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Landtag, 6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 60 von 90

 

Wenn ich mich nur an ein Beispiel erinnere, dass da drinnen sehr wohl jemand ernst genommen wird, der sich beschwert, dass er ins Spital kommt, der Portier unfreundlich ist und die Leute dann im ganzen Spital von einem Pavillon zum anderen schickt - das war offensichtlich eines der Spitäler mit Pavillonsystem -, so ist das, würde ich meinen, keine hochkomplexe Rechtsfrage, aber eine menschlich sehr berechtigte Beschwerde. Es hat sich die Patientenanwaltschaft dem angenommen und von daher denke ich, dass es überhaupt keine Frage ist, dass genau dieser aufsuchende, auf die Menschen zugehende Zugang, so wie in der Patientenanwaltschaft alt, auch in der Patientenanwaltschaft neu weiterhin vertreten sein wird.

 

Es ist richtig, dass das Patientenanwaltsgesetz schon jetzt klargelegt hat, dass der Patientenanwalt für alle Bereiche des Gesundheitswesens zuständig ist. Das war immer unsere Argumentation, dass wir nicht zum selben Thema noch eine zweite gesetzliche Grundlage schaffen können. Das war genau der Grund, warum dann die Experten und Expertinnen des eingesetzten Arbeitskreises diese Zusammenlegung, die Ihnen heute zur Beschlussfassung vorliegt, vorgeschlagen haben. Es wird also diese zukünftige Patienten- und Pflegeanwaltschaft kein Ende der aufsuchenden Arbeit sein, nein, ganz im Gegenteil, und sie wird ganz sicher kein Ende einer sehr kritischen Arbeit sein.

 

Was kann einer Stadträtin mit so einem riesigen Ressort wie dem meinen, wo es tagtäglich um das Leben, die Existenz und die Gesundheit der Menschen geht, denn Besseres passieren, als eine kritische, laute und offensive Stimme zu haben, der sich die Menschen anvertrauen, wenn sie Sorgen haben. Weil die Kritikpunkte würden ja nicht verschwinden, wenn es keinen kritischen Pflege- und Patientenanwalt gäbe. Die würden deswegen genauso da sein. Also kann mir gar nichts Besseres passieren, als so jemanden zu haben. Was glauben Sie, wie oft ich Beschwerden kriege. Ich bin sehr froh, dass ich eine unabhängige, weisungsfreie Stelle habe, die auch die Kompetenz hat, das nachzuvollziehen. Ich leite also selbst Beschwerden, die an mich kommen, manchmal an die Patientenanwaltschaft weiter, weil ich sie dort in guten Händen weiß. Es ist für mich sehr befriedigend, wenn ich den Leuten zurückschreiben und sagen kann, wir haben eine tolle, eine kritische, eine unabhängige Stelle, die sich ihrer annehmen wird.

 

Genauso toll, unabhängig und kritisch wird sie auch in Zukunft unter Einbeziehung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bleiben. Es sind überwiegend Frauen, die bisher in der Pflegeombudsstelle tätig waren. Die Kollegin Paschinger zum Beispiel - die meisten kennen sie -, die sozusagen das Herz dieser Stelle ist und dort mit unglaublich riesigem Engagement gearbeitet hat, und ihr Team werden in die Kommune übersiedeln. Ihre Qualifikation, ihre Qualität wird nicht verloren gehen, ganz im Gegenteil, wir werden sie in die neuen Kontrolleinrichtungen einbinden. Ich möchte mich von dieser Seite her bei dem Team der Pflegeombudsstelle, das mit ganz großem Engagement oft im Hintergrund sehr viel Arbeit gehabt hat, denn das waren nicht die, die im Vordergrund gestanden sind, sehr herzlich bedanken und freue mich, dass sie alle auch in der neuen Struktur dabei sein werden! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Ich denke, die neue Stelle ist eine, die in guter Tradition der Patientenanwaltschaft und mit viel neuem zusätzlichen Schwung arbeiten wird. Ich denke, dass der Bericht, der uns heute vorliegt, ein wirklich gutes Zeichen für die Arbeit der Patientenanwaltschaft in der Vergangenheit ist, aber auch in der Zukunft sein wird. Deswegen erlauben Sie mir zum Schluss, dass ich mich sehr herzlich, vor allem sehr persönlich, bei Herrn Dr Dohr und seinem Team, aber natürlich vor allem ihm an der Spitze, bedanke, denn die Tätigkeit ist keine leichte, sie ist eben nicht nur eine juristische. Man muss ein exzellenter Jurist sein, das ist eine gute Voraussetzung, aber das ist es nicht allein. Man ist auch fast Mediziner geworden, das weiß ich aus den vielen persönlichen Gesprächen, aber auch das allein ist es nicht. Diese beruflichen Qualifikationen sind alle wichtig. Da kann es unterschiedliche Quellberufe für die Funktion geben, das Wichtige ist, dass man einfach ein Herz für die Menschen hat. Das haben Sie und das merkt man, wie Sie mit den Leuten umgehen. Das liest man auch zwischen den Zeilen dieses Berichts. Deswegen zum Abschluss ein ganz großes Dankeschön an Sie, Herr Kollege Dr Dohr! - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Frau Mag Brauner, herzlichen Dank für das Schlusswort.

 

Wir kommen sohin zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Wiener Landtags, die den vorliegenden Bericht der Wiener Patientenanwaltschaft über die Tätigkeit im Kalenderjahr 2005 zur Kenntnis nehmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist sohin einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

Herzlichen Dank noch einmal für die Debatte und auch für die hervorragend berichtete Arbeit!

 

Wir kommen zur Postnummer 8. Diese betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft erlassen wird und das Wiener Krankenanstaltengesetz, das Wiener Archivgesetz, das Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz und das Wiener Gesundheitsfonds-Gesetz geändert werden.

 

Berichterstatterin dazu ist wiederum die Frau amtsführende Stadträtin oder, wie man im Landtag korrekterweise sagen müsste, Frau Landesrätin Mag Brauner. Ich bitte, die Einleitung vorzunehmen.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte, die schon besprochenen Regelungen zu diskutieren und zu unterstützen.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die Debatte ist schon im vorigen Punkt abgeführt worden. Da hier keine Wortmeldung mehr vorliegt, kommen wir sogleich zur Abstimmung.

 

Artikel I in § 5 Abs 1 und § 9 Abs 2 sind Verfassungsbestimmungen. Hierfür ist gemäß § 124 Abs 2 der Wiener Stadtverfassung die Anwesenheit von zumindest

 

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