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Landtag, 25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 72

 

die Funktion des Pflegeombudsmannes gesetzlich verankert?

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Auch das Thema, das Sie ansprechen, nämlich die Frage des Pflegeombudsmanns, ist ein Thema, das wir sehr lange diskutiert haben und deswegen wissen Sie die Antwort eigentlich, die ich Ihnen auf diese Frage geben muss.

 

Es wäre rechtlich gar nicht möglich gewesen, im Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz den Pflegeombudsmann zu verankern, sondern wir hätten jenes Gesetz, das wir – und ich glaube, da spreche ich für alle Fraktionen hier im Haus - an sich als einen Meilenstein betrachten, nämlich das Gesetz des Patientenanwaltes, ändern und dem Patientenanwalt die Kompetenzen für den Geriatriebereich sozusagen wegnehmen müssen, um einen zweiten Patienten- oder Geriatrieanwalt, wie immer man das genannt hätte, zu schaffen. Erst dann hätte man im Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz auf diese Einrichtung verweisen und sie in dieses Gesetz einbinden können.

 

Dies ist der Hauptgrund, warum wir diesem Gedanken nicht näher getreten sind, weil ich es, ehrlich gesagt, für keine gute Idee halte, diesen Meilenstein zu gefährden, den wir eben durch dieses Gesetz - das wir gemeinsam geschaffen haben - erreicht haben. Es ist dies nicht der ausschließliche Grund, wohl aber ein sehr wichtiger juristischer.

 

Es gibt auch noch einen zweiten Grund, den wir auch lange diskutiert haben. Ich bin der festen Überzeugung, dass die unglaubliche Qualität des von mir hoch geschätzten Pflegeombudsmanns unter anderem daran liegt, dass er eben außerhalb aller Strukturen, sehr unabhängig, sehr frei in seinen Tätigkeiten und extrem niederschwellig arbeiten kann. Und ich glaube, dass der Pflegeombudsmann in der Art und Weise wie er eben jetzt arbeitet, auch weiter arbeiten wird. Auch das habe ich ja in der Geriatriekommission klar gesagt, dass der Vertrag bereits verlängert wurde.

 

Das war eine meiner ersten Bitten, dies zu tun und es wurde auch entsprechend umgesetzt, sodass diese wertvolle Arbeit in der bewährten Form - von der ich glaube, dass sie eine ganz besondere Qualität hat - auch weiterhin geleistet werden kann.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Wir kommen zur 1. Zusatzfrage, Herr Mag Kowarik.

 

Abg Mag Günter Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!

 

Ich bin nicht der Meinung, dass es notwendig gewesen wäre, das Patientenanwaltgesetz zu ändern. Es wäre durchaus möglich, hier im Zuge der Heimkommission den Pflegeombudsmann einzubauen, ohne dass hier die Agenden des Patientenanwaltes in irgendeiner Art und Weise beschränkt werden.

 

Es hat den Anschein, dass Sie über die Einrichtung dieses Pflegeombudsmannes nicht sehr glücklich waren. Ich möchte darauf hinweisen, wir haben ja schon vor Jahren einmal einen Antrag gestellt, einen Personalanwalt hier einzuführen, der eigentlich diese Agenda hätte führen sollen, die nunmehr der Pflegeombudsmann macht. Sie haben es damals abgelehnt und erst durch die Vorgänge in Lainz hat dann die Frau StRin Pittermann angedacht, dass eine solche Person oder ein Amt des Pflegeombudsmanns notwendig wäre. (Abg Christian Oxonitsch: Das kann es aber doch nicht sein!)

 

Ich glaube, dass es wichtig ist, diesen Pflegeombudsmann zu etablieren und nicht nur als eine bloße Anlaufstelle zu betrachten, sondern dass es notwendig ist, ihm auch entsprechende gesetzliche Grundlagen zu geben, sonst wird er meiner Ansicht nach auf Dauer keine Möglichkeit haben zu agieren.

 

Und ich frage, ob Sie bereit sind, entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit der Pflegeombudsmann tatsächlich Kompetenzen hat.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Sie bringen da ein paar Ebenen durcheinander. Es stimmt, ich bin nicht dafür, dass es einen Personalanwalt gibt, weil es ja eine Interessensvertretung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gibt, nämlich die Gewerkschaft. Mit der sind Sie vielleicht nicht glücklich, das mag sein, ich halte sie aber für eine sehr wichtige Einrichtung. Und wenn sie auch manchmal kritisch ist, dazu ist sie da, oder für eine ehemalige Personalstadträtin vielleicht manchmal auch unangenehm, so werde ich trotzdem mit jeder Faser meines Herzens die Gewerkschaften verteidigen, weil ich glaube, dass sie ein wichtiges Standbein unserer Demokratie sind.

 

Das Zweite ist die Frage, wie der Patientenanwalt einzurichten gewesen wäre. Da kann ich nur noch einmal darauf verweisen, dass es sicher nicht möglich gewesen wäre, in einem Gesetz, das dazu da ist, Mindeststandards, Qualitätsstandards in privaten und öffentlichen Heimen festzulegen, einen Patientenanwalt, oder dann eben einen Pflegeanwalt, einzurichten. Das wäre der absolut falsche Weg und rechtlich unmöglich gewesen. Deswegen wäre der einzige Weg eben der von mir vorher skizzierte und von jedem sehr kritisch hinterfragte Weg gewesen.

 

Ich darf aber noch einmal wiederholen, nachdem Sie sich um meine Glückseligkeit Sorgen machen, kann ich Ihnen versichern - und das meine ich sehr ernst -, ich bin sehr froh, dass es den Pflegeombudsmann Dr Vogt gibt, ich halte ihn für eine ganz wichtige Einrichtung, wir arbeiten sehr gut zusammen und ich halte ihn für einen, der eben genau außerhalb all dieser Strukturen stehend, sich sowohl mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, als auch mit den Patienten und Patientinnen, aber auch mit allen anderen Stellen, Landes-, aber auch Bundesstellen befasst, für unverzichtbar und wir werden auch sicher weiterhin auf seine wertvolle Arbeit in keiner Weise verzichten können.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Wir kommen zur 2. Zusatzfrage, Frau Abg Dr Pilz.

 

Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Also,

 

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