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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 62 von 93

 

ändert: § 8 des vorliegenden Entwurfs wird ersatzlos gestrichen." - Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als nächster Redner ist Herr Dkfm Dr Aichinger gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Stadtrat! Meine Damen und Herren!

 

Vorweg, die Österreichische Volkspartei wird diesem Gesetz zustimmen. Es hat sehr lange Verhandlungen gegeben. Es ist ein Kompromiss und ein Weg in die richtige Richtung. Es wurde verhandelt, unter drei Prämissen dieses Gesetz zu ändern. Das eine war sicherlich der Punkt, dass hier aktuelle Entwicklungen berücksichtigt werden sollen. Der zweite Punkt war, dass es zu einer Verwaltungseffizienz kommen soll, was vor allem bei Veranstaltungen ist. Und der dritte Punkt war natürlich die Aufkommensneutralität.

 

Die Aufkommensneutralität, meine Damen und Herren, ist nicht ganz gegeben, weil man sieht im Rechnungsabschluss, den wir jetzt zwei Tage diskutiert haben, ganz klar, bei der Vergnügungssteuer ist es so, dass wir statt 48 Millionen EUR fast 49 Millionen EUR eingenommen haben, das heißt 1 Million EUR sozusagen auch da bereits mehr drinnen ist.

 

Ich darf aber trotzdem ganz kurz einen anderen Ansatz als Kollegin Ringler bringen, einige Dinge, die wir schon noch sehr gerne gesehen hätten.

 

Das eine ist jener Punkt, den die Wirtschaftskammer immer wieder gesagt hat, der Verleih von Videokassetten und Tonträgern. Es ist nicht verständlich, dass das in Wien besteuert wird und in Niederösterreich nicht, was nicht beweist, dass auch über die Landesgrenzen solche Dinge, glaube ich, nicht sehr sinnvoll sind.

 

Der zweite Punkt ist ein Tatbestand, der sehr gering im Aufkommen ist. Wir haben vor kurzem eine relativ genaue Aufstellung des Aufkommens der Vergnügungssteuer bekommen. Es geht um die Ausstellungen. Hier ist ein Betrag angeführt, wo es nur mehr um ca 70 000 EUR geht. Dieser Tatbestand wäre vor allem im Sinne für kleine Warenausstellungen und Ähnliches ersatzlos zu streichen.

 

Beim Tanz gehe ich vielleicht nicht so weit wie Kollegin Ringler, aber meiner Ansicht nach, meine Damen und Herren, bei kleineren Bällen, und da denke ich vor allem immer wieder an die Schulbälle und ähnliche, wäre es schon sehr sinnvoll, wenn man das auf jeden Fall von der Vergnügungssteuer befreit. Man müsste sich hier eine sinnvolle Grenze einfallen lassen, um die Verwaltung sozusagen nicht überborden zu lassen und diese kleinen Veranstaltungen zu besteuern.

 

Trotz alldem stimmen wir diesem Gesetz zu. - Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als nächster Redner ist Herr StR DDr Schock gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

StR DDr Eduard Schock: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Meine Damen und Herren!

 

Es ist die Durchforstung der Vergnügungssteuer, die Senkung dieser Steuer, ein altes freiheitliches Anliegen, aber es wird dieser Entwurf diesem Anspruch eigentlich nicht gerecht. Es macht diesen Entwurf auch nicht besser, dass er mit der Wiener Wirtschaftskammer ausverhandelt worden ist. Es ist ein Entwurf, der kleinlich am Prinzip der Aufkommensneutralität festhält, wo jede Steuersenkung in einem Bereich sofort durch eine anderweitige Erhöhung aufgegriffen wird, wo also ein Euro weniger sofort durch einen Euro mehr anderswo ausgeglichen werden muss.

 

Aber es gibt darin natürlich auch positive Aspekte, die Befreiung gewisser Kinovorführungen, gewisser Tanzveranstaltungen.

 

Aber, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, war es wirklich notwendig, zum Ausgleich dieser Steuersenkungen die Motorsportveranstaltungen stärker zu besteuern, Blumen, Juxartikel stärker zu besteuern, die Konsumationssteuer für Speisen und Getränke bei Tanzveranstaltungen anzuheben, die Raumpauschsteuer anzuheben? War es wirklich notwendig, diese Raumpauschsteuer, das ist die Steuer für Veranstaltungen mit freiem Eintritt, gleich um 40 Prozent anzuheben?

 

Ich meine, es fehlt daher diesem Entwurf wirklich der Anspruch einer großen Reform und wir werden dem Gesetz daher auch nicht zustimmen, zumal, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, dieses Gesetz genauso kompliziert ist wie das alte. Es ist eigentlich eine Arbeitsbeschaffung für Beamte.

 

Die Abgrenzungskriterien für die Steuerpflicht sind schon in diesem Hause diskutiert worden. Frau Kollegin Ringler hat festgestellt, dass sie gerne tanzt, der Herr Landeshauptmann hat wiederholt in diesem Haus festgestellt, dass er nicht gerne tanzt. Wir sind uns, glaube ich, trotzdem darüber einig, dass das nicht das Kriterium für die Besteuerung sein kann, dass die Frau Kollegin daher fürs Tanzen Steuern zahlen muss und der Herr Landeshauptmann nicht.

 

Der Magistrat wählt gar andere Abgrenzungskriterien. Der Magistrat sagt, ab dem 201. Gast sind Veranstaltungen steuerpflichtig, also Tanzveranstaltungen bis zu 200 Gästen sind nicht steuerpflichtig, ab dem 201. schon. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, das ist eine genauso falsche Abgrenzung! Das ist Arbeitsbeschaffung für Beamte.

 

Das geht noch weiter. Die Beamten müssen prüfen, ob mehr als 20 Prozent der Strecke bei Schiffsreisen oder bei Zugreisen auf dem Gebiet der Stadt Wien liegen, weil bei mehr als 20 Prozent werden diese Reiseveranstaltungen steuerpflichtig.

 

Die Beamten müssen prüfen, das ist auch interessant, ob Kinofilme mehr als 10 Prozent sexuelle Handlungen enthalten, weil, das ist vielleicht auch viel zu wenig bekannt, in dieser Stadt Kinofilme nach diesem Entwurf erst ab 10 Prozent sexueller Handlungen steuerpflichtig sind.

 

Der Magistrat besteuert auch Table-Dance- und Go-Go-Dance-Veranstaltungen, aber wieder eingeschränkt, nicht alle Go-Go-Dance-Veranstaltungen. Das ist wieder

 

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