«  1  »

 

Landtag, 4. Sitzung vom 30.03.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 42

 

der Bestimmungen im Sinne eines bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetzes?)

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

LhptmStin Grete Laska: Ja, einiges ist schon gesagt worden. Ich wiederhole auch hier noch einmal ganz kurz zusammenfassend und vielleicht als zusätzliche Information, dass wir entlang der Richtlinien, die von der EU vorgegeben sind, gerade eine Novelle zum Wiener Jugendschutzgesetz vorbereiten und sie demnächst dem Landtag vorlegen werden, in der die Bestimmungen aufgenommen werden, die vor allem das Abgabeverbot von Alkohol und Nikotin regeln. Das heißt, wir sind auch hier wieder auf dem Weg, gemeinsam mit den beiden anderen Bundesländern die Vereinheitlichung herzustellen. Ich glaube, dass wir auch auf Bundesebene durch die Einsetzung der Arbeitsgruppe und unter Hintanstellung allfälliger Scheindiskussionen auf einem guten Weg sind. Wenn die Zielsetzung der Vereinheitlichung im Vordergrund steht, dann bin ich davon überzeugt, dass auch ein Weg gefunden wird, diese umzusetzen.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Gudenus hat die 1. Zusatzfrage.

 

Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja, sehr geehrte Frau Stadtrat! Dass hier zwei Fragen fast ident gestellt wurden, zeigt das Interesse der Jugendvertreter an einer baldigen Vereinheitlichung des Jugendschutzgesetzes.

 

Meine Frage lautet dahin gehend: Sie haben davon gesprochen, es soll eine Novelle des Wiener Jugendschutzgesetzes vorgeschlagen werden und meine Frage lautet, ob sie auch Werbeverbote beziehungsweise Beschränkungen, was Alkohol und Tabak betrifft, enthalten soll.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin!

 

LhptmStin Grete Laska: Ich habe den letzten Punkt nicht verstanden, Alkohol und? (Abg Claudia Smolik: Tabak! Tabak!)

 

Im Jugendschutzgesetz ist das zu regeln, was das Jugendschutzgesetz regeln kann. Daher werden wir selbstverständlicherweise in dieser Novelle die Punkte aufnehmen, die einen Regelungsbedarf haben. Da geht es um die Einführung eines Abgabeverbotes von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Das ist in dieser Novelle vorgesehen. Es geht um ein generelles Verbot des Konsums von alkoholischen Getränken und Tabakwaren in Schulen. Es geht auch darum - und das ist ein Punkt, den wir sicherlich auch noch diskutieren werden -, dass wir klarstellen wollen, dass Softguns und Waffenimitate an junge Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht abgegeben werden dürfen. Auch das ist mir eine ganz wichtige Regelung und auch das werden wir in diese Novelle aufnehmen, wo ich hoffe, dass es eine breite Zustimmung gibt.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Smolik.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Ja, wir haben ja oft das Problem, dass Jugendliche oder manche nicht wirklich gut Bescheid wissen, wie es jetzt mit den Regelungen ausschaut. Jetzt haben wir den Vorschlag gemacht, dass man Auszüge aus dem Wiener Jugendschutzgesetz auf den SchülerInnenausweis draufdrucken hätte können, weil es jetzt ja nur Folder und Flyer gibt, die da zusätzlich informieren.

 

Was halten Sie von dieser Idee und glauben Sie, dass in Wien genug gemacht wird, dass die Jugendlichen über ihre Rechte Bescheid wissen?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin!

 

LhptmStin Grete Laska: Ich glaube, man kann nie genug machen. Ich halte die Geschichte mit dem Schülerausweis für eine insofern problematische, als im Moment ja eigentlich eine neue Form des Schülerausweises in Form einer kleinen Karte im Vormarsch ist. Nun gehe ich nicht von meiner Sehfähigkeit sondern von der junger Menschen aus. Trotzdem glaube ich, dass das bei dem Platz, der auf einer solchen Karte zur Verfügung steht, bei einer intensiveren Information wahrscheinlich die Größe eines Strichcodes haben und schwer lesbar sein wird. Worauf wir aber setzen, ist - und Sie kennen das ja -, dass wir hier auch an alle 14-Jährigen sehr viel Informationsmaterial weitergeben, auch in Form des Mediums, das Jugendliche intensiv nutzen, nämlich des Internets. In den Informationen, die die Jugendlichen hier bekommen, sind natürlich die Jugendschutzbestimmungen enthalten. Das ist flächendeckend immer ein Jahrgang. So gesehen sind sie aufsteigend informiert. Aber wenn uns trotzdem zusätzlich noch Möglichkeiten einfallen, nämlich auch immer die nächsten heranwachsenden Generationen und deren Eltern zu informieren, dann werden wir das selbstverständlicherweise tun. Ich denke mir, dass wir schon allein dadurch, dass in dem seinerzeitigen Prozess ungefähr 19 000 Jugendliche involviert waren, eine Breite erreicht haben, die wir vorher nie hatten. Aber man kann mit Information nie aufhören, ganz im Gegenteil, man muss sie fortsetzen.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Anger-Koch.

 

Abg Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ich habe auch noch eine Frage und zwar: Es geht ja darum, dass auch immer mehr Gewalt in den Schulen ist und die Jugendlichen auch immer mehr Probleme im Elternhaus haben. Der Kinder- und Jugendanwaltschaftsbericht zeigt, dass ja diese Schulmediationen in den Schulen an und für sich sehr gut laufen.

 

Jetzt habe ich die Frage, ob Sie das befürworten, dass in den Schulen ein flächendeckendes Angebot, was diese Schulmediationen betrifft, auf ganz Wien ausgeweitet werden kann?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin!

 

LhptmStin Grete Laska: Nun, wir werden diese Frage, nehme ich an, beim Tagesordnungspunkt 3 noch ausführlich diskutieren. Ich halte viel davon, dass man zur Kenntnis nimmt, dass Schule nicht nur einen reinen Wissensvermittlungsauftrag hat, sondern auch einen Erziehungsauftrag. Das ist im § 1 geregelt. Die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer, vor allem im Pflichtschulbereich, aber natürlich auch im Bereich der weiterführenden Schulen und der allgemein bildenden höheren Schulen, ist eine, die auch Elemente der Psychologie

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular