Kontrolle wegfällt.

 

Darüber hinaus ist vereinbart, dass die Gruppe der Bezieherinnen und Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung eine priorisierte, das heißt, bevorzugte Zielgruppe des Arbeitsmarktservices sein muss, wozu es zusätzliche Mittel für das Arbeitsmarktservice geben muss. Ich glaube, dass wir auf einem guten und richtigen Weg sind. Es findet sich auch im Regierungsprogramm das wieder, was ich vorher gesagt habe, nämlich dass die Notstandshilfe und die Arbeitslosenunterstützung armutsfest gemacht werden können.

 

Ich bin sehr hoffnungsfroh, dass wir das im Laufe des nächsten Jahres finalisieren und auch umsetzen können!

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Ich bedanke mich für die Beantwortung.

 

Wir kommen nun zur 4. Anfrage (FSP - 05264-2008/0001 - KFP/LM) der Fragestunde. Sie wurde von Herrn Abg Mag Gerald Ebinger gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (Künftig soll die Sozialhilfe von der Mindestsicherung in Höhe von 747 EUR 14x [also 830 EUR pro Monat] abgelöst werden. Laut EU liegt die Armutsschwelle jedoch 2009 bereits bei 1000 EUR, die Differenz ist für Bedürftige eine beträchtliche. Alleine in Wien beziehen tausende Menschen Sozialhilfe und die Zahl jener, die an oder unter die Armutsgrenze gerutscht sind, hat sich drastisch erhöht. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit dem Bund?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Abgeordneter!

 

Sie fragen mich, wie der aktuelle Stand der Verhandlungen mit dem Bund ist. Ich habe das ausgeführt und möchte es noch ein bisschen umfassender ausführen.

 

Die Landessozialreferentinnen und –referentenkonferenz im Juni 2008 hat nach einer nochmals geringfügigen Überarbeitung die Vereinbarung gemäß

 

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