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Landtag, 30. Sitzung vom 23.05.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 64

 

(Beginn um 9.01 Uhr.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Schönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Die 30. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.

 

Entschuldigt ist Herr Abg Stark.

 

Wir kommen zur Fragestunde.

 

Die 1. Anfrage (FSP - 02036-2005/0003 - KVP/LM) wurde von Herrn Abg Mag Neuhuber gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Werden Sie sich für eine umfassende Wiener Landessteuer- bzw –abgabenreform einsetzen, die den Wiener Betrieben und den Wienerinnen und Wienern eine spürbare Entlastung bringen wird?

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ich kann Ihre Ungeduld zunächst einmal verstehen, denn Sie haben ja einen diesbezüglichen Antrag vor nicht allzu langer Zeit eingebracht, der – soweit ich informiert bin – in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses beantwortet wird. Dass Sie die Frage jetzt hier in der Fragestunde einbringen, ist für mich ein Beleg eben Ihrer Ungeduld. Sie wollen es sozusagen gleich hören. Ich kann das nicht ganz nachvollziehen, denn ich werde mich gerade in einer Fragestunde selbstverständlich außerstande sehen, Ihnen die ausführliche und detailreiche Beantwortung, die in schriftlicher Form ja möglich ist, heute schon zu geben. Aber ich möchte zunächst doch ein bisschen auf die Dimension im Hinblick auf die Wirtschaftsfreundlichkeit Ihrer Vorschläge und Ihrer Vorstellungen hinweisen.

 

Die ausschließlichen Bundesabgaben sind gemäß den Informationen des Finanzministeriums für das Jahr 2003 mit etwa 9 200 Millionen EUR – ich bleibe gleich beim Euro – zu veranschlagen. Dazu kommen gemeinschaftliche Bundesabgaben von in etwa 44 400 Millionen EUR, was sohin eine Changiermasse für eine Bundessteuerreform von etwa 53 600 Millionen EUR ausmacht. Im Vergleich dazu hat Wien im gleichen Jahr eine Größenordnung von 894 Millionen EUR Changiermasse. Wenn ich davon die beiden bedeutendsten Gemeindesteuern, nämlich die Kommunalsteuer und die Grundsteuer, abziehe, verbleiben rund 290 Millionen EUR. Wenn ich davon Kleinigkeiten wie etwa die Vergnügungssteuer abziehe – was wir sinnvollerweise ja alle gemeinsam meinen – oder die Besteuerung von Spielautomaten, dann bleibt eine Summe von knapp 180 Millionen EUR übrig. Also das Verhältnis der Changiermassen zwischen Bund und Wien ist mit etwa 1 zu 0,005 anzugeben. So viel zur Massenrelevanz.

 

Abgesehen davon möchte ich auch darauf hinweisen, dass sowohl bei der Steuerreform 2004 als auch nunmehr bei der Steuerreform 2005 der Bund jeweils Gegenfinanzierungen für seine Steuerreform beschlossen hat; schlauerweise – muss ich hinzufügen – gerade in jenen Bereichen, wo er sich das Geld alleine behalten kann und nicht mit den Ländern und Gemeinden teilen muss. Stichwort: Mineralölsteuer. Ich erwähne das deswegen, damit man sich in etwa auch ein Bild machen kann, von welcher großen Dimension diese Vorschläge sind.

 

Ich bin bereit, über alles zu reden, so auch über die von Ihnen inkriminierte Hundeabgabe, die etwa 2,2 Millionen EUR im Jahr einbringt. Angesichts dessen, dass ich allerdings laufend, auch von der eigenen Partei, damit konfrontiert bin, dass man gegen die Verschmutzung der Gehsteige durch Hundeverkotung – um das einmal freundlich und landtagskonform auszudrücken – noch mehr unternehmen sollte, insbesondere vor dem Hintergrund dessen, dass man, ähnlich wie bei der Schneeräumung die Grundstückseigentümer, die Hundebesitzer in Verantwortung nehmen soll, scheint mir hier eher mehr Geld als weniger notwendig zu sein.

 

Summa summarum: Inhaltlich gesehen – tut mir Leid – kann ich Ihre Anfrage und auch Ihren Antrag, den Sie gemeinsam mit anderen eingebracht haben, wirklich nicht nachvollziehen, bei aller Wirtschaftsfreundlichkeit, die man auch mir nachsagt.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Die 1. Zusatzfrage: Herr Mag Neuhuber.

 

Abg Mag Alexander Neuhuber (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!

 

In der Sache bin ich tatsächlich etwas ungeduldig und ich denke, zu Recht. Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele geben, die Sie vielleicht dann nachvollziehen oder auch nicht nachvollziehen können. Sie kennen das mit dem Ausflugsschiff etwa auf der Donau, wenn man nach Melk fährt. Solange man in Wien, also quasi auf Wiener Boden, nicht tanzt, ist natürlich auch keine Abgabe fällig, wenn man tanzen würde, wäre die Vergnügungssteuer fällig, auf niederösterreichischer Seite dann nicht. Welchen Sinn das heute noch haben mag, etwa bei Tanzveranstaltungen Vergnügungssteuer einzuheben, sei dahingestellt, noch dazu, wo das in anderen Bundesländern nicht so ist.

 

In Bezug auf die Spielautomaten bin ich aber völlig bei Ihnen, da ist es durchaus zu Recht. Aber man könnte hier einiges ändern oder reformieren.

 

Lassen Sie mich heute auch eine andere Abgabe inkriminieren. Ich möchte gar nicht auf die Hunderln eingehen, sondern auf – ich musste das selber nachlesen, weil ich sie nicht kannte – die Interessentenbeiträge von Grundstückseigentümern und Anrainern. Ich meine, die gibt es. Ich könnte Ihnen jetzt auch noch vorlesen, wie sie berechnet werden. Das ist eine relativ komplizierte Formel. Immerhin war da die Einnahme im Jahr 2003 tolle 68,24 EUR.

 

Also dass sich eine Kommune von Zeit zu Zeit überlegt, so etwas zu reformieren, aufzulösen, zu durchforsten, zu schauen, ob Luft- und Luststeuern heute noch zeitgemäß sind, ich glaube, das hat mit Ungeduld nichts zu tun, sondern mit freundlicher Bürgerverwaltung.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ich habe zwar Ihre Frage jetzt nicht ganz verstanden, aber da ich ja gewohnt bin, in der Fragestunde auch

 

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