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Landtag, 21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 47

 

Magistratsdirektion bedanken. Ohne sie wären viele Prüfverfahren, das heißt, unsere Prüfungsarbeit, nicht in dem Maße und dieser vertiefenden Art möglich gewesen. Wir leben auch von der Kooperation mit den Behörden, mit den Ämtern und so auch mit der Magistratsdirektion Wien. Vielen Dank auch im Namen meiner Amtskolleginnen und Amtskollegen.

 

Damit Sie sich vergegenwärtigen können, von welchen Zahlen beziehungsweise welchem Arbeitsumfang wir sprechen: In Österreich wandten sich im Jahr 2007 mehr als 15 000 Rat- und Hilfesuchende an die Volksanwaltschaft. Sie taten das mündlich, schriftlich, über das stark nachgefragte Online-Beschwerdeformular und auf vielfältigem Wege auch über moderne Medien, die wir noch gar nicht genug schätzen.

 

Nach diesen ersten Kontakten haben wir in Österreich Prüfungsverfahren im volksanwaltschaftlich engen Sinne in mehr als 6 100 Fällen eingeleitet.

 

Für Wien kennen Sie das Zahlengerüst: 2 271 Kontakte, davon wurde im Falle von 695 Beschwerden ein Akt angelegt und ein aufwendiges, sorgfältiges Prüfungsverfahren eingeleitet.

 

Damit bin ich schon bei der Bemerkung, die StR Ellensohn gemacht hat im Zusammenhang mit Abg Klicka. Wir kennen die Fälle nicht, die uns nicht kennen, die nicht wissen, dass es kostenlos, also unentgeltlich Rat und Hilfe gibt, und wir kennen die Fälle nicht, für die die Volksanwaltschaft noch eine zu große Hürde darstellt. Ich darf darauf hinweisen, dass es von meinem Geschäftsbereich aus beabsichtigt ist, wieder zu beginnen, in den Magistratischen Bezirksämtern oder in anderen atypischen Orten außer der Singerstraße 17 Sprechtage und Sprechstunden abzuhalten.

 

Ich denke, es ist an uns, den Bürgerinnen und Bürgern entgegenzukommen und so zu verfahren, wie das Abg Klicka angemerkt hat, nämlich kundInnenfreundlich. Wir ringen auch noch um ein Weiteres: Was ist denn das für ein Verhältnis zwischen dem Beschwerdeführer, der Beschwerdeführerin und uns als prüfende Stelle, als auf Basis der Bundesverfassung arbeitende Einrichtungen, Kontrolleinrichtungen der Verwaltung? Sind das Kunden, sind das Partner, sind das Fragesteller? Wer sind diese Bürgerinnen und Bürger, zu denen sich ja auch unser Verhältnis ausdrückt?

 

Also wir müssen auch überlegen, wie viele kommen und kommen auch mit der Information, sie hätten erst seit Kurzem realisiert, dass es uns gäbe und sie wüssten jetzt endlich, wo sie ihre Sorge abladen können und Hilfe bekommen. Hinter diesen Zahlen stecken Schicksale, hinter diesen Zahlen stecken Menschen, Familien, ökonomische Verluste, soziale Verluste und vieles andere mehr. Also wir vergegenwärtigen uns in der Volksanwaltschaft sehr, dass das nicht bloß „Fälle“ sind.

 

Ich möchte auch, ich konnte das schon persönlich tun, Präsident Hatzl alles Gute für seinen neuen Lebensabschnitt zu wünschen.

 

Ich habe mir ganz besonders, nicht nur, weil es mein Zuständigkeitsbereich ist, den Geschäftsbereich Friedhöfe herausgesucht. Dieser kommt das letzte Mal in einem Bericht an den Landtag vor, weil es aktuell ein ausgegliederter Bereich ist. Nur die Beschwerdeführer, wollen wir sie so jetzt nennen, weil wir sie gegenwärtig noch so nennen müssen, die interessiert das gelinde gesagt nicht. Die kommen mit ihren Beschwerden und sagen: Wer hilft mir jetzt? Umgestürzter Baum, Grabstelle beschädigt, Haftungsfragen ungeklärt - da hilft es im Einzelfall hoffentlich und auch in Zukunft, dass über den Kulanzweg und über das gute Einvernehmen Möglichkeiten mit der Versicherung gefunden wurden, dass der Schaden bezahlt wird. Aber das nützt nicht systematisch und Sie wissen genau, wenn ich als prüfende Stelle auf eine freundliche Auskunft angewiesen bin, hat das eine andere Qualität als wenn ich mit einer bestimmten gesetzlichen Fundierung und auf einer Basis der bundesverfassungsmäßigen Gültigkeit kooperieren und den Prüffall aufklären kann. Also die Kann-Bestimmung, das freundliche Entgegenkommen ist das eine und die Berechtigung, auf Augenhöhe einander zu begegnen, ist die andere Geschichte.

 

Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es auch in einem anderen Fall - Bundeszuständigkeit AMS - absolut möglich war, einfachgesetzlich die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft beizubehalten. Also ich würde mich freuen, wenn es weiter eine Diskussion dazu gibt, ob man nicht über einfachgesetzliche Maßnahmen die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft auch da sicherstellt, wo es um ausgegliederte Bereiche geht.

 

Ich bedanke mich in dem Zusammenhang auch sehr für die Anregungen, die aus den Debattenbeiträgen gekommen sind. Also ich denke, Abg Günther hat auf diese Problematik hingewiesen. Frau Praniess-Kastner hat eben diesen roten Faden der Missstände aufgezeigt und gesagt, wie das eben mit Einzelfalllösungen ist und mit dem Systemfehler, der damit nicht behoben ist.

 

Ich bedanke mich auch für den Mehrparteienantrag, der auf Behinderung, auf die Causa Behinderung im Antidiskriminierungsgesetz hingewiesen hat und ich erwähne, dass zum Beispiel bei uns darüber Klage geführt wird, dass es in den Magistratischen Bezirksämtern absolut nicht sicher ist, ob man dort barrierefrei zu seinem Recht kommen kann. Vielleicht ist es notwendig, über Sondergelder, über andere Anstrengungen zu erwirken, dass diese Barrierefreiheit wirklich gewährleistet ist. Die Bezirke sagen durchwegs, sie fühlen sich nicht imstande, diese Sanierungen, diese Adaptierungen vorzunehmen, also ein Appell, über eine andere Form der Finanzierung in dem Zusammenhang nachzudenken.

 

Die Kollegen Abg Klicka und StR Ellensohn habe ich schon zitiert. Das ist die Spitze des Eisberges. Wie verhalten wir uns zueinander und es ist nicht so, wie der Abg Oxonitsch gesagt hat, durchwegs erfreulich, und ich kenne auch keine andere Position. Dem scheidenden Präsidenten Hatzl wäre niemals persönliche Verfehlung oder Verschulden nachzuweisen oder vorzuwerfen gewesen. Es geht aber nicht um Einzelverschulden oder um einzelne Verfehlungen, sondern es geht, wie Sie in den Wortmeldungen durchwegs gezeigt haben, um die Komplexität einer Materie, der nicht umfassend Genüge

 

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