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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 74 von 84

 

Arbeit. Er repräsentiert unangenehme Kritik, die Ihnen offensichtlich nicht gefällt, und die Tatsache, dass Sie ihn loswerden wollen, kann ich sozusagen als eine gewisse politische Schlussfolgerung verstehen!

 

Dass aber Sie, Herr Bürgermeister, wortbrüchig werden und nicht zu Ihrer Zusage, die Sie mir vis à vis gegeben haben… (Lhptm Dr Michael Häupl: Mit diesem Vorwurf sollten Sie vorsichtiger sein!) Gut! Dann formuliere ich es anders, damit Sie nicht argumentieren können, dass ich etwas auf eine Weise sage, die Sie nicht akzeptieren können.

 

Sie haben gesagt: Sie werden, sofern Herr Dr Vogt nicht auf Bundesebene im Rahmen des Heimaufenthaltsgesetzes Pflegeanwalt wird, für seine rechtliche Verankerung sorgen, denn er soll keine Eintagsfliege sein. Ich sehe die Umsetzung dieser Zusage nicht! – Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Landeshauptmann zum Wort gemeldet. – Ich erteile es ihm.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Zunächst lege ich Wert darauf festzustellen, dass Fragen des Patienten- und Pflegeanwalts im Wiener Gesundheits- und Sozialwesen eine ungeheuerlich wichtige Stellung einnehmen, vor allem nach den von Ihnen angesprochenen neuerlichen absolut unerfreulichen und zu korrigierenden Ereignissen im Pflegeheim Lainz, deren Aufklärung mir – wie Sie selbstverständlich auch wissen – ein besonderes Anliegen war und ist. Gleichzeitig arbeiten wir aber auch permanent an der Weiterentwicklung der für diese Aufgabenerfüllung optimalen Strukturen.

 

Zu Frage 1: Ich sehe in dieser Frage keine Anhaltspunkte, dass hier ein Bruch einer Zusage meinerseits vorliegt. Ganz im Gegenteil: Mit dem Gesetz über die Wiener Patienten- und Pflegeanwaltschaft, das derzeit als Entwurf vorliegt, wird Wien erstmals einen gesetzlich verankerten Pflegeanwalt schaffen und damit die Kontrolle im Pflegebereich auch rechtlich stärken.

 

Ziel dieser geplanten Regelung ist, dass es in Wien zukünftig eine unabhängige und weisungsfreie Kontrollinstanz für alle Anliegen im Gesundheitsbereich gibt, an die sich die Wienerinnen und Wiener wenden können. Es soll dies eine gestärkte, aktive und kritische Anwaltschaft sein, die bei Beschwerden, Missständen oder Verbesserungsmöglichkeiten schnell, wirkungsvoll und nachhaltig Maßnahmen setzt.

 

Die rechtliche Verankerung war übrigens auch ein langjähriger Wunsch von Dr Vogt, den er mir auch selbst immer wieder mitgeteilt hat und dem die Amtsf StRin Mag Brauner mit dem neuen Gesetz auch entsprochen hat.

 

Wie mir StRin Mag Brauner erläutert hat, hat es dazu auch eine eigene Arbeitsgruppe mit hochrangigen Juristen des Hauses, unter anderem mit dem Verfasser des ursprünglichen Patientenanwaltschaftsgesetzes, gegeben. Im Zuge dieser Arbeitsgruppe wurden auch Gespräche mit Dr Vogt geführt, in denen er seinen Wunsch nach rechtlicher Absicherung einmal mehr auch bekräftigt hat.

 

Derzeit gibt es, wie Sie wissen, in Wien zwei parallele Einrichtungen für Anliegen im Pflegebereich, nämlich die Wiener Patientenanwaltschaft, die 1992 gesetzlich verankert wurde und mit entsprechenden Rechten auch zur vollen Akteneinsicht ausgestattet ist, und die Wiener Pflegeombudsstelle, die seit 2003 als Pflegestelle ohne gesetzliche Verankerung und entsprechende rechtliche Vollmachten arbeitet. Die Tätigkeit beider Stellen überschneiden sich dahin gehend, dass die Patientenanwaltschaft für den gesamten Gesundheitsbereich, also auch zur Prüfung von Beschwerden in Wiener Pflegeheimen, zuständig ist. Mit dem neuen Gesetz werden die Parallelstrukturen zusammengeführt, und es wird eine gestärkte, unabhängige und weisungsfreie Einrichtung geschaffen, die als Beschwerdestelle sowohl für den Gesundheits- als auch für den Pflegebereich zuständig ist. Insofern wird auch die Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des derzeitigen Pflegeombudsmanns, die in die Patientenanwaltschaft übernommen werden, in der gestärkten Pflege- und Patientenanwaltschaft von großer Bedeutung sein.

 

Eine solche Lösung gibt es übrigens in fast allen Bundesländer Österreichs. Sowohl in Niederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg, im Burgenland und in der Steiermark sind der Gesundheits- und Pflegebereich in einer Stelle zusammengefasst. Das liegt auch daran, dass der Pflege- und der Gesundheitsbereich oftmals eng verbunden sind. So ist die Abgrenzung zwischen Kurzzeitpflege, die zur Pflege gehört, und Akutgeriatrie, die zum Akutspital gehört, sogar für Experten schwierig. Von Patienten und Angehörigen diese Unterscheidung zu verlangen, um die richtige Beschwerdestelle zu befassen, ist unzumutbar bis unmöglich. Nach Beschlussfassung im Landtag und dem Verstreichen der Einspruchsfrist des Bundes wird die Stelle des Patienten- und Pflegeanwalts beziehungsweise der Patienten- und Pflegeanwältin öffentlich ausgeschrieben.

 

An dieser Stelle sei angemerkt: Wie Sie wissen, habe ich persönlich ein außerordentlich positives Verhältnis zu Dr Vogt, und dies seit geraumer Zeit. Ich schätze Herrn Dr Vogt zweifelsohne und habe es als meine Pflicht und meine Aufgabe gesehen, genau jene Zusage, die ich Ihnen gegeben habe, auch zu erfüllen. Und sie ist aus meiner Sicht so erfüllt, wie sie heute, rechtlich gesehen, in der Tat auch möglich ist. Wenn Sie kritisieren, dass der Patientenanwalt in der Vergangenheit keine aufsuchende Arbeit geleistet hat, dann ist es doch keine Lösung, dass man Parallelstrukturen herstellt, sondern dass man das Problem so löst, wie es sich gehört, dass nämlich der Patienten- und Pflegeanwalt künftig eben auch aufsuchende Arbeit leistet. Und es steht für mich außer jedem Zweifel, dass dies die vernünftigste – und ich sage jetzt kein Wort über Kostengünstigkeit – Regelung sein wird, und ich bin zutiefst davon überzeugt, dass dem neuen Patienten- und Pflegeanwalt oder der -anwältin auch die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden können.

 

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