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Landtag, 9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 74

 

mit der Hand. – Das sind ÖVP, FPÖ und GRÜNE. Der Antrag erlangt nicht die Mehrheit und ist somit abgelehnt.

 

Der vierte Antrag ist ein Antrag aller Fraktionen dieses Hauses betreffend die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Gesetzes mit dem Überbegriff Gewalthandlung in Computerspielen. Es wird die sofortige Abstimmung dieses Antrages verlangt.

 

Ich bitte diejenigen, die dafür sind, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist einstimmig beschlossen, denn ich nehme an, dass die drei, die nicht aufgezeigt haben, auch dafür sind. Sie nicken mit dem Kopf, und das ist auch ausreichend.

 

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

 

Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Besoldungsordnung 1994 (29. Novelle zur Besoldungsordnung 1994) und die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (26. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995) geändert wird.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Es gibt zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung. Wir können daher zur Abstimmung kommen.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in der von der Frau Berichterstatterin beantragten Form in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das wurde somit einstimmig in erster Lesung angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich auch die zweite Lesung sofort vornehmen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Somit ist dieses Gesetz auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen worden.

 

Wir kommen zur Postnummer 3. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992 geändert wird.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Mag Sima. – Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Ich danke für die Einleitung. Da es hier eine Wortmeldung gibt, schlage ich gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Ich kann daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg Straubinger.

 

Abg Mag Sybille Straubinger (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Im vorliegenden Gesetzesentwurf geht es um eine Änderung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung.

 

Ich nütze jetzt auch die Geschäftsordnung und werde nicht dazu sprechen, sondern das zum Anlass nehmen, einen Beschluss- und Resolutionsantrag zu einem anderen Berufsfeld einzubringen. Es besteht aber sehr wohl eine Gemeinsamkeit.

 

Mit diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein einheitliches Berufsgesetz für diplomierte SozialarbeiterInnen zu schaffen. Der österreichische Berufsverband der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter fordert das bereits seit über zehn Jahren. Hintergrund ist, dass es mittlerweile auch zahlreiche private Ausbildungsformen in verwandten Bereichen gibt. Dabei handelt es sich um privat organisierte Kurse, Seminare, aber auch Ausbildungen in – um nur zwei Stichworte zu nennen – Mediation oder auch Lebens- und Sozialberatung.

 

Die Ausbildung zur Sozialarbeiterin oder zum Sozialarbeiter ist sicherlich die qualitativ hochwertigste, sie ist nämlich mit einer sechs- bis zehnsemestrigen Fachhochschulausbildung deutlich unterscheidbar von den vorher genannten Kursen und Ausbildungen. Um sicherzustellen, dass festgelegte Qualitätsstandards die Voraussetzungen für die Berufsausübung für Sozialarbeiterinnen bilden und der hohe Standard, wie wir ihn in Wien bereits auf freiwilliger Basis haben, erhalten bleibt, erscheint mir ein bundeseinheitliches Berufsgesetz als sehr sinnvoll.

 

Das haben auch schon andere Bundesländer erkannt. Es gibt mittlerweile mehrere Beschlüsse von Landtagen, nämlich des steirischen Landtags, des burgenländischen Landtags und auch des Tiroler Landtags, und auch die Landeshauptleute Pröll und Pühringer haben im Sinne dieses Anliegens bereits ihre Unterstützung zugesagt.

 

Auf Bundesebene gab es auch bereits mehrere Anläufe. Unter anderem wurde eine Petition eingebracht und im Petitionsausschuss behandelt. Es gab auch bereits Entschließungsanträge im Nationalrat, die leider abgelehnt wurden, aber da nun eine neue Bundesregierung im Amt ist, die durchaus auch neue Akzente setzen wird, sind wir zuversichtlich, dass diese Bemühungen jetzt in absehbarer Zeit auch zum Erfolg führen werden.

 

Ich stelle daher stellvertretend auch für die Abgen Vettermann, Stubenvoll, Wehsely und Smolik folgenden Antrag: Der Wiener Landtag wolle beschließen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, dem Nationalrat rasch einen Entwurf für ein Bundesgesetz für diplomierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Sinne der Antragsbegründung vorzulegen. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt.

 

Ich bitte um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Mir liegen keine weiteren

 

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