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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 79

 

Sicherheitsgesetz haben, das wir massiv abgelehnt haben und nach wie vor massiv ablehnen, weil – wie die Kollegin Jerusalem heute schon im Rahmen einer mündlichen Anfrage gesagt hat – es die Einschränkung der demokratischen Freiheit bedeuten kann, je nachdem wie man es auslegt. Ich verstehe, dass es hier ambivalente und unterschiedliche Meinungen gibt. Das ist die Vielfalt der GRÜNEN.

 

Ich denke, es ist aber allen klar, dass die GRÜNEN selbstverständlich zu den Möglichkeiten des ungehinderten und freien Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch stehen, was die Anträge zeigen, die wir eingebracht haben, die hier auch Verbesserungen und... (Abg Godwin Schuster. Wir sind für alles!) Täuschen Sie sich nicht! Es kommt in der Zielgruppe nicht so gut an wie Sie glauben, weil gesehen wird, auch von allen Betroffenen, dass es auch ein Marketinggag sein kann. Täuschen Sie sich nicht!

 

Es ist eine ambivalente Geschichte, es hätte auch andere rechtliche Möglichkeiten gegeben. Wir hoffen auf andere rechtliche Möglichkeiten, auch im Bund. Ich stimme heute zu, andere Teile der GRÜNEN werden das nicht tun. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Als nächste Rednerin ist Frau Abg Mag Feldmann gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Mag Barbara Feldmann (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Wir diskutieren heute eine Novelle zu einem Gesetz, das einen unverfänglichen Namen trägt: Das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz. Konkret geht es hier um nichts anderes als um eine präzisierende Bestimmung des Wegweiserechts vor Gesundheitseinrichtungen, genauer vor Abtreibungskliniken.

 

Personen, die andere Personen in unzumutbarer Weise belästigen, insbesondere wenn auf Personen, die sich einer sozialen oder medizinischen Einrichtung nähern, psychischer Druck wie zum Beispiel durch nachdrückliches Ansprechen oder versuchte Übergabe von Gegenständen ausgeübt wird, können künftig durch die Polizei weggewiesen werden.

 

Ich habe jetzt “künftig“ gesagt, so als ob es sich bei dieser Novelle um eine Änderung handelt, die eine neue rechtliche Situation schafft. Das ist es nicht. Darum wird in den Materialien zu diesem Gesetz auch von Klarstellung gesprochen. Viele namhafte Juristen meinen, dass die geltende Rechtslage vollkommen ausreichend gewesen wäre. Da schreibt die Bundespolizeidirektion Wien: „Schon die geltende Rechtslage ermöglicht es, insbesondere Personen, die an öffentlichen Orten andere in unzumutbarer Weise belästigen, anzuweisen, ihr Verhalten einzustellen beziehungsweise den Ort zu verlassen.“

 

Dennoch, wir stehen dazu, dass niemandem und schon gar nicht Frauen in dieser schwierigen, psychisch äußerst belastenden und sensiblen Situation eine unzumutbare Belästigung widerfahren soll. In solch einer Situation befindet sich eine Frau, die ungewollt schwanger ist. Die aggressiven Handlungen von manchen Demonstranten grenzen an Psychoterror. Diese Vorgangsweise ist ein respektloses Bedrängen von Frauen in Krisensituationen, die sich die Entscheidung, eine Abtreibung durchzuführen, sicherlich nicht leicht gemacht haben, die zumeist unter einem enormen Druck stehen und unter diesem Entschluss leiden.

 

Wir unterstützen auch andere Initiativen wie zum Beispiel das Antistalking-Gesetz, das Psychoterror verbietet. Aber in unserer Gesellschaft muss es möglich sein, Meinungsunterschiede, Ansichten und Anliegen, auch wenn sie noch so emotional sind, ohne Psychodruck, ohne Stigmatisierung und ohne Übergriffe zu artikulieren. (Beifall bei der ÖVP.) Daher werde ich heute diesem Gesetz auch meine Zustimmung erteilen.

 

Allerdings wird bei der Exekution dieses Gesetzes auf das Spannungsverhältnis zwischen den geltenden Rechtsnormen, die unter gewissen Voraussetzungen eine Abtreibung ermöglichen, und den Grundrechten der Versammlungsfreiheit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung besonderes Augenmerk zu richten sein.

 

Ich zitiere wieder die Bundespolizeidirektion Wien: „Es liegt auf der Hand, dass gerade im Zusammenhang mit Versammlungen hinsichtlich der Auslegung, welches Verhalten als unzumutbare Belästigung anzusehen wäre, hohe Ansprüche zu stellen sein werden.“ Ich möchte hiermit ganz klar festhalten, dass wir keinen Verwaltungsstraftatbestand wollen, so wie die Freiheitlichen in ihrem Antrag fordern, weil wir ausdrücklich gegen die Kriminalisierung der Demonstranten und Lebensschützer sind. Weiters möchte ich nur darauf aufmerksam machen, dass ein Verwaltungsstrafverfahren für alle Beteiligten nachteilige und auch erst recht psychische Probleme mit sich führen kann wie zum Beispiel bei Zeugeneinvernahmen.

 

Es ist mir jetzt anlässlich der heutigen Diskussion ein besonderes Anliegen, die Position der ÖVP hinsichtlich der Fragen zum Schutz des menschlichen Lebens darzulegen. Für uns steht der Schutz des menschlichen Lebens im Vordergrund. Das klare Ziel muss es sein, jedes Leben, das geborene und das ungeborene, zu schützen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Nichtsdestoweniger sind Schwangerschaftsabbrüche soziale Realität. Aktive Aufklärung, Kompetenz und fürsorgliche Beratung der betroffenen Frauen, aber auch der Männer und Angehörigen zwecks Erhalt des werdenden menschlichen Lebens und die Schaffung von kinder- und familienfreundlichen Rahmenbedingungen für die Gesellschaft sind der beste Weg, Abtreibungen zu vermeiden. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Wie wir alle wissen, wurde 1975 die Straffreiheit für Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen in die österreichische Rechtsordnung eingeführt. In der damals sehr emotional geführten Debatte fand auch schon Bundeskanzler Bruno Kreisky deutliche Worte, die nichts an ihrer Aktualität verloren haben. Ich zitiere: „Man muss alles tun, um im Bereich der Politik diesen ganzen Paragraphen so obsolet zu machen, wie dies mit den Mitteln der Politik, Psychologie und auch der Moral nur geht, um die Frau zu veranlassen, dass sie dann, wenn

 

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