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Landtag, 15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 67

 

ich halte das für richtig und notwendig, um insbesondere auch die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes sicherzustellen -, und es ist natürlich auch zur Entlastung der Arbeitnehmer, also auch der mittleren Einkommen, eine ganze Menge gemacht worden, was gleichfalls zu begrüßen ist.

 

Allerdings - ich erwähne das deswegen, weil es für die aktuelle Diskussion zur Steuerreform eine gewisse Bedeutung hat - war die Gegenfinanzierung nicht unerheblich. Denn eine Reihe von Bundesabgaben, die ausschließlich dem Bund zugute kommen, also nicht unter die gemeinschaftlichen Bundesabgaben fallen, wurden nicht unwesentlich erhöht. Das hat letztendlich dazu geführt, dass etwa die Entwicklung der Bundesabgaben von 2004 auf 2007 so ausschaut, dass 2004 ein Einkommen von etwa 50,6 Milliarden EUR der Fall gewesen ist, und im Jahr 2007 waren es 60,9 Milliarden EUR aus den Bundesabgaben - also kann man hier ja wohl erkennen, dass die Gegenfinanzierung offensichtlich sehr, sehr gut funktioniert hat -, während sich das in Wien bei den Landes- und Gemeindesteuern von 908 Millionen EUR im Jahr 2004 auf 963 Millionen EUR im Jahre 2007 entwickelt hat. Der Anteil Wiens an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben ist von etwa 3 Milliarden EUR auf 3,3 Milliarden EUR gestiegen.

 

Es ist daher ganz unbestreitbar das festzuhalten, was gerade die Gemeindeverbände, sowohl der Gemeindebund als auch der Städtebund, festgestellt haben: Diese Steuerreform war zum Nutzen des Bundes! Keine Frage, natürlich haben Arbeitnehmer, natürlich hat auch die Wirtschaft davon profitiert - das ist fraglos -, aber mit den Gegenfinanzierungsmaßnahmen war das eine Steuerreform, die in allererster Linie dem Bund und seinem Einkommen genutzt hat.

 

Ich sage das leidenschaftslos und möchte hier nur einen historisch wahrhaftigen Beitrag zu der aktuellen Steuerdiskussion liefern, die geplant ist und von der ich hoffe, dass binnen Jahresfrist die Vorbereitungsdiskussionen dazu abgeschlossen sind. Denn die Anforderungen an diese neue Steuerreform sind heute schon gewaltige, wenn ich mir anhand verschiedener Stellungnahmen vergegenwärtige, wie die Erwartungshaltungen an diese Steuerreform auch sind.

 

Sie sagen im nächsten Satz: „Nun wächst speziell in Wien die Abgabenlast besonders stark, zugleich haben Sie Abgabenreformen zuletzt immer abgelehnt." Ich denke, dass ich anhand des Zahlenwerks, das ich jetzt vorgelegt habe, nachgewiesen habe, dass gar nicht die Rede davon sein kann, dass die Abgabenlast in Wien besonders stark wächst. Denn das sind Bruchteile von dem, was in der Tat nur durch die Gegenfinanzierung, die etwa beim Bund aufgestellt wurde, als Realität da ist.

 

Herr Abgeordneter! Schauen wir uns nur ein bisschen an, was ein durchschnittlicher Klein- und Mittelbetrieb an Abgaben zu leisten hat. So belasten etwa alle durch Bundesgesetze geregelten Abgaben, die heute vorhanden sind, einen durchschnittlichen Betrieb mit etwa 460 000 EUR im Jahr, die landesgesetzlich geregelten beziehungsweise gemeindeeigenen Abgaben mit etwa 12 200 EUR im Jahr; das ist ein Verhältnis von 1 zu 37! Daher denke ich, dass man auch hier die Kirche im Dorf lassen soll.

 

Jawohl, ich bin sehr dafür, dass wir mit einer Abgabenreform - und zwar, so hoffe ich jedenfalls, einer sehr grundsätzlichen Abgabenreform - durchaus auch wirtschaftsfördernde Maßnahmen betreiben. Dazu zählt für mich auch, dass man etwa kleine und mittlere Einkommen entlastet, um sohin die Kaufkraft zu stärken. Für Sie als Händler wird das natürlich ein besonders erfreulicher Aspekt sein; wenn man die Kaufkraft stärkt, ist dies zweifelsohne gut, auch ganz speziell für Ihr Geschäft.

 

Da denke ich, dass es nichtsdestoweniger - und damit komme ich zum Schluss - durchaus interessante Diskussionen geben kann. Denn beispielsweise die Frage der Kommunalsteuer ist ja eine, die natürlich heute in Stein gemeißelt erscheint. Warum? Die Gemeinden haben - wie ja in den Verbänden immer wieder diskutiert wird und auch in den Finanzausgleichsverhandlungen betont wurde - natürlich eine ganze Menge an Problemen zu verkraften, im Einnahmensektor etwa die Getränkesteuer, wobei es Sie als Wirtschaftstreibenden natürlich eher freut, dass es sie in dieser Form nicht mehr gibt. Die Kompensation in den Einnahmen der Gemeinden und Städte war zweifelsohne bei Weitem keine hundertprozentige, aber die gibt es eben nicht mehr.

 

Zur Frage der Grundsteuern ist zu sagen, dass sie zwar im Koalitionsübereinkommen als eine Gemeindesteuer angesprochen sind. Aber da gibt es eine Reihe von Sorgen.

 

Hinsichtlich der Werbeabgabe gibt es beispielsweise auch den Wunsch der Wirtschaft nach entsprechender Abschaffung. Dazu sagen der Gemeindebund und der Städtebund: Solange nicht vernünftig über tatsächlich einhundertprozentige Kompensation in den Einnahmen der Gemeinden gesprochen werden kann, ist man natürlich dagegen.

 

Es sind heute die Gemeinden und die Städte gebrannte Kinder, deswegen sind sie natürlich auch nicht besonders diskussionsfreudig. Dennoch denke ich, dass man auch etwa über eine Kommunalabgabe diskutieren sollte, also eine ganz klare Belastung des Faktors Arbeit; das ist die ehemalige Lohnsummensteuer. Das wäre natürlich eine würdige Diskussion über eine Strukturveränderung, eine Strukturveränderung, die auch generell gesehen auf den Wert und Wertzuwachs eines Betriebes abzielt, nicht auf eine Belastung des einzelnen Arbeitnehmers eben in Form dieser Lohnsummensteuer, die übrigens für ganz Österreich gleich ist, wobei wir als Land keine Ingerenz auf die Höhe dieser Steuer haben.

 

Dies einzubauen - das kann zunächst durchaus aufkommensneutral sein - in einen Charakterwandel, in einen Strukturwandel dieser Kommunalsteuer, wäre aus meiner Sicht zweifelsohne eine hochinteressante Geschichte. Dies hätte - ich sage das hier auch ganz offen -, perspektivisch gesehen, in den Gemeindeeinnahmen einen ganz anderen Dynamikfaktor, als ihn die Kommunalsteuer in ihrer heutigen Struktur hätte.

 

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