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Landtag, 4. Sitzung vom 30.03.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 42

 

nicht allzu streng sind und das, was die Schulen sagen, durchaus akzeptieren, theoretisch aber eine gemeinsame Diskussionsmöglichkeit haben, wenn etwas ganz Absurdes geschieht und eine vom Schulplan gar nicht gedeckte Aktivität stattfinden soll, als durchaus nachvollziehbar.

 

Betreffend LandesschülervertreterInnen besteht rein rechtlich derzeit keine Möglichkeit. Wir sind in Diskussion mit ihnen. Sie hätten gern Sitz und Stimme, und wir hätten das auch ganz gern, aber es geht momentan nur mit beratender Stimme. Wir nehmen sie aber ernst und versuchen, sie maximal einzubinden.

 

Dass ich persönlich und auch als Politiker dafür kämpfe, dass wir eine gemeinsame Gesamtschule bis 15 bekommen, ist kein Geheimnis. Das ist natürlich sachlich gut begründet, ist aber über das vorliegende Schulgesetz hier nicht zu machen und zu regeln. Dazu bedarf es anderer politischer Aktivitäten: Die nächste Nationalratswahl ist zum Beispiel eine solche Möglichkeit, auch inhaltlich gegenüber der Bevölkerung eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

 

Unbestritten war auch, dass jetzt die Bedienstetenschutzbestimmungen kommen und es diesbezügliche Beauftragte gibt. Im Bedienstetenschutz wird also auch ein Schritt weiter gemacht. Ich glaube, das ist eine besondere gute Sache! Aus diesem Grund fordere ich alle auf, hier mit gutem Gewissen zuzustimmen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön.

 

Als nächster und vorläufig letzter Redner hat sich Herr Abg Dipl Ing Margulies zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dipl Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Damen und Herren!

 

In Vertretung meiner Kollegin Cammerlander mache ich es ganz kurz und bringe nur einen Antrag ein, in dem es darum geht, dass in Wirklichkeit im Gesetzwerdungsverfahren in Hinkunft auch eine Sozialverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden sollte. Ich glaube, angesichts der Situation, wie sie sich gegenwärtig darstellt, dass die Armut steigt und immer mehr Menschen immer weniger Geld zur Verfügung haben, ist es umso notwendiger und entscheidender, jedes Gesetzesvorhaben nicht nur auf Wirtschaftlichkeit, auf EU-Rechtswidrig- oder Rechtsgültigkeit beziehungsweise auf Umweltverträglichkeit zu prüfen, sondern auch eine Sozialverträglichkeitsprüfung durchzuführen, und in diesem Sinne bringe ich den nachfolgenden Antrag ein.

 

„Der Landtag wolle beschließen: Das Instrument der Erläuternden Bemerkungen zu den Wiener Landesgesetzen ist dahin gehend auszubauen, dass diese analog zur Untersuchung der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Gesetzesvorhabens eine auf sozialwissenschaftliche Verfahren gestützte Analyse über die Auswirkungen des jeweiligen Gesetzesvorhabens auf die soziale Lage der betroffenen Bevölkerung, auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und die soziale Situation in ihrer Gesamtsicht beinhalten.

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung an den Herrn Landeshauptmann.“ – Ich danke sehr. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Ich erkläre daher die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin, Frau VBgmin und LhptmStin Laska, das Schlusswort. – Bitte sehr.

 

Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bedanke mich für die Diskussion und würde mir wünschen, dass die Teile dieser Diskussion, die ich als Grundsatzbildungsdiskussion gerne verstanden hätte, nicht nur hier im Haus, sondern vor allem auch in einer breiten Öffentlichkeit thematisiert werden. Das ist etwas, warum wir alle kämpfen sollten, weil Bildungsfragen insgesamt Fragen sind, welche nicht nur die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen, sondern die Zukunft unseres Landes bestimmen. Daher wünsche ich mir eine solche breite Bildungsdiskussion.

 

Zum Gesetz selbst ist hinlänglich erläutert worden, warum es in dieser Form novelliert wurde, und ich ersuche Sie daher um Zustimmung.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön.

 

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung der Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Dies ist ohne die Grüne Fraktion, sohin mit Mehrheit angenommen.

 

Es liegt mir ein Beschluss- und Resolutionsantrag, eingebracht von Herrn Abg Dipl Ing Martin Margulies, vor. Er betrifft die Sozialverträglichkeitsprüfung im Gesetzgebungsverfahren.

 

Wer diesen Beschluss- und Resolutionsantrag zuweisen will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Der Antrag wird nur von der Österreichischen Volkspartei und der Grünen Fraktion unterstützt, bleibt sohin in der Minderheit und ist damit abgelehnt.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ich erblicke keinen Widerspruch.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Wiener Landtages, die dem Gesetz auch in zweiter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Handzeichen. – Dies ist von der sozialdemokratischen Mehrheit, der Österreichischen Volkspartei und der Freiheitlichen Partei sohin mehrstimmig angenommen.

 

Die Postnummer 3 der Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht für die Wirksamkeitsjahre 2004 und 2005 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien an den Wiener Landtag.

 

Ich darf von der Kinder- und Jugendanwaltschaft noch niemanden begrüßen, die Herrschaften werden aber, wie mir signalisiert wird, in Kürze kommen.

 

Wir werden daher vorweg mit der Abhandlung dieser Postnummer 3 beginnen. Ich bitte die Frau Berichterstatterin, Frau LhptmStin Laska, die Verhandlung einzuleiten.

 

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