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Landtag, 21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 47

 

Gesamtverfahrensdauer lag gemäß der jeweils zur Verfügung stehenden Auswertung in der MA 15 bei 152 Tagen, außerdem würde bei über einem Viertel der Anträge die Erledigung länger als ein halbes Jahr dauern." Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist für Betroffene schlichtweg untragbar.

 

Die Volksanwaltschaft bringt es in ihrem Bericht auf den Punkt: „Eine überlange Verfahrensdauer führt somit wesensmäßig dazu, dass pflegebedürftige Menschen, die über keine finanziellen Reserven verfügen, in eine finanzielle Notlage gedrängt werden oder mangels finanzieller Ressourcen auf die Inanspruchnahme dringend benötigter gesundheitsrelevanter Leistungen sogar zeitweise verzichten müssen, was die Gefahr einer – Klammer: weiteren - Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes oder ihrer Verwahrlosung in sich birgt."

 

Wie wenig die Gemeinde Wien in der Lage ist, sich in die Lage mancher pflegebedürftiger oder behinderter Menschen zu versetzen, zeigt auch der Rechnungshofbericht, der kritisiert, dass Eltern zum Teil schwerstbehinderter Kinder die Außenstelle zur medizinischen Untersuchung im 20. Bezirk besuchen müssen. Hausbesuche gibt es hier nicht.

 

Meine Damen und Herren! Ein weiterer Bereich, den wir auch seit Langem, und zwar alle Oppositionsparteien gemeinsam, angesprochen haben, ist das leidige Thema der Auslagerungen in dieser Stadt. Dadurch, dass die Gemeinde immer mehr in den Fonds oder in sonstige Unternehmen auslagert, die dann nicht der Kontrolle durch die Volksanwaltschaft im direkten Weg unterliegen, kann es zu entsprechenden Defiziten kommen. Das möchte ich an dieser Stelle, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch einmal ausdrücklich erwähnen.

 

Ich erneuere daher unsere Forderungen, auch wenn es offenkundig auf Basis einer nicht wirklich sicheren Rechtslage funktionieren würde, dass man die gesetzliche Prüfungsbefugnis der Volksanwaltschaft für den Bereich des Fonds Soziales Wien verankert, sodass man wirklich alles tut, dass die Volksanwaltschaft nicht auf den angesprochenen Goodwill angewiesen ist, sondern hier auf gesetzlicher Basis agieren kann.

 

Meine Damen und Herren! Ich komme damit auch schon zum Ende. Wir werden den Bericht der Volksanwaltschaft selbstverständlich zur Kenntnis nehmen. Ich hoffe, die Stadtregierung hat ihn sehr aufmerksam gelesen und nimmt diesen Bericht als Auftrag und sieht ihn als Arbeitsprogramm an für die kommende und nächste Legislaturperiode.

 

Herzlichen Dank noch einmal den anwesenden Volksanwältinnen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Bevor ich Frau Abg Klicka das Wort gebe, darf ich mich noch von Frau Volksanwältin Stoisits verabschieden. Sie muss leider wieder weg, aber ich denke, sie hat doch einen Eindruck von unserer Debatte hier mitgenommen, und ich wünsche ihr auch weiterhin alles, alles Gute. (Allgemeiner Beifall.)

 

Frau Abg Klicka.

 

Abg Marianne Klicka (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Danke vielmals. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Volksanwältinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Der Bericht der Volksanwaltschaft gibt uns natürlich als Stadt und als Politiker und natürlich auch für die Mitarbeiter wieder einige Empfehlungen, vor allem, wenn es in Richtung Sozialhilfebezieher geht, welche Maßnahmen noch verbesserungswürdig wären.

 

Auf der anderen Seite können wir feststellen, dass es keine große Zahl von Missständen gibt, denn man muss ja auch die Relationen beachten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadt Wien bearbeiten im Jahr 90 000 Fälle von Sozialhilfebezieherinnen und Sozialhilfebeziehern. Jene unglücklichen Fälle, die dann hier von der Volksanwaltschaft auch aufgezeigt werden und wo es Probleme gab, sind an zwei Händen abzuzählen. Das heißt, die Relation jener Klientinnen und Klienten, die zufrieden sind mit der Arbeit im Magistrat der Stadt Wien, ist sehr, sehr groß, und wir sind stolz darauf als Stadt Wien, unseren Bürgerinnen und Bürgern, die einer Hilfe und Unterstützung bedürfen, diese auch gewähren zu können.

 

Die Unterstützung von so vielen Menschen erfordert natürlich auch Personal und gut funktionierende Abläufe. Deshalb wurde vor einigen Jahren in den Sozialzentren und Sozialreferaten schon ein Terminsystem eingeführt, um die Wartezeit für die Kundinnen und Kunden zu verkürzen und um ohne Druck im Hinblick auf andere wartende Personen, die dann schon angestellt sind, die Gespräche durchführen zu können.

 

Bei den Fällen, die die Volksanwaltschaft aufgezeigt hat, ist es auch immer wieder zur Verzögerung gekommen, weil die Klienten selbst ihre Termine nicht in Anspruch genommen haben, weshalb es zu zwei oder drei Ersatzterminen kommen musste, um endlich diesen Fall auch bewältigen und abschließen zu können. Diese Notfallstermine und Ersatztermine werden auch umgehend vergeben, um den Lebensunterhalt der Antragsteller sichern zu können.

 

Es ist auch so, dass eine einheitliche Auskunftserteilung und die Richtlinien bereits in den Informationsblättern niedergeschrieben sind, genauso wie die Richtlinien für die Bescheiderstellung und die Beeinspruchung.

 

Viele Vorschläge sind umgesetzt, viele sind noch in Bearbeitung, um zur Verkürzung der Verfahrensdauer zu kommen. So werden in der MA 40 derzeit sämtliche Arbeitsprozesse durchforstet, überarbeitet und optimiert, und die EDV-mäßige Erfassung, um eine schriftliche Bescheiderstellung auch umsetzen zu können, ist derzeit im Gange. Die Tests dafür laufen bereits in einzelnen Zentren, und ab dem 1. Jänner 2009 werden alle Zentren am Netz sein. Dies bedeutet nicht nur eine Erleichterung für die Referentinnen und Referenten, weil eben einzelne Arbeitsschritte automatisiert durch die EDV durchgeführt werden, sondern es bedeutet auch viele Vorteile für die Kundinnen und Kunden. Einerseits verkürzt es die Wartezeit, weil diese Bescheide automatisiert sehr schnell ausgedruckt werden können, auf der anderen Seite

 

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