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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 84

 

niemand soll die österreichischen Behörden abhalten, Recht zu finden und Recht zu sprechen. Das ist aber mit Sicherheit nicht unsere Angelegenheit.

 

Zu den Fragen 3 und 4 kann ich Ihnen nur sagen: Mir ist zur Stunde nichts bekannt. Diese beiden durchaus wichtigen Fragen sind aber im Prüfauftrag an das Kontrollamt enthalten, und sohin ist das vom Kontrollamt wie immer uneingeschränkt festzustellen.

 

Zu den Fragen 5 bis 7 und 20: Ein Service für Kundinnen und Kunden, die in der Präsidialabteilung der Magistratsdirektion vorstellig werden, gehört zu der Betreuung, die wir zu bieten haben. Zu meinen Mitarbeitern kommen jene Fälle, die als nachgerade unmöglich gelten. Die Anliegen der normalen Petenten – ich sage viel lieber: KundInnen – werden auf der Ebene der Magistratischen Bezirksämter und der Abteilungen erledigt, und in sehr vielen Fällen zufriedenstellend erledigt. Wenn es kompliziertere Fälle gibt, dann werden diese an die Büros der Stadträte weitergeleitet. Und wenn es ganz komplizierte beziehungsweise nahezu unmögliche Fälle sind, dann kommen sie ins Büro des Bürgermeisters. Es sind dies sehr viele, und selbstverständlich berichten mir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht über Einzelfälle, denn sonst hätte ich den ganzen Tag nichts anderes zu tun. Es ist aber die Aufgabe meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Fälle, die vorgelegt werden und bei denen über längere Zeit hinweg ein Verfahren läuft, entsprechend zu beschleunigen und zum Abschluss zu bringen.

 

Im gegenständlichen Fall ist es aus meiner Sicht und bei meinem heutigen Wissen selbstverständlich, dass sich Herr Ing Polak, der, wie ich wiederholen möchte, B-Beamter in meinem Büro und nicht Obersenatsrat ist, bemüht hat, das Verfahren nach rund vier Jahren so oder so zu einem Ende zu bringen. Mag sein, dass die eine oder andere Formulierung übereifrig war. Sein Bemühen ist aber zweifelsohne in die Richtung gegangen, ein Verfahren, von dem Sie unter anderen Umständen mit Sicherheit behaupten würden, dass es bürokratisch langwierig ist, entsprechend zu erledigen.

 

Aber selbst wenn der B-Beamte in der Präsidialabteilung des Bürgermeisters gesagt hätte: Gebt ihm die Staatsbürgerschaft, hat das eine Nullauswirkung auf das reale Behördenverfahren, denn selbstverständlich ist der B-Beamte in der Präsidialabteilung in einem Verfahren nicht weisungsberechtigt und hebt selbstverständlich auch keine Rechtsgrundlagen auf. Wenn der behördenführende Beamte die Auffassung vertritt, dass ein Ansuchen auf Grund der Rechtslage abzulehnen ist, dann hat er dies, unabhängig von der Anordnung dazu, selbstverständlich auch zu tun. Er hat aber im gegenständlichen Fall keine Anordnung gegeben, und zwar im Wissen, dass er dazu nicht befugt ist.

 

Zur Frage 8: Die Volksanwaltschaft hat einen Missstand festgestellt und keine Missstände. Mir war vor dem Tätigwerden der Volksanwaltschaft dieser Missstand – unter Anführungszeichen – insofern bekannt, als wir selbstverständlich mit entsprechenden Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Erscheinen des entsprechenden Artikels in der “Kronen Zeitung“ reagiert haben. Denn auch in der Präsidialabteilung liest man Zeitung und reagiert selbstverständlich entsprechend. Sonst hätte es ja keinen entsprechenden Akt gegeben, der dann der Volksanwaltschaft auf Anforderung übergeben werden konnte, was ja leicht nachvollziehbar ist.

 

Zu den Punkten 9 bis 12 und 15 bis 19: Die Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten sind gesetzlich geregelt. Fragen der Geschenkannahme unterliegen dem Strafrecht und sind von den Strafbehörden zu klären. Die im Raum stehenden Behauptungen wurden selbstverständlich hinterfragt und die entsprechenden Protokolle der Staatsanwaltschaft übermittelt. Ich gehe daher davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ihre Schlüsse daraus zu ziehen hat und ihre Schlüsse daraus ziehen wird. Nach meinen Informationen besteht keine Veranlassung, heute zu entsprechenden Maßnahmen zu greifen, denn die Behauptung der Geschenkannahme der Uhr wird bestritten. Im Übrigen halte ich in diesem Zusammenhang, weil bestimmte Behauptungen hier wie feststehende Tatsachen wiedergegeben wurden, fest, dass die Unschuldsvermutung einen wichtigen Grundsatz unserer Rechtsordnung darstellt und ich daher – und das sage ich auch in aller Offenheit – den Aussagen meines Mitarbeiters eher glaube als den Behauptungen eines möglicherweise Kriminellen.

 

Zu den Punkten 13, 14, 24 und 25: Staatsbürgerschaftsverfahren wurden bereits stichprobenartig überprüft. Diese Erhebungen haben keine Verdachtsmomente ergeben. Falls es sich auf Grund anderer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte, eine neuerliche Überprüfung durchzuführen, wird dies selbstverständlich erfolgen.

 

Zu Punkt 21: Ich kann diese Frage heute nicht beantworten. Sie wird durch den Kontrollamtsbericht, der auf Grund des Prüfauftrags erstellt wird, beantwortet werden.

 

Zu Punkt 22: Die Klärung von Kriminalfällen ist Aufgabe der Sicherheitsbehörden und der Strafjustiz, nicht aber des Kontrollamtes. Selbstverständlich werde ich aber, wie immer, alles tun, um das Kontrollamt bei der Ausübung seiner Aufgabe zu unterstützen, und seine Aufgabe wird es zweifelsohne auch sein zu klären, ob all die Dinge, die wir bisher feststellen konnten und die im Akt, der der Volksanwaltschaft übermittelt wurde, enthalten sind, korrekt und in Ordnung sind.

 

Ich will mich jetzt nicht auf die fehlerhafte Punktierung einlassen. Ich meine, dass die wahrscheinlich wichtigste und eine die Dringlichkeit durchaus begründende Frage jene ist: „Wurde das Staatsbürgerschaftsverfahren neu aufgerollt?“ – Jawohl, es wurde das Staatsbürgerschaftsverfahren neu aufgerollt, weil die Möglichkeit besteht, dass Dokumente, die zur Entscheidung der verfahrensführenden Behörde, nämlich der MA 61, geführt haben, gefälscht wurden, sodass diese Staatsbürgerschaft also unredlich erschwindelt sein könnte. Es bestehen Verdachtsmomente dazu, und deswegen wurde das Verfahren zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft neu aufgenommen.

 

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