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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 94 von 98

 

Pilotversuchs geführt. Es wurde den Bewohnern einiger Straßenblöcke um die Kernzone die Möglichkeit zum Erwerb des Parkpickerls gegeben, natürlich gegen Entgelt. Interessant ist auch, am 28.6.2006 hat der UVS Wien, also der Unabhängige Verwaltungssenat Wien, in einem Berufungsbescheid festgestellt, dass die Kundmachung innerhalb der so genannten linearen Kurzparkzonen zu verwirrend ist - kein Wunder! - und daher den Bestraften im konkreten Fall kein Verschulden trifft. Damit war es dann sozusagen zum ersten Mal amtlich, dass die Kundmachung tatsächlich mangelhaft ist. Interessant in dem Zusammenhang ist auch der vom ARBÖ herausgegebene Tipp. Es wurde von Seiten des ARBÖ festgestellt: „Strafe nicht einzahlen, auf Zusendung der Anzeige warten und dagegen Einspruch einlegen". Außerdem hat der ARBÖ richtigerweise festgestellt, dass all jene, die ihren Erlagschein bereits eingezahlt haben, leider durch die Finger schauen. Man hat dann doch noch Zusatztafeln angebracht, die auf die generelle Kurzparkzone innerhalb der linearen Kurzparkzonen aufmerksam machen sollen, um das Ganze zu verkomplizieren.

 

Ich selbst, meine Damen und Herren, habe mich auch in der Zone strafen lassen und habe natürlich nicht eingezahlt. Ich habe gegen die diesbezügliche Strafverfügung Einspruch erhoben. Was war das Ergebnis? Die Behörde hat mir nach einer gewissen Zeit in einem knappen Schreiben mitgeteilt, dass das Verwaltungsstrafverfahren gegen mich eingestellt wird. Davon kann man halten, was man will. Andere Bürger haben sich leider nicht zur Wehr gesetzt und haben sich in Wirklichkeit rechtswidrig strafen lassen und bezahlen müssen.

 

Wieder darf ich auf den Bericht der Volksanwaltschaft verweisen. Auf Seite 62 wird diesbezüglich festgestellt: „Bekanntlich sind Verwaltungsstrafverfahren mit einem gewissen Zeitaufwand und Kosten verbunden. Daher haben viele empörte Bürger, die sich an die Volksanwaltschaft gewandt hatten, angegeben, keine Rechtsmittel zu erheben und den Strafbetrag gleichsam ‚zähneknirschend' einzahlen zu wollen." - Das Magistrat spekuliert mit zähneknirschendem Einzahlen der Betroffenen. Das stellt die Volksanwaltschaft fest.

 

Ich habe versucht, Ihnen auszuführen, die Durchführung des Pilotprojekts war fortlaufend von Pannen und Pleiten durchsetzt. Bezeichnend allerdings, und das ist das Traurige daran, waren auch die Reaktionen des Büros des zuständigen Stadtrats, der fortlaufend hat mitteilen lassen, dass die Stadthallen-Kurzparkzone rechtlich absolut wasserdicht sei. Wir haben gesehen, dass es nicht ganz so war.

 

Meine Damen und Herren, auf Grund der geschilderten Situation hat die Volksanwaltschaft auch eine formelle Missstandsfeststellung erhoben und eine Empfehlung ausgesprochen. Konsequenz in der Stadtverwaltung sollte es sein, dieser Empfehlung nachzukommen und den Gestraften die falsch eingehobenen Strafgelder zurückzuzahlen. Leider Gottes ist das nicht passiert! Leider Gottes hat die Stadtverwaltung die Konsequenz vermissen lassen!

 

Ich bedanke mich bei der Volksanwaltschaft, dass sie sich genau dieses Problems angenommen hat, weil sich hier wirklich, und das kann ich als Mandatar aus dem 15. Bezirk behaupten und sagen, viele Bürger beschwert haben und in Wirklichkeit keine Ahnung gehabt haben, was dort wirklich gilt und wie das zugehen soll.

 

Zum Abschluss lassen Sie mich noch einmal meinen Dank aussprechen, Ihnen, Frau Volksanwältin, ich möchte mich speziell bei Ihnen bedanken, und Ihnen, Herr Volksanwalt, aber auch bei Volksanwalt Mag Kabas, der heute nicht bei uns ist, für Ihre ausgezeichnete Arbeit! Es werden zwei dieser Personen die Volksanwaltschaft verlassen, aber, es wurde schon bemerkt, Kollegen Kostelka werden wir noch öfters sehen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit! - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Von den Damen und Herren Abgeordneten ist niemand mehr zum Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 

Ich lade noch die Frau Volksanwältin Rosemarie Bauer ein, im Wiener Landtag das Wort zu nehmen. - Bitte sehr.

 

Volksanwältin Rosemarie Bauer: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Es wurde schon einige Male angesprochen, ich stehe schon fast als Pensionistin hier vor Ihnen, weil in wenigen Stunden nach diesem Tage meine Amtsperiode endet. Lassen Sie mich daher die Gelegenheit nutzen, mich bei Ihnen allen sehr herzlich zu bedanken, denn durch die Möglichkeit, unsere Berichte in den einzelnen Ausschüssen und im Plenum zu diskutieren, konnten wir eigentlich immer einen Dialog führen.

 

Manchmal bestand größeres Interesse an unseren Berichten, manchmal auch geringeres. Aber eines war immer sicher, wir haben immer miteinander kommuniziert. Wir konnten als Volksanwälte bei Ihnen sein und Ihnen Rede und Antwort stehen.

 

Ich persönlich habe versucht, in diesen sechs Jahren objektiv und fair Fehler in der Wiener Verwaltung, aber auch die Positiva herauszustellen und darzustellen und in der Wortwahl immer die Achtung vor meinen Gesprächspartnern durchhören zu lassen, vor allem aber auch einen konstruktiven Beitrag zur Verbesserung in der Verwaltung zu leisten.

 

Vor wenigen Tagen habe ich erklärt, eine begeisterte Niederösterreicherin zu sein und zu bleiben. Auch wenn mein Mitarbeiter in diesen sechs Jahren ständig versucht hat, mich zu einer Wienerin zu machen, ich bleibe dabei. Aber eines ist mir schon ein Bedürfnis, jetzt hier zu sagen, ich bin stolz auf die sechs Jahre, in denen ich Wiener Landesvolksanwältin sein habe dürfen.

 

Ich danke Ihnen allen sehr herzlich für die Zusammenarbeit, bedanke mich auch für die lobenden und anerkennenden Worte, die unsere Mitarbeiter betreffen. Ich werde sie gerne im Haus weiterleiten und überbringen. Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wünsche ich alles Gute für Ihre anspruchsvolle Aufgabe im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger! - Danke. (Allgemeiner Beifall, Standing Ovations bei der ÖVP.)

 

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