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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 78 von 79

 

Schlusswort.

 

Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Der Kollege Stürzenbecher hat ja bereits ausgeführt: Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist eine Beschleunigung. Das ist ja bei Verfahren wichtig, aus vielen Gründen, die ich, glaube ich, in diesem Kreis nicht ausführen muss.

 

Ein sparsamer Ablauf verlangt aber natürlich vom Antragsteller auch eine Verantwortungsübernahme. Das heißt, man kann natürlich nicht einerseits die behördlichen Überprüfungen zurückziehen und auf der anderen Seite nicht die Verantwortung dem übertragen, der einreicht. Trotzdem gibt es Fristen. In den Fristen, die vorliegen, kann die Behörde Einspruch erheben. Ich gehe davon aus, dass das so wie bisher nicht dazu führt, dass man vier, fünf oder sechs Wochen später Einspruch erhebt, Frau Kollegin, wie Sie das als Beispiel angemerkt haben. Sollte das aber wirklich passieren und zu einem Problem werden, dann würden wir auch hier eine legistische Änderung überlegen.

 

Ich kann aber sagen, dass all diese Fristen, die es ja schon bisher immer gab, dazu führen, dass man, wenn man die Unterlagen übernimmt und man etwas sieht, das augenscheinlich nicht in Ordnung sein kann, als Behörde den Antragsteller darauf hinweist.

 

Unabhängig von der materiellen Unzuständigkeit für innerstädtischen Denkmalschutz in der Bauordnung, Herr Kollege Fuchs, unabhängig von dieser inhaltlichen Unzuständigkeit, würde ich es auch als kontraproduktiv sehen, extra eine Verfahrensnovelle vorzuschlagen, die beschleunigen soll, um sie dann wieder mit einem eigenen Antrag zu verlangsamen.

 

Daher bitte ich Sie, im Sinne der Beschleunigung auch Ihre Zustimmung zu geben.

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Als Erstes muss der Abänderungsantrag abgestimmt werden. Es liegt der Abänderungsantrag der ÖVP vor, und zwar Berücksichtigung der Abänderungsvorschläge des Bauausschusses Innere Stadt bei der Wiener Bauordnung (Verfahrensnovelle 2005). Wer diesem Abänderungsantrag zustimmen kann, möge bitte die Hand erheben. – Das hat nicht die erforderliche Mehrheit bekommen. Die Sozialdemokraten haben nicht mitgestimmt.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Dies ist mehrstimmig der Fall, wobei ich anmerken möchte, dass weder die GRÜNEN noch die Freiheitlichen noch BZW noch ÖVP mitgestimmt haben. (Abg Johann Hatzl: BZW teilweise!)

 

Also dann bitte ich vielleicht in Zukunft, das ist nämlich wirklich da heroben nicht so leicht, dann bitte ich das BZW oder vielleicht diejenigen, die halt dann doch mitstimmen, die Hand etwas deutlicher zu heben. Es tut mir wirklich Leid. Kann man das wiederholen?

 

Ich bitte, dass man bei der ersten Lesung noch einmal die Hand erhebt. Darf ich noch einmal um die Abstimmung bitten. – Also in der ersten Lesung ist das Gesetz mehrstimmig angenommen worden mit den Stimmen der Sozialdemokraten, der Freiheitlichen und des BZW, ohne die Stimmen der GRÜNEN und der ÖVP. (Abg Dr Wilfried Serles: Die FPÖ hat nicht mitgestimmt!) O ja, die FPÖ hat mitgestimmt. Somit ist das Gesetz in erster Lesung mehrstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Also das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mehrstimmig angenommen, ohne die Stimmen der GRÜNEN. (Abg Harry Kopietz: Und teilweise BZW!) Schluss. (Heiterkeit.)

 

Also ich habe jetzt von einem Schriftführer den Rat bekommen, beim nächsten Mal das BZW einzeln abstimmen zu lassen, damit ich das sehen kann. (Abg Godwin Schuster: Ohne Extrawürste geht es nicht!)

 

Postnummer 9 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem ein Gesetz über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen (Wiener Kleinfeuerungsgesetz – WKlfG) erlassen und das Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz geändert wird.

 

Berichterstatter hierzu ist Herr amtsf StR Faymann.

 

Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Somit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Postnummer 10 betrifft die Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bauwesen geändert wird.

 

Ich bitte den Berichterstatter, Herrn amtsf StR Faymann, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: Auch hier ersuche ich nur um Zustimmung.

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Auch hier ist niemand zu Wort gemeldet. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Dies ist einstimmig beschlossen.

 

Postnummer 11 betrifft die Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften.

 

Ich bitte den Berichterstatter, Herrn amtsf StR Faymann, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: Auch hier ersuche ich um Zustimmung.

 

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