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Landtag, 21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 47

 

(Beginn um 9.01 Uhr.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Einen schönen guten Morgen, meine Damen und Herren des Wiener Landtages!

 

Ich darf die 21. Sitzung der laufenden Legislaturperiode für eröffnet erklären.

 

Mir liegen eine Reihe von Entschuldigungen vor, nämlich von Herrn Abg Mag Gudenus, Frau Abg Korosec, Frau Abg Mag Korun, Frau Abg Ludwig-Faymann, Frau Abg Dr Pilz, Frau Abg Mag Ringler, Frau Abg Rubik, Herrn Abg Stark und Herrn Abg Dipl-Ing Stiftner. Bis 11 Uhr ist des Weiteren Herr Abg Bacher-Lagler entschuldigt.

 

Wir kommen zur Fragestunde.

 

Die 1. Anfrage (FSP - 04223-2008/0001 - KGR/LM) wurde von Herrn Abg Mag Rüdiger Maresch gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet. (Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht für die Erstellung der Lärm-Aktionspläne eine weitreichende Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Im Gegensatz zu den diesbezüglichen Regelungen anderer Bundesländer ist im Wiener Umgebungslärmschutzgesetz keine Bürgerbeteiligung vorgesehen und auch eine Dauer für die Stellungnahmefrist für die Bezirksvorstehungen ist nicht angeführt. Für welchen Zeitpunkt ist die Vorlage einer Novelle des Wiener Umgebungslärmschutzgesetzes geplant, mit der der Wiener Bevölkerung, wie in der EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgesehen, die Möglichkeit gegeben wird, zu den Lärm-Aktionsplänen Stellung zu nehmen?)

 

Frau Mag Sima, ich darf um die Beantwortung bitten.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Schönen guten Morgen!

 

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wien war das erste Bundesland in Österreich, das die EU-Richtlinie auf Landesebene umgesetzt hat. Das Wiener Umgebungslärmschutzgesetz wurde bereits am 3. März 2006 und die entsprechende Verordnung am 31. März 2006 kundgemacht.

 

Und in diesem § 11 des Wiener Umgebungslärmschutzgesetzes ist gemäß den europäischen Vorgaben, das möchte ich hier wirklich betonen, auch die Öffentlichkeitsbeteiligung geregelt. Sie wissen, wir haben das über die Bezirksvorsteher beziehungsweise Bezirksvorsteherinnen vorgesehen, die die Möglichkeit haben, innerhalb einer bestimmten Frist zum Aktionsplan Stellung zu nehmen. Konkret war die Frist vom 6. Juni bis zum 23. Juni 2008. - Es handelt sich hier also, und das möchte ich nochmals betonen, um eine rechtskonforme Umsetzung der EU-Richtlinie, und ich sehe deswegen eigentlich nicht wirklich einen Novellierungsbedarf.

 

Die Lärmkarten und Konfliktpläne unsererseits wurden dem Bundesministerium fristgerecht bis 30. Juni 2007 übermittelt, und die Aktionspläne bis zum 30. Juni 2008. Sie wissen, dass ein Veröffentlichungszeitpunkt im Gesetz nicht vorgesehen ist, lediglich der Zeitpunkt der Erstellung. Warum das Ministerium bisher noch nicht veröffentlicht hat, kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, nicht sagen. Ich kann es nur vermuten, nämlich dass es damit zusammenhängt, dass andere Bundesländer das noch nicht gebracht haben und offensichtlich der Herr Bundesminister vor hat, das alles in einem gemeinsam zu veröffentlichen.

 

Okay, wir belassen es einmal dabei.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Danke schön für den ersten Teil der Antwort, ...

 

Präsident Heinz Hufnagl (unterbrechend): Es freut mich, dass Sie sich die Frage zugeteilt haben, Kollege Maresch. Sie sind in der Tat am Wort.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (fortsetzend): Wunderbar. Das war ein bisschen überraschend: Weil die Frau Stadträtin so unmittelbar gemeint hat, sie wird mir dann nachher auch noch etwas sagen, habe ich mir gedacht, jetzt treten wir in einen Dialog ein. – Danke schön, dass Sie mich darauf hingewiesen haben, dass ich jetzt auch fragen darf.

 

Also, meine Frage ist: Die BezirksvorsteherInnen - sozusagen die Öffentlichkeit, die Sie als Öffentlichkeit bezeichnen - hatten in Wien jetzt vom 6. bis zum 23. Juli, meines Wissens, Zeit, also einen Zeitraum von ein bisschen über zwei Wochen. Wie erklären Sie sich, dass das beim oberösterreichischen und beim burgenländischen Umgebungslärmschutzgesetz - das eine eine schwarz-grüne Landesregierung, das andere eine rote Landesregierung – jeweils sechs Wochen sind? - Das hätte ich ganz gerne gewusst, warum hier dieser auf zwei Wochen eingeschränkte Zeitraum gewählt wurde.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Ich glaube, dass jedes Land sozusagen hier die Möglichkeit ausgenutzt hat, das so zu regeln, wie es für richtig gehalten wurde. Wir haben uns auf diesen Zeitraum geeinigt. - Andere Erklärungsmöglichkeiten sehe ich keine.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg Parzer gestellt. - Bitte.

 

Abg Robert Parzer (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Liebe Frau Stadträtin! Eine Frage an Sie: Was werden Sie unternehmen, um für die durch die ÖBB von Lärm geplagten Bürger recht bald bei den ÖBB Lärmschutzwände einzufordern?

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Noch einmal, bitte.

 

Abg Robert Parzer (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Was werden Sie unternehmen, um für die durch die ÖBB von Lärm geplagten Bürger in Wien Lärmschutzwände durch die ÖBB aufstellen zu lassen? Wie lange wird das noch dauern?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Sie wissen vielleicht, Herr Abgeordneter, dass wir ja bereits seit dem Jahr 2001 aus genau diesem Grund mit den ÖBB ein Übereinkommen haben. Seitdem bin ich noch nicht hundertprozentig zufrieden, aber zufriedener, denn vorher ist das sehr, sehr schleppend vorangegangen. Jetzt ist es mittlerweile so, dass wir und die ÖBB je 1,8 Millionen EUR jährlich in einen Topf einzahlen und dann die verschiedenen Strecken abarbeiten, wobei es eine Prioritätenliste gibt, die die MA 22 erstellt hat, die sich aus den Faktoren Bevölkerungsdichte, Fahrfrequenz, Lärmfrequenz zusammensetzt. Das arbeiten wir dann wirklich Punkt für Punkt ab. Ich glaube, dass wir

 

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