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Landtag, 16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 72 von 78

 

Unterstützung vorhanden war. Das war eine ganz tolle Zusammenarbeit! (Beifall bei der SPÖ und von Abgeordneten der FPÖ.)

 

Die Stellungnahme der Arbeiterkammer ist heute auch einige Male genannt worden. Ich sehe in der Arbeiterkammer-Stellungnahme sehr wohl eine Befürwortung und eine Unterstützung des Weges, der gegangen wird. Ich sehe darin aber auch den Hinweis, dass eine solche Maßnahme ohne Sozialpaket wenig Sinn macht. Diese Ansicht teilen wir. So sehen wir das auch, sonst hätten wir dieses Sozialpaket ja nicht geschnürt!

 

Auf eine Stellungnahme möchte ich noch hinweisen, weil sie heute auch schon in der Fragestunde angesprochen wurde, nämlich auf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres: Dazu ist zu sagen, dass wir diesbezüglich am 17. März noch einmal eine Klarstellung bekommen haben. Darin hat das Bundesministerium für Inneres sehr wohl – ich zitiere: „ keinen Anlass zur Bemerkung gesehen und keineswegs ausgeschlossen, dass auch der Auffassung der Stadt Wien mit dieser Lösung nähergetreten werden kann“. In dieser Stellungnahme wurde auch erwähnt, dass man die Schulpflicht, den Gesundheitszustand und die Dauer des Bettelns im Strafausmaß berücksichtigen soll. Und dazu ist wiederum zu sagen – das hat Kollege Stürzenbecher heute auch schon dargelegt –, dass über das Verwaltungsstrafverfahren, das die Polizei führt, gemäß § 19 sehr wohl vorgesehen ist, dass diese Tatbestände tatsächlich Berücksichtigung finden müssen.

 

Zu den Argumenten der christlichen Organisationen möchte ich auch noch etwas sagen: Seit gestern sind drei Stellungnahmen beziehungsweise Aussagen in Umlauf, von denen ich glaube, dass diese insofern fehl am Platz sind, als sie sich nicht tatsächlich mit dem Kindeswohl auseinandersetzen. Ich halte es für ausgesprochen vermessen, wenn man Kinder weiterhin ungehindert ausbeuten lassen will. Ich meine, dass diese Kinder ein Recht auf eine Zukunft und auf eine Ausbildung sowie ein Recht darauf haben, einmal eine eigenständige Existenzsicherung zu haben, und dass diese Kinder daher ein Recht darauf haben, aus dem Teufelskreis der Bettelei, der meistens die Kriminalität folgt, auszusteigen. (Beifall bei der SPÖ und von Abgeordneten der FPÖ.) Daher haben sozialromantische Ansätze hier wirklich nichts verloren!

 

Die Novelle, die hier vorliegt, wurde viel diskutiert, ist bewusst so gestaltet und wurde aus meiner Sicht umfassend und umsichtig bearbeitet. Und mir ist es ganz wichtig, an dieser Stelle noch etwas zu sagen, weil ein bisschen spekuliert wird, ob da vielleicht nicht doch noch etwas offen ist: In dieser Stadt wird es mit der SPÖ kein generelles Bettelverbot geben! Wir werden Wien nicht zur Bannmeile für Bettelei machen! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Ich wiederhole: Wir haben dieses Gesetz gemacht, um Ausbeutung von Kindern zu verhindern. Wir haben das Wohl und den Schutz der Kinder in den Vordergrund gestellt, und ich würde daher bitten, dieser Novelle die Zustimmung zu erteilen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Hoher Landtag! Während der jetzt abgeschlossenen Debatte habe ich aus den Reihen der Freiheitlichen Partei das Wort „Kinderschänder“ vernommen. Ich werde mir die entsprechende Passage aus dem Protokoll vorlegen lassen und genau anschauen, und wenn diese Bemerkung gegen eine Person dieses Landtags oder gegen eine Fraktion gerichtet war, würde dies zwangsläufig einen Ordnungsruf nach sich ziehen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Dies ist gegen die Stimmen der Grünen Fraktion mehrstimmig angenommen.

 

Mir liegen zwei Beschluss- und Resolutionsanträge vor.

 

Der erste von den ÖVP-Abgeordneten Herrn Mag Wolfgang Ulm, Frau Mag Barbara Feldmann, Frau Monika Riha und Frau Mag Sirvan Ekici betrifft ein generelles Bettelverbot in Wien.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Herrn Landeshauptmann beantragt.

 

Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, möge bitte ein Zeichen mit der Hand geben – Dieser Antrag wird nur von der Österreichischen Volkspartei und den Freiheitlichen unterstützt, bleibt sohin in der Minderheit und ist daher abgelehnt.

 

Der zweite Beschluss- und Resolutionsantrag von der Grünen Fraktion, der von Frau Abg Jerusalem und Frau Abg Mag Maria Vassilakou eingebracht wurde, betrifft Betteln mit Kindern.

 

Hier wird in formeller Hinsicht die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Wer diesen Antrag in der sofortigen Abstimmung unterstützt, möge bitte ebenfalls ein Zeichen mit der Hand geben. – Dieser Antrag wird nur von der Grünen Fraktion unterstützt, bleibt somit in der Minderheit und ist daher abgelehnt.

 

Meine Damen und Herren! Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen.

 

Ich erblicke und höre keinen Widerspruch.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, dies mit einem Handzeichen auszudrücken. – Dieser Gesetzesantrag findet in gleicher Form wie in der ersten Lesung die Zustimmung der Sozialdemokratie, der Österreichischen Volkspartei und der Freiheitlichen Partei und ist sohin mehrstimmig angenommen.

 

Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz zur Bereinigung der Rechtsschriften des Landes Wien geändert wird, die so genannte Wiener Rechtsbereinigungsgesetz-Novelle 2008.

 

Die Berichterstatterin hiezu ist ebenfalls Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich bitte Sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter

 

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