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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 90 von 93

 

angewiesen, und er sagt ganz offen, die Akzeptanz der Existenz und Tätigkeit unserer Stelle muss bei jeder Intervention aufs Neue erarbeitet werden. Klingt ein bisschen nach Sisyphus, der seinen Stein hinaufrollt, und kaum ist er oben, ist er schon wieder unten und macht sich ächzend wieder auf den Weg.

 

Was besonders ärgerlich ist und was ich besonders unakzeptabel finde, ist, dass er sagt, in jenen Fällen, wo behördliche oder rechtliche Maßnahmen erforderlich sind, werden die entsprechenden Institutionen eingeschaltet beziehungsweise von der Pflegeombudsstelle informiert. Also er selber informiert und schaltet ein, aber die Ergebnisse von behördlichen Begehungen in Pflegeheimen werden der Wiener Pflegeombudsstelle gar nicht, eventuell den Heimen erteilte Auflagen werden seit dem letzten Halbjahr 2004 nur mehr informell, auf konkrete Anfrage ausschließlich telefonisch mitgeteilt. Eine solche Vorgangsweise führt konsequenterweise zu vermeidbaren Parallelitäten, erschwert und verlängert die Interventionsarbeit der Ombudsstelle und verärgert, verständlicherweise, Heimträger und das Personal.

 

Das müssen Sie sich nun konkret vorstellen. Da macht die Pflegeombudsstelle aufmerksam, dass die Be-hörde handeln muss. Die Behörde handelt Gott sei Dank, aber die Wiener Pflegeombudsstelle erfährt genau gar nichts. Es ist eine Blackbox, die müssen hinterher telefonieren. Dann sagt man es ihnen am Telefon. Das ist dann natürlich auch schwer für die Ombudsstelle, das auszuwerten. Es ist auch sozusagen eine Irrtumsmöglichkeit enthalten, und die Wiener Lust an Parallelaktionen ist offensichtlich hier institutionalisiert.

 

Warum ich, Herr Dr Kostelka, Ihnen das alles erzähle, hat den Grund, weil ich davon ausgehe, dass Sie Ihren eigenen Bericht sehr gut kennen und dass Sie daran interessiert sind, dass sich in Wien konkret die Rechte und die Beschwerdemöglichkeiten und die Interventionsmöglichkeiten zugunsten von Pflegebedürftigen ändern. Ich würde Sie sehr, sehr bitten, Ihren Einfluss auch hier geltend zu machen, zumal der Herr Dr Vogt nichts Unbilliges möchte.

 

Herr Bgm Dr Häupl hat am 13.5.2004 auf eine Frage der GRÜNEN, also meiner Person, in der gemeinderätlichen Untersuchungskommission gesagt, dass es nicht möglich ist, Herrn Dr Vogt auf Bundesebene zu installieren, da war das Heimaufenthaltsgesetz gemeint, das tatsächlich eine andere Aufgabe hat, aber, und das ist jetzt Faktum, Herr Dr Vogt ist nicht auf Bundesebene installiert und er möchte ja in Wien wirken. Dann, für diesen Fall, würde er, der Herr Bürgermeister, ihn in Wien rechtlich verankern. Das kann man im Protokoll nachlesen, darüber gibt es überhaupt keinen Zweifel. Ich denke, wir sollten alle miteinander den Herrn Bürgermeister an diese Zusage erinnern.

 

Herr Dr Vogt tut es selbst. Er schreibt in seiner Zusammenfassung der gesetzlichen Verankerung genau den Hinweis, dass der Bürgermeister das zugesagt hat. Denn die Heimkommission, die beim Patientenanwalt verankert ist, ersetzt das in keinem Fall. Dort kann Herr Dr Vogt mitgehen. Das ist aber sozusagen nicht ident mit seiner Interventionsarbeit. Seine Mitarbeiter können schon gar nicht Zugang haben. Und es geht ausschließlich um Beschwerden im stationären und nicht im ambulanten Bereich, also das greift nicht.

 

Die Überlegungen, die es in Wien gegeben hat, warum das alles nicht geht, haben zum Beispiel auch dazu geführt, dass man gesagt hat: Ja, aber der Patientenanwalt hat seine Rechte, und es geht rechtlich nicht, dass man die irgendwie beschneidet.

 

Darüber haben wir in der Geriatriekommission gesprochen. Herr Patientenanwalt Dr Dohr hat gesagt, gehen tut alles, wenn man es politisch möchte. Man kann die Rechte der Patientenanwaltschaft in diesem Punkt beschränken und kann eine eigene Rechtsgrundlage für Herrn Dr Vogt, für die Pflegeombudsstelle machen. Ich hatte nicht den Eindruck, dass ihm das persönlich besonders gefällt. Aber die Frage stellt sich ja nicht, ob die beiden Herren das mit Spaß machen, sondern was es für sinnvolle Lösungen, Strukturen in der Stadt gibt. Und es wäre eine gute Struktur, weil Herr Dr Vogt hat es sich in dem Jahr, in dem er jetzt wirkt, wirklich verdient, dass die Menschen, die sich an ihn wenden, auch den Eindruck haben können, er kann was umsetzen, er kann was durchsetzen, er hat die Möglichkeit, wirksam zu intervenieren.

 

Und daher, Herr Volksanwalt Dr Kostelka, bitte ich Sie, das mitzunehmen aus der heutigen Sitzung, mit dem Bürgermeister, mit der Frau Stadträtin das Gespräch zu suchen und die Institution, die Sie ja selber verkörpern, eine Anwaltschaft für die Menschen nicht nur in Österreich, sondern auch konkret in dieser Stadt und konkret für den Bereich der Pflegeheime zu verankern. – Ich danke herzlich. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr Abg Aigner.

 

Abg Dr Wolfgang Aigner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Meine Damen und Herren!

 

Vor uns liegt der 26. Bericht der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag. Ich möchte gleich zu Beginn den herzlichen Dank der ÖVP-Fraktion an die Volksanwaltschaft vorausschicken, das heißt, an die drei Volksanwälte, die ja alle drei auch für den Bereich des Landes und der Gemeinde Wien zuständig sind, aber auch für die Beamten und Beamtinnen der Volksanwaltschaft mit auf den Weg geben.

 

Unser Klub ist ja durch die Person unserer ehemaligen Volksanwältin Ingrid Korosec, deren Expertise und deren Unabhängigkeit wir im Klub auch sehr zu schätzen wissen, mit der Volksanwaltschaft personell in dieser Form verbunden, und wir haben da entsprechend auch das Wissen einer Volksanwältin bei uns im Klub, und das tut uns, glaube ich, sehr gut.

 

Meine Damen und Herren! Ich möchte auch zum Thema der Volksanwaltschaft sprechen und anknüpfen an die gestrige Debatte über das Kontrollamt. Und ich möchte vor allem Ihnen von der Mehrheitsfraktion, die Sie gestern so sensibel regiert haben auf unsere Forderung, auf die wiederholte Forderung nach einer

 

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