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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 98

 

hier an dieser Stelle ganz sachlich zurück: Das hat keine Grundlage, das hat auch schon vor dieser Studie keine Grundlage gehabt, aber diese Studie bestätigt uns jetzt, dass die Zwangsheirat letztendlich sich nicht auf bestimmte Länder oder Religionsgemeinschaften beschränken lässt. (Abg Kurth-Bodo Blind: Na geh!)

 

Wir schieben in der Stadt dieses Thema ganz sicher nicht weg, denn wir haben uns mit dieser Studie diesem Thema gestellt, und auch wenn diese Studie natürlich eine sehr schwierige, sehr diffizile, sehr sensible Forschungsarbeit in dem Bereich dargestellt hat, so konnten doch einige Handlungsanleitungen für die Stadt festgemacht werden, an denen wir jetzt sehr konkret arbeiten.

 

Und zum Schluss ist mir eines ganz, ganz wichtig zu sagen: Das Thema der Zwangsheirat ist in allererster Linie ein Thema der Gewalt, ein Thema der Gewalt und nicht ein Thema der Integration. Es ist ein Thema der häuslichen Gewalt.

 

Wir können stolz sein auf unsere Opferschutzeinrichtungen, wir können stolz sein auf unsere Opferschutzgesetzgebung in diesem Bereich, auf unsere Gewaltschutzgesetzgebung. Wir haben in Wien ein sehr, sehr dichtes Netz geknüpft, und ich bin mir auch sicher, dass wir gemeinsam mit den konstruktiven Kräften in dieser Stadt den Frauen und Mädchen, die davon betroffen sind, helfen können, ihnen eine Perspektive geben können.

 

Wir haben hier sowohl im Strafrecht Schritte gesetzt als auch in unseren eigenen Magistratsabteilungen, und ich bin zuversichtlich, dass wir auch bei einer Evaluierung des Fremdenrechtes hier noch gesetzliche Grundlagen für Frauen und Mädchen schaffen, die ihnen einen Schritt weiterhelfen in Richtung Selbstbestimmung, ihnen weiterhelfen, um aus dieser bedrohlichen Situation herauszukommen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP - 02961-2007/0001 - KGR/LM) Sie wurde von der Frau Abg Korun gestellt und ist ebenfalls an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet. (Seit dem Inkrafttreten des restriktiven Staatsbürgerschaftsgesetzes berichten Medien in regelmäßigen Abständen vom starken Rückgang der Einbürgerungszahlen. Wie viele Einbürgerungsanträge wurden in den Jahren 2005, 2006 und in den ersten beiden Quartalen von 2007 an die MA 35 gestellt und wie viele Einbürgerungen wurden von dieser 2005, 2006 und in den ersten beiden Quartalen von 2007 vollzogen?)

 

Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Frau Abgeordnete!

 

Sie fragen mich nach Zahlen, Daten, und ich werde diese jetzt einmal kurz vortragen.

 

Im Jahr 2005 wurden insgesamt 21 691 Erstanträge auf Einbürgerung gestellt. Im selben Zeitraum wurden 12 748 Anträge auf Einbürgerung – jetzt Verleihung, Erstreckung der Verleihung – positiv erledigt.

 

Im Jahr 2006 wurden 10 675 Erstanträge auf Einbürgerung gestellt. Davon wurden im ersten Quartal nach der alten Rechtslage 4 924 Erstanträge auf Einbürgerung und im zweiten bis vierten Quartal – neue Rechtslage ab dem 23. März 2006 – 5 751 Anträge auf Einbürgerung gestellt. Im Jahr 2006 wurden insgesamt 9 145 positive Erledigung gezählt.

 

Im ersten Halbjahr 2007, Stichtag 25.6.2007, wurden 1 231 Erstanträge auf Einbürgerung gestellt und 2 712 positive Erledigungen gezählt.

 

Dem Rückgang an Erledigungszahlen an Einbürgerungen stehen weitaus komplexere und aufwendigere Verfahren nach der Novellierung ab 23.3.2006 gegenüber.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Die 1. Zusatzfrage: Frau Mag Korun.

 

Abg Mag Alev Korun (Grüner Klub im Rathaus): Danke vielmals für die detaillierte Beantwortung, Frau Stadträtin.

 

Ich möchte bei der 1. Zusatzfrage einen Zusatzbereich der Einbürgerungen ansprechen. In der Fragestunde am 15. Dezember 2006 habe ich eine Frage gerichtet an die seinerzeitige StRin Sonja Wehsely betreffend die ziemlich hohen Einbürgerungsgebühren, die ja bekanntlich aus Bundesgebühren und aus Landesgebühren bestehen. Ich möchte ihre Antwort zu der Kostenfrage kurz zitieren.

 

Zitat Wehsely: „Ich kann mir vorstellen und habe das auch schon getan, dass wir uns, und das nicht leise, bemühen werden, dass sich auf Bundesebene bei den Gebühren etwas ändert. Denn es ist schon jetzt so, dass nach dem derzeit in Geltung befindlichen Gesetz – und Sie haben es ja selbst angesprochen, dass die Gebühren drastisch erhöht werden, nämlich mit der Verschärfung des Staatsbürgerschaftsgesetzes – nur ein ganz kleiner Teil Landesgebühren sind."

 

Sie hat also gesagt, dass die Stadt Wien und sie persönlich sich dafür einsetzen werden, dass sich bei den Bundesgebühren etwas ändert. Was hat die Stadt Wien bis jetzt dazu unternommen, und gibt es Signale aus dem Bund oder positive Entwicklungen, was die Senkung von Bundesgebühren bei der Einbürgerung betrifft?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Die Stadt Wien ist gerade in den letzten fünf Monaten sehr aktiv gewesen, und das war auch schon ein Anliegen meiner Vorgängerin Sonja Wehsely, dass wir gerade, was die Verschärfungen des Fremdenrechtes insgesamt betrifft, hier auf Bundesebene erwirken, dass es a) zu einer Evaluierung, aber b) auch zu einer Verbesserung der Rechtslage kommt. Wir haben eine ganze Liste von rechtlichen Dingen bis hin zu dieser Gebührensache, wo wir uns schon an die Bundesebene gewendet und gesagt haben, es gibt im Regierungsübereinkommen die Installation der Integrationsplattform, und wir verlangen, dass auf dieser Ebene eine Evaluierung des Fremdenrechtes, des Staatsbürgerschaftsrechtes insgesamt stattfindet. Das wäre aus unserer Sicht auch der Punkt, wo wir in einem komplexen Sinn diese Frage auch ansprechen.

 

Ich kann aber jetzt auch noch schauen, ich glaube –

 

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