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Landtag, 9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 74

 

man weiß, was auf einen zukommt. Ich glaube, wir gehen im Hinblick auf den üblichen Ablauf im Rahmen der Europäischen Union durchaus sinnvoll vor.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Wir kommen zur 2. Zusatzfrage: Frau Abg Mag (FH) Wehsely, bitte.

 

Abg Mag (FH) Tanja Wehsely (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Der Bodenschutz bezieht sich vorwiegend auf unversiegelte Flächen. Dazu meine Frage: Wie hoch ist der Anteil dieser unversiegelten Flächen in der Stadt Wien? Was wird jetzt schon getan, um diese auch zu schützen, zu hegen und zu pflegen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

70 Prozent der Flächen Wiens sind unversiegelt, 50 Prozent der Flächen Wiens sind Grünflächen im klassischen Sinn, das heißt, Wald, Park, Acker, Wiesen und so weiter. 30 Prozent der Wiener Landesflächen sind Schutzgebiete, also Sww- und Spk-Flächen, Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiete, Nationalparks und so weiter. Für all diese Flächen und daher auch den Boden dieser Flächen gibt es spezielle Bestimmungen. 12 000 ha, also zirka 30 Prozent der Stadtfläche, sind Sww-Flächen, wo Bautätigkeiten oder sonstige Versiegelungen ausgeschlossen sind, besondere Bewilligungspflichten bestehen und so weiter.

 

Wir haben natürlich auch Waldflächen, die einen speziellen Bodenschutz durch das Forstgesetz genießen, es befinden sich allein 1 500 ha Naturwaldreservate im Besitz der Stadt. Wir haben 2 500 ha Nationalpark innerhalb der Stadtgrenze, was weltweit vermutlich einzigartig ist. Der Nationalpark wurde von uns im Übrigen gerade um 17 ha erweitert.

 

Weiters verfügen wir über fast 10 000 ha Biosphärenpark innerhalb von Wien. Man darf nicht vergessen, dass auch die Landschaftsschutzgebiete in den letzten Jahren massiv erweitert wurden, etwa im Bereich des Wienerwaldes, aber auch darüber hinaus. Teile von Favoriten und Floridsdorf sind gerade in Vorbereitung für diese Unterschutzstellung. Wir haben also wirklich einen sehr breiten Fächer von Schutzgebieten, die sich über die Stadt ausbreiten.

 

Außerdem gibt es auch die geschützten Landschaftsteile sowie die unter besonderem Schutz stehenden Natura-2000-Gebiete, also den Lainzer Tiergarten, den Bisamberg, das Landschaftsschutzgebiet Liesing und so weiter.

 

Ich meine, wir können in diesem Zusammenhang als Großstadt wirklich eine sehr gute Bilanz vorweisen!

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Wir kommen zur 3. Zusatzfrage: Herr Abg Blind, bitte.

 

Abg Kurth-Bodo Blind (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadtrat!

 

Es gefällt mir überhaupt nicht, dass Sie die EU und vor allem auch den Bund in dieser Frage als absolut federführend erwähnen!

 

Sie wissen genau, dass es die EU-Richtlinie 86/278/EWG gibt, in der steht, dass eine Regelung zur Verwendung von Klärschlämmen so getroffen werden soll, dass eine Verwendung von Klärschlamm nicht verhindert wird. – Bitte setzen Sie in Anbetracht dessen also nicht gar so viel Hoffnung auf die EU! Hoffen Sie nicht auf die EU und auf den Bund! Ansonsten müssten wir annehmen, dass Sie Ihre Kompetenzen nicht genügend ernst nehmen!

 

Das Salzburger Bodenschutzgesetz, das Sie kennen werden, gibt es seit 2001. Daher meine Frage: In welchen gravierenden Punkten glauben Sie vom Salzburger Bodenschutzgesetz derart abweichen zu müssen, dass Sie diese zum Beispiel nicht eins zu eins übernehmen könnten? Dass es sinnlos ist, das Ganze auf die EU oder den Bund abzuschieben, sehen Sie – wie gesagt – am Beispiel Klärschlamm.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Wir haben nicht vor, beim Klärschlamm eine Änderung der derzeitigen Wiener Rechtslage einzuführen. Ich will auch auf die EU nichts abschieben. Herr Abgeordneter, und ich erkläre Ihnen das gerne noch einmal.

 

Es macht für mich einfach keinen Sinn, jetzt sehenden Auges ein Wiener Bodenschutzgesetz zu machen, wenn ich weiß, dass in Kürze Vorgaben von der Europäischen Union kommen, an die wir unsere Bestimmungen dann wieder angleichen müssen. Tut mir leid! Wir sind Mitglied der Europäischen Union und müssen ganz einfach akzeptieren, dass aus Brüssel zu gewissen Themen inhaltliche Vorgaben kommen, die wir dann umzusetzen haben.

 

Warum habe ich den Bund erwähnt? – In den meisten Fällen haben wir als Land nicht unmittelbar umzusetzen, sondern es gibt, wie zum Beispiel auch beim IG-L, eine Bundesvorgabe, die dann auf Länderebene umgesetzt wird.

 

Ich kann das leider nicht ändern, auch wenn Ihnen das nicht passt, so funktioniert das System der Europäischen Union nun einmal! Wir müssen uns an diese Spielregeln halten, und ich glaube, es ist relativ logisch, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt, so kurz vor Abschluss der Bodenschutzrichtlinie, nicht noch eine landesgesetzliche Reglegung treffen, die wir kurz danach wieder ändern müssten.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Wir kommen zur 4. Zusatzfrage: Herr Abg Mag Maresch, bitte.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Es macht jetzt natürlich wenig Sinn, ein eigenes Wiener Bodenschutzgesetz zu machen. Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass wir im Jahr 2002 einen Antrag auf ein Wiener Bodenschutzgesetz gestellt haben, dem die SPÖ zugestimmt hat. Am 25. September 2002 hat uns die damalige Frau Stadträtin erklärt, welche Grundzüge dieses Gesetz haben wird. Es hat eine Zeitlang gedauert, mittlerweile ist die ÖVP auch darauf gekommen, dass wir das schon einmal gefragt haben.

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