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Landtag, 16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 78

 

gemeinsames Auskommen.

 

Wirklich geht es den BürgerInnen und AnrainerInnen dort um Lärm, um Parkplätze, Stellplätze, um den Verkehr, der dort herrscht. (StR Johann Herzog: Steht auch im Akt drinnen!) Hervorragend vorbereitete magistratische Dienststellen haben die moderierten BürgerInnengespräche begleitet, haben sich möglicher Garagen in der Nähe angenommen, wo man parken kann, haben angeboten, die Parkraumüberwachung an bestimmten Terminen und Tagen zu verstärken und zu schauen. Es waren die Polizei eingebunden und der Bezirk.

 

Es sind wirklich gute Lösungen erarbeitet worden, wie beispielsweise ein Ordnerdienst, den der Verein ATIB selber stellen wird, wenn es zu größeren Veranstaltungen kommt, um Menschen darauf hinzuweisen, bitte nicht mit laufendem Motor stehen zu bleiben, bitte sehr Parkplätze auch ein bisschen weiter entfernt zu suchen, bitte nicht vor den Türen so lange stehen zu bleiben, um nicht eine unnötige Lärmbelästigung zu erzeugen.

 

Das ist alles ausgehandelt worden, es ist schriftlich festgehalten, und es liegt vor, und natürlich ist auch weiterhin das Angebot der Gebietsbetreuung da - wofür haben wir so hervorragende Einrichtungen -, moderierte Gespräche zu führen, jederzeit Grätzelgespräche zu führen, wenn das erforderlich ist, und natürlich werden wir das tun, das ist keine Frage.

 

Wir werden auch gerne den BürgerInnen, und besonders den AnrainerInnen dieser Dammstraße 37, mitteilen dass es die FPÖ war, die im Bauausschuss im Bezirk nicht der Überdachung des Hofes zugestimmt hat, was eine ganz vordringliche Forderung der BürgerInnen war, um die Lärmbelästigung bei Versammlungen einzudämmen, das werden wir natürlich machen. Diese Überdachung ist eine geringfügige Abweichung, gut, das haben wir beschlossen, aber leider ohne die FPÖ, (Abg DDr Eduard Schock: Die Bürger wissen, dass Sie sie verraten haben!) die sich offensichtlich um die Lärmbelästigung der BürgerInnen nicht kümmert, wir aber schon, und so werden wir weitermachen. Ich glaube, das ist ein guter Weg auch für den Rest Wiens, wie man gemeinsam mit AnrainerInnen, mit Betroffenen, spricht und die Probleme, die sie tatsächlich haben, löst. (Beifall bei der SPÖ. – Abg DDr Eduard Schock: Die Bürger wissen, dass Sie sie verraten haben!)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Die Aktuelle Stunde ist beendet.

 

Der Herr Landeshauptmann hat sich gemäß § 16 der Geschäftsordnung zu einer Mitteilung betreffend „Europadeklaration 2008" zum Wort gemeldet. Das Thema der Mitteilung wurde termingerecht dem Präsidenten bekannt gegeben und ebenfalls termingerecht den Klubvorsitzenden zugestellt.

 

Entsprechend dem § 16 Abs 3 der Geschäftsordnung hat die Mitteilung unmittelbar nach der Aktuellen Stunde zu erfolgen.

 

Ich erteile nun dem Herrn Landeshauptmann das Wort, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit 40 Minuten begrenzt ist. Bitte schön.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Landtag!

 

Das Jahr 2007 war für die Europäische Union nun zweifelsfrei ein wichtiges Jahr. Im 50. Jahr ihres Bestehens hat die EU ein kräftiges Zeichen ihrer Vitalität und ihrer Handlungsfähigkeit gegeben. Beim Europäischen Gipfel am 14. Dezember des vergangenen Jahres wurde der Reformvertrag, der nunmehr gemeinhin als Vertrag von Lissabon bezeichnet wird, von allen EU-Mitgliedern unterzeichnet. Am 21. Februar dieses Jahres hat das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit von 525 zu 115 Stimmen für den Vertrag von Lissabon gestimmt. Ich teile die Sicht dieser 82 Prozent der EU-Parlamentarier und bewerte den Vertrag überwiegend positiv und dies aus folgenden Gründen:

 

Erstens: Es gibt nun eine neue gemeinsame Rechtsgrundlage, die Verankerung von gemeinsamen Werten, einen einheitlichen Zielkatalog der Union, die bessere Ausgestaltung der Prinzipien, und hier sei insbesondere die Subsidiarität angeführt.

 

Zweitens: Der Vertrag bringt nicht weniger, sondern ein mehr an Demokratie und Bürgerbeteiligung, insbesondere durch die Stärkung des Europäischen Parlaments, die Einbeziehung der nationalen Parlamente in den europäischen Entscheidungsprozess und die Ermöglichung europäischer Bürgerinitiativen.

 

Drittens: Die Stärkung der Grundrechte durch die Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte.

 

Viertens: Die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union wird erhöht. Mehr Entscheidungsfindungen im Rat mit qualifizierter Mehrheit tragen dazu ebenso bei wie der Umstand, dass es künftig jeweils einen auf zweieinhalb Jahre gewählten Präsidenten beziehungsweise eine Präsidentin des Europäischen Rates geben wird, und letztlich natürlich, weil es zu einer Erweiterung der Politikbereiche und Kompetenzen kommen wird. Der Ausbau der sozialen Dimension, die tendenzielle Stärkung der Daseinsvorsorge und der verstärkte Umwelt- und Klimaschutz sind hier zu nennen.

 

Neben diesen allgemeinen Punkten stärkt der Vertrag von Lissabon aber insbesondere die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund bezeichnete ihn als Meilenstein für die Entwicklung kommunaler Rechte gegenüber der EU. Dazu tragen folgende Neuregelungen bei:

 

Erstens: Die erstmalige und ausdrückliche Anerkennung der lokalen und regionalen Selbstverwaltung aus der Charta der kommunalen Selbstverwaltung in Europa.

 

Zweitens: Die Einbeziehung der Kommunen in die Subsidiaritätsprüfung und eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips.

 

Drittens: Die stärkere Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen, die die neuen Legislativvorschläge für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nach sich ziehen.

 

Zum Vierten: Die Möglichkeit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in legislativen Fällen, in denen der Ausschuss der Regionen gehört werden muss - und das sind nahezu alle Fälle und Politikbereiche, die uns betreffen - durch den Ausschuss der Regionen. Die

 

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