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Landtag, 8. Sitzung vom 26.01.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 50 von 59

 

rechtliche Konsequenzen drohen, bis hin zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft.

 

Ich darf folgenden Beschlussantrag des Landtagsabgeordneten DDr Edi Schock und meiner Wenigkeit betreffend Verfassungsschutzgesetz einbringen.

 

„Der Landtag wolle beschließen: Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, ein Verfassungsschutzgesetz zum Erhalt der verfassungsmäßigen Ordnung zu erlassen, in welchem ein Bekenntnis zu folgenden Grundprinzipien abgelegt wird: zum demokratischen und republikanischen Prinzip, zum Föderalismus, zur Trennung von Kirche und Staat, zum Gleichheitsgrundsatz, zur deutschen Staatssprache, aber auch zu Grundprinzipien des Bürgerlichen Rechts, wie insbesondere zu Ehe auf Grund freier Partnerwahl in der partnerschaftlichen Gestaltung, zur obligatorischen Zivilehe und zur Gleichberechtigung der Geschlechter.

 

Im Zuge dieses verwaltungsrechtlichen Verfahrens ist eine entsprechende Bekenntnisurkunde zu unterfertigen. Bei Verstoß gegen das in dieser Form abgegebene Bekenntnis treten Sanktionen bis zum Verlust der Staatsbürgerschaft ein.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt.“ (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. Es ist offensichtlich die Hoffnung der Linken, dass die Zuwanderer als zukünftiges Wahlvolk oder als „Ersatzproletariat“, wie manche sagen, missbraucht werden sollen, daher wird jede noch so sexistische Norm in islamischen Migrantenmilieus mit pseudowissenschaftlichen Argumenten zu rechtfertigen versucht, daher wird jeder Bruch der Grundrechte fast schweigend toleriert.

 

Sie verwenden die Strategie der Tabuisierung, die Taktik der Verordnung von Denk- und Redeverboten – man darf ja nicht einmal mehr offen darüber reden –, Sie verwenden die Moralkeule der Fremdenfeindlichkeit. Wir Freiheitliche lassen uns keinen Maulkorb umhängen, genauso wenig wie die österreichische Bevölkerung. Wir werden nicht schweigen und diese Unterwanderungstendenzen weiterhin aufzeigen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Mag Vassilakou. Ich erteile es ihr.

 

Abg Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren!

 

An sich wollte ich überhaupt nicht auf die Ausführungen meines Vorredners eingehen, die sollte man so im Raum stehen lassen, wie sie gefallen sind, allerdings gibt es zwei Dinge, die man vorab dennoch anmerken muss.

 

Das eine ist, dass ich es absolut infam finde, ausgerechnet Christian Pfeiffer hier zu zitieren. Für diejenigen, die nicht wissen, wer das ist: Das ist der frühere sozialdemokratische Justizminister von Niedersachsen, ein anerkannter Kriminologe und ein feuriger Verfechter von integrationspolitischen Thesen (StR Johann Herzog: Das ist ja kein Widerspruch!), die nichts, aber auch rein gar nichts mit dem zu tun haben, was Sie hier von sich geben. Ich bin sicher, er würde sich unglaublich – unter Anführungszeichen – freuen, wenn er wüsste, in wessen Mund er da geraten ist.

 

Jedenfalls ist das, was Sie hier zitiert haben, klarerweise eine aus dem Zusammenhang gerissene Passage, die so auch missverständlich ankommen kann. (Abg Dr Herbert Madejski: Haben Sie mit ihm gesprochen? Haben Sie mit ihm telefoniert oder wie?) Das ist ohnehin uralte Taktik und Praxis und findet sich im Übrigen immer wieder in all diesen Rechtsaußen-Internetforen, wo man eben Zitate zusammenklauben kann. Das ist immer die klassische Bastelanleitungsmethode (StR Johann Herzog: Machen Sie das so?), wie bastle ich eine Rechtsrechtsrechtsaußenrede. Bitte sehr. Wie gesagt, Herr Pfeiffer ist in diesem Fall aus dem Zusammenhang gerissen und deshalb falsch zitiert worden.

 

Punkt 2, zu den Zwangsehen: Ich finde es erstaunlich, wenn man zunächst einmal sämtliche Projekte ablehnt, wenn man die Subventionen sämtlicher Projekte ablehnt, die Beratungsleistungen anbieten für Mädchen, die von Zwangsehen bedroht sind, beziehungsweise die solche Mädchen auch unterstützen, und sich dann hierher stellt und Krokodilstränen vergießt über Zwangsehen. So etwas ist voll daneben, und Sie sollten sich schämen. (Beifall bei den Grünen und von Abgeordneten der SPÖ.)

 

Nichtsdestotrotz, das Thema ist durchaus spannend. Diesem Thema möchte ich mich eigentlich auch widmen, und ich denke, dass es Sinn macht, hier ein paar Dinge auseinanderzuhalten. Ein Teil wird sich auf den Religionsunterricht in den Schulen an sich beziehen, der zweite Teil wird sich darauf beziehen, was mit Menschen zu tun ist, die sich nun einmal, warum auch immer, verirrt haben in ihrem Leben, die daher durchaus extremistischen Tendenzen frönen, manche davon in religiöser Hinsicht, mancher davon in ideologisch-politischer Hinsicht. Wie ist mit ihnen zu verfahren?

 

Zunächst einmal zum Religionsunterricht. Wollen wir uns bitte einigen – ich hoffe, zumindest auf diesen einen Punkt werden wir uns alle, unabhängig des politischen Couleurs einigen können –, dass nicht die Gesinnung des Lehrers ausschlaggebend sein soll, weder die religiöse noch die politische, sondern das, was er im Unterricht in der Tat sagt. Das wäre sehr, sehr wichtig, dass wir uns darauf einigen, weil Sie nämlich teilweise hier Menschen angreifen und anzuschütten versuchen auf Grund ihrer religiösen Gesinnung, wenn Sie so möchten, aber noch ohne den geringsten Beweis, dass diese tatsächlich irgendetwas getan hätten, das extremistisch ist.

 

Das ist rechtlich sowieso problematisch, das ist auch menschlich problematisch, und es führt eigentlich in eine Sackgasse. Denn wenn Sie hier sagen, da gäbe es denjenigen und denjenigen und der ist amtsbekannt dafür, dass er sehr, sehr, sehr ultrakonservativen beispielsweise jetzt islamischen Glaubensrichtungen frönt, so sage ich, es gibt Lehrer in den Schulen, die genauso beispielsweise ultrakonservativen katholischen Glaubensrichtungen angehören, zum Beispiel dem Opus Dei, die bei „Pro life" aktiv sind, die dem Messetarierorden angehören und mit komischen Hüten komische Rituale feiern, die nicht anerkannt sind von der Kirche oder die

 

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