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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 84

 

Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Zugang zu Informationen über die Umwelt geändert wird, Wiener Umweltinformationsgesetz-Novelle.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Mag Sima. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Poststück.

 

Präsident Johann Hatzl: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Gibt es einen Einwand gegen diese Zusammenlegung? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Als Erster hat sich Herr Abg Maresch zum Wort gemeldet.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

An und für sich ist dies ein sehr erfreuliches Gesetz. Endlich ist es möglich, Umweltinformation zu bekommen. Wir haben das schon in ausreichendem Maße probiert, es funktioniert. Wir sind sehr zufrieden mit dem Gesetz. Trotzdem gibt es zwei Passagen darin, die mich zumindest ein bisschen irritieren.

 

Die eine Passage war in der alten Version auch schon drinnen. Da geht es im § 6 Abs 1 Z 2 darum, dass eine der Mitteilungsschranken unter anderem ist, dass Informationsbegehren offenbar missbräuchlich gestellt wurden. Auf meine Nachfrage in der MA 22, wer das entscheidet, ist es die jeweilige Behörde, gutwillig, sage ich. Die Behörden werden hoffentlich richtig entscheiden, aber es ist immerhin ein Tor oder ein Türchen offen, das Informationsbegehren als Querulantismus abzustempeln und dann nichts zu tun. Ich glaube aber, dass das in Wirklichkeit nicht zum Tragen kommen wird.

 

Ein anderer Punkt, und zwar im § 5 Abs 5, irritiert mich auch ein bisschen. Dieser lautet: „Für die Bereitstellung von Umweltinformationen kann die Landesregierung mit Verordnung Kostenersätze festlegen. Kaufpreise, Schutzgebühren und Kostenersätze für die Bereitstellung von Umweltinformationen dürfen jedoch eine angemessene Höhe nicht überschreiten." - Da kann ich nur hoffen und an die Landesregierung appellieren, dass dies weiterhin nicht zum Tragen kommt! Dieser Punkt sollte hoffentlich niemals zum Tragen kommen, weil das würde mich ein bisschen schrecken, wenn Menschen, die GRÜNEN können sich das wahrscheinlich leisten, aber Bürger und Bürgerinnen, zur Kasse gebeten werden könnten, wenn es um Umweltinformation geht!

 

Danke schön. - Wir stimmen dem Gesetz zu! (Beifall bei den Grünen.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gemeldet ist Abg Stiftner.

 

Abg Dipl Ing Roman Stiftner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Es ist immer begrüßenswert, wenn Gesetze, die die Informationspflicht im Bereich der Umwelt besser fokussieren, verbessert und beschlossen werden. Unserer Meinung nach besteht eine solche Verbesserung durch die nun vorliegende Novelle, die ihre Basis auf einer europäischen Übereinkunft hat, die dem Bürger mehr Einsicht in persönlich wichtige Umweltdaten liefern soll. Es geht dabei besonders um Bestimmungen, die Auskunft über die Auswirkungen auf die persönliche Umwelt, persönliche Lebensqualität und persönliche Gesundheit geben. Damit wird ein von der EU initiiertes Gesetz nach den Beschlüssen von Aarhus nun der Stadtregierung mit dem Auftrag in die Hand gegeben, die Information der Bevölkerung über mögliche Bedrohungen infolge von Umweltbelastungen stärker herauszuarbeiten. Dieser Aspekt ist in der Tat viel wichtiger.

 

Denn es gibt, sehr geehrte Damen und Herren, zahlreiche Verunsicherungen, etwa wegen der Umweltverschmutzung, aber auch wegen des Einsatzes moderner Technik in der Bevölkerung. Als Beispiel sei hier die bekannte Handymastendiskussion genannt. Das ist nicht nur technisch ein gutes Beispiel, sondern auch politisch und kommunikationspsychologisch. Es ist leider so, dass von Seiten der Stadtregierung bisher nichts unternommen wurde, um die Ängste, zum Beispiel im Zusammenhang mit dieser Handymastenstrahlung, auszuschalten beziehungsweise dagegen anzukämpfen.

 

Nicht dass Sie uns missverstehen, dass wir jetzt für die Abschaffung der Handys eintreten würden. Das ist sicher nicht der richtige Weg. Aber es wäre doch wichtig, wenn Maßnahmen für Themen, die Bürger bewegen und die Bürger auch persönlich betroffen machen, gesetzt werden würden, um diese Bürger zu informieren. Denn das ist nicht jene offensive Umweltpolitik, die diese Stadt braucht, sehr geehrte Damen und Herren!

 

Es geht auch darum, den Bürgern jene Technologieschübe, die uns heute tagtäglich begleiten, näher zu bringen und bekannt zu machen. Ich finde, Information ist nicht eine Holschuld der Bürger und diese Holschuld erhält mit diesem Gesetz nun eine rechtliche Grundlage, sondern es ist auch eine Bringschuld der Stadtregierung und des Umweltressorts, solche Dinge einfach den Bürgern näher zu bringen. Das hat nichts damit zu tun, dass von Zeit zu Zeit Pressekonferenzen gemacht werden und man sich in durchaus ansprechender Form vor die Journalisten hinstellt und Bürger auffordert, weniger Müll zu produzieren oder am besten gleich selbst Besen in die Hand zu nehmen, wenn der Schmutz das Straßenbild nach dem Winter wieder allzu sehr bestimmt.

 

Information und Bewusstseinsbildung dürfen daher nicht zum Selbstzweck der Stadträtin und der Selbstdarstellung der Stadträtin dienen! Es ist wichtig, dass man sich auch mit technologischen Neuerungen herumschlagen und sich diesen widmen muss. Es ist auch wichtig, dass man sich der Technikfeindlichkeit, die naturgemäß im Umweltbereich am stärksten ist, entgegenstellt. (Abg Mag Rüdiger Maresch: Das hat ja mit dem Gesetz nichts zu tun!) Ich verstehe schon, dass auf Grund der technischen Innovationen, die auch erhöhten Lebensstandard gebracht haben, die Akzeptanz der Technik bei uns in

 

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