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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 91 von 98

 

beeinträchtigt und mit den zahlreichen Bewilligungsverfahren überfordert sind, an die Volksanwaltschaft gewandt haben. Die Volksanwaltschaft konnte sie über die einzelnen Unterstützungsmöglichkeiten aufklären, diesen Menschen bei der Antragsstellung behilflich sein und, sofern notwendig, sogar eine Beschleunigung der Verfahren erwirken.

 

Um diese unzumutbaren Hürdenläufe, welchen behinderte Menschen hier ausgesetzt sind, zu beenden, stellen wir einen weiteren Antrag betreffend Ausbau der Behindertenhilfe im FSW.

 

„Der Landtag möge beschließen: Die zuständige Stadträtin für Gesundheit und Soziales möge dafür Sorge tragen, dass im Rahmen der Behindertenhilfe des Fonds Soziales Wien eine umfassende Beratung über einzelne Unterstützungsmöglichkeiten erfolgt und eine effektive Hilfestellung für die Erbringung der entsprechenden Anträge gewährleistet wird.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrages an die zuständige Stadträtin für Gesundheit und Soziales beantragt.“

 

Meine Damen und Herren! Ich habe es schon kurz angesprochen: Ein weiterer Bereich, den wir und auch alle anderen Oppositionsparteien schon mehrfach angesprochen haben und der auch im Bericht der Volksanwaltschaft angesprochen wird, ist das leidige Thema der Ausgliederungen. Dadurch, dass die Gemeinde Wien immer mehr in den Fonds oder in sonstige Unternehmen auslagert, die dann nicht der Kontrolle durch die Volksanwaltschaft im direkten Weg unterliegen, kann es natürlich zu entsprechenden Defiziten kommen. Und ich möchte es an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich erwähnen: Ich erneuere hiemit unsere Forderung, auch wenn es offenkundig auch auf Basis einer nicht wirklich sicheren Rechtslage funktionieren würde, dass man die Prüfungsbefugnis der Volksanwaltschaft für den Bereich des Fonds Soziales Wien gesetzlich verankert, so dass man wirklich alles tut, dass die Volksanwaltschaft nicht auf den Goodwill der Behörde angewiesen ist, Auskünfte zu erlangen, sondern dass sie auf gesetzlicher Basis agieren kann.

 

Meine Damen und Herren! Ich komme damit auch schon zum Ende des Berichts. Wir werden den Bericht der Volksanwaltschaft selbstverständlich gerne zur Kenntnis nehmen. Vielleicht nehmen Sie, meine Damen und Herren, diesen als Auftrag in die Sommerferien mit, um ihn als Arbeitsprogramm für die kommende Legislaturperiode anzusehen.

 

Ich möchte vor allem noch einmal Frau Volksanwältin Rosemarie Bauer danken und ihr alles Gute für die Zukunft wünschen! Herr Volksanwalt Kostelka! Ich nehme an, wir werden im Laufe der nächsten Jahre noch miteinander zu tun haben! Vielen herzlichen Dank!

 

Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt noch einen Beschlussantrag einbringen, den wir hinsichtlich eines Formalfehlers in der Tagesordnung zurückgezogen haben. Der Beschlussantrag betrifft die Durchführung von Ausgliederungen bei gleichzeitiger Sicherung parlamentarischer Kontrollmechanismen und Kontrollrechte.

 

„Der Landtag möge beschließen: Der Wiener Landtag spricht sich dafür aus, in allen Bereichen der Landes- und Gemeindeverwaltung den Prozess der betriebswirtschaftlichen Lösungen voranzutreiben, und fordert gleichzeitig die zuständigen Stellen des Landes Wien dazu auf, die parlamentarischen Kontrollmechanismen für bereits ausgegliederte Unternehmen auszuweiten und Ausgliederungen nur dann vorzunehmen, wenn umfassende parlamentarische Kontrollmechanismen gegeben sind.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.“

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg Harwanegg. Ich erteile es ihm.

 

Abg Volkmar Harwanegg (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Volksanwälte! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Heute liegt der 28. Bericht der Volksanwaltschaft zur Diskussion vor, und wir danken für diesen als Sozialdemokratische Fraktion recht herzlich! Ich möchte in diesem Zusammenhang gleich darauf hinweisen, dass wir die Arbeit der Volksanwaltschaft sehr schätzen, denn sie ist eine große Unterstützung bei der Arbeit der Stadtverwaltung.

 

Zu den grundsätzlichen Fragen der Volksanwaltschaft hat mein Fraktionskollege schon einige Hinweise gemacht, nämlich zum Aufzeigen der Defizite der Stadtverwaltung und zur Verfolgung einzelner Beschwerden von Bürgern, um nur einige Punkte zu umreißen.

 

Nicht gefallen hat uns der Hinweis einiger meiner Vorredner, dass es manchmal sozusagen zu Bosheitsakten einzelner Magistratsabteilungen kommt. – Ich glaube, dass diese Unterstellung wirklich nicht gerechtfertigt ist! Diese wird von uns zurückgewiesen! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Dass von unseren Magistratsabteilungen und von der Magistratsdirektion nicht immer und in allen Fällen die Ansicht der Volksanwaltschaft vertreten wird – und es gibt einige Fälle, hinsichtlich welcher das in der Stellungnahme durchaus zum Ausdruck kommt –, muss man verstehen. Es sind eben manchmal andere Rechtsstandpunkte bei den Abteilungen oder der Magistratsdirektion gegeben.

 

Kollege Stürzenbecher hat schon darauf hingewiesen, dass sich unter den 818 Fällen, die in die Akten aufgenommen wurden, sage und schreibe 50 berechtigte Beschwerden befinden, die behandelt und in den Tätigkeitsbericht aufgenommen wurden.

 

Auf die gesetzlichen Rechtsgrundlagen wurde schon von einigen meiner Vorredner hingewiesen, daher darf ich dieses Kapitel ausblenden. Ich möchte jetzt aber doch auf einige Fälle eingehen.

 

Bleiben wir gleich bei der Frage der Kürzung der Ruhegenüsse, die im Kapitel 5.1. behandelt wird. Diese Frage wurde auf dem Rechtsweg massiv betrieben, und es kam dann zu einer Entscheidung der Justiz beziehungsweise der Organe der Republik Österreich durch

 

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