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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 93

 

machen, streichen wir es ganz. Dann legen wir das weg und es gibt keine Regelungen in diesem Bereich.

 

Die Begründung in diesem Abänderungsantrag ist natürlich schlicht und einfach falsch. Es war bisher nicht Aufgabe, einen Hundeführerschein vorzuschreiben. Mit der Vorschreibung allein ist es ja auch nicht getan, man muss ja dann in Evidenz halten, ob ein solcher Hundeführerschein tatsächlich abgelegt wurde, ob er erfolgreich abgelegt wurde, man muss das kalendieren, man ist mit administrativen Aufgaben beschäftigt, und es ist ein Mosaiksteinchen, es ist einfach ein Mosaiksteinchen, dass man sagt, okay, die Polizei übernimmt viele Aufgaben der Stadt Wien, also irgendwann einmal darf man sagen, es reicht, es ist genug, wir wollen hier, dass der Magistrat vollzieht.

 

Und ich weiß ja überhaupt nicht, warum sich die Stadt Wien so wehrt dagegen. Wenn man eine Angelegenheit den eigenen Magistrat vollziehen lassen kann, braucht man sich nicht zu beschweren darüber, dass man mit irgendetwas unzufrieden ist. Man hat den direkten Zugriff und kann die Dinge so regeln und so verwalten, wie man sich das vorstellt.

 

Aber uns geht es nicht nur darum, die Bundespolizeidirektion für den Vollzug verantwortlich zu machen, sondern ich glaube, es geht auch darum, die Sicherheitswacheorgane zu entlasten. Es geht auch darum, dass wir uns überlegen, dass es eine Truppe geben sollte, die sich um die Überwachung der tierrechtlichen Vorschriften kümmern sollte, nämlich eine Wiener Stadtpolizei oder eine Stadtwache.

 

In diesem Zusammenhang bringen wir wieder einen Beschluss- und Resolutionsantrag ein, mit dem wir die Einführung einer solchen Stadtwache verlangen, die unter anderem die Vorschriften des Wiener Tierhaltegesetzes überwachen soll.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Jetzt kann man natürlich sagen, überall dort, wo eine Bundespolizeidirektion eingerichtet ist, darf kein Gemeindewachkörper errichtet werden, keine Frage, steht in der Bundesverfassung drinnen. Wollte man das anders haben, müsste man die Bundesverfassung ändern, müsste man in Gespräche eintreten, selbstverständlich mit der Innenministerin, keine einfache Sache. Aber es gibt ja nicht nur bewaffnete Wachkörper, die diese Regelungen überwachen könnten, die müssen ja nicht martialisch ausgerüstet sein. Wir haben ja auch Polizisten in anderen Bereichen, wir haben eine Gewerbepolizei in dieser Stadt und wir haben eine Baupolizei in dieser Stadt. Und wir haben bis vor kurzem Tierschutzorgane gehabt in diesem Tierhaltegesetz, die sind vor kurzem rausgekommen. Die haben nur einen großen Nachteil gehabt: Die haben den Nachteil gehabt, dass sie ehrenamtlich tätig werden sollten, und vielleicht war das der Grund, dass wir zu wenige von diesen Tierschutzorganen hatten. (Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Da müssen Sie die Bundeskompetenz befragen!)

 

Gut. Also dann gibt es eine weitere Erklärung dafür. Frau Stadträtin! Ich kann Ihnen nur sagen, viele von diesen Tierschutzorganen, die sich um die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften gekümmert hätten, habe ich auch davor nicht gesehen in Wien. Und was sind die Aufgaben solcher Organe? Die findet man übrigens auch bei der Fischerei, die findet man bei der Jagd und anderswo auch. Dort, wo sich die Stadt Wien wieder daran erinnert, dass sie für die örtliche Sicherheitspolizei zuständig ist. Die durften zum Beispiel, wenn sie Personen bei der Übertretung auf frischer Tat ertappt haben, diese anhalten zur Feststellung ihrer Identität. Wenn dies nicht möglich war, dann konnten sie Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu Hilfe rufen. Das waren Beamte im Sinne des Strafgesetzbuches, und selbstverständlich war die Behörde berechtigt, denen Weisungen zu erteilen. Die waren ausgerüstet mit Dienstausweis und Dienstabzeichen.

 

All diese Dinge könnte man sofort machen, ohne die Bundesverfassung ändern zu müssen. Man müsste nur den Willen aufbringen, die Sicherheit im Zusammenhang mit Hunden ernst zu meinen, aber das spreche ich der SPÖ ab.

 

Wir schaffen es nicht, die in diesem Zusammenhang wesentlichen Probleme in den Griff zu bekommen, nämlich die Überwachung der Hundezonen, die Einhaltung von Leinen- und Beißkorbpflicht und auch die Verunreinigung von Gehsteigen. Das wird nicht in dem Maß überwacht, wie wir uns das vorstellen, und dem könnte man leicht Abhilfe schaffen, indem man eine Stadtwache ins Leben ruft, die die spezifischen Vorschriften in diesem Bereich überwacht. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Reinberger.

 

Abg Brigitte Reinberger (Bündnis Zukunft Wien – die Stadtpartei): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Das Tierhaltegesetz, wie es ursprünglich entworfen war, hat sehr wichtige Punkte enthalten, auch aus unserer Sicht sinnvolle und zweckmäßige Punkte. Dass sich das Innenministerium mit Verspätung dann doch noch geäußert hat, dass es den Vollzug einzelner Maßnahmen verweigern will, wodurch diese Abänderung notwendig geworden ist, das finden wir bedauerlich, weil ich schätze das auch so ein wie die Frau Stadträtin, dass es wahrscheinlich nicht so Unmengen Fälle sein werden, wo die Polizei tätig werden wird müssen. Also nicht mehr oder nicht wesentlich mehr als bisher vielleicht Fälle waren. Andererseits bestätigt sich doch das, was ich auch immer angeregt habe, ob man nicht doch schon oder Ihre Vorgänger Gespräche hätten führen sollen mit der Polizei, weil es hat immer wieder die Hinweise gegeben, dass die Polizei gesagt hat, wir haben wichtigere Dinge zu tun als für die Einhaltung von Tierhaltevorschriften zu sorgen. Da ist es auch um Leinen- und Beißkorbverpflichtungen gegangen, wo immer gesagt wurde, wir haben so viele wichtige Dinge zu tun und wir haben immer weniger Personal. Damals hat man gesagt, es ist Aufgabe der Polizei und daher hat sie sich zu kümmern und aus, und wenn die Polizei es nicht tut, ja, dann geschieht eben nichts.

 

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