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Landtag, 25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 72

 

Betreiberinnen und Betreiber zukünftig keinerlei Planungssicherheit mehr haben werden. Auch die Länder sind in die Konsultierungen zum neuen Ökostromgesetz eingebunden. Das Land Wien hatte sich immer wieder – etwa in den Stellungnahmen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens – kritisch zur geplanten Novelle geäußert. Welche weiteren Schritte sind Ihrerseits geplant, um den drohenden Ökostrom Ausbaustopp zu verhindern?

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Zu Ihrer Frage betreffend die Novelle des Ökostromgesetzes möchte ich zunächst einleitend festhalten, dass Wien, aber auch die Bundesländer insgesamt gesehen, nicht nur an ihrer Kritik an dieser vorgelegten Novelle festhalten, sondern diese Novelle ablehnen.

 

Es ist wesentlich, dass man sich in einer solchen Frage auch Bündnispartner sucht. Dies ist durch die absolut akkordierte und gemeinsame Vorgangsweise aller 9 österreichischen Bundesländer aus meiner Sicht heraus gewährleistet. Es wurde daher am 11. Mai dieses Jahres von der Landeshauptleutekonferenz in einem Beschluss festgehalten, dass man sich zum weiteren Ausbau und zur Förderung der Ökoenergie in Österreich auf Basis des bestehenden Ökostromgesetzes bekennt. Es wird grundsätzlich festgestellt, dass im System der Ökostromförderung verstärkt Effizienzkriterien und Effizienzüberlegungen aufgenommen werden sollen, um unter anderem auch die vorhandenen Mittel effizient einzusetzen, die Kosten dafür im Sinne der Sicherung des Arbeits- und Wirtschaftsstandortes Wien überschaubar zu halten. Diese Effizienzüberlegungen sollen vorrangig in die Ökostromverordnung, mit der auch Einspeisetarife festgelegt werden, die vorerst bis 31.12.2004 gilt und daher neu zu verhandeln ist, aufgenommen werden, um unter anderem die Verunsicherung der Anlagenbetreiber nicht zu verstärken.

 

Die Landeshauptleutekonferenz hat im Übrigen unter Abstimmung mit dem Herrn Energieminister eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Tirol eingesetzt, um Vorschläge für die Novellierung des Ökostromgesetzes zu erarbeiten. Umso überraschender ist daher in den letzten Wochen die Vorlage einer Novelle zum Ökostromgesetz seitens des Bundes, womit nicht nur dieser Beschluss der Landeshauptleute ignoriert, sondern auch konterkariert wurde. Wir lehnen daher, daran hält die Landeshauptleutekonferenz auch fest, diese Novelle zum Ökostromgesetz grundsätzlich ab.

 

Nachdem aber am 4. März im Ausschuss diese Novelle bereits beraten werden soll, werden die Länder, dies ist bei der letzten außerordentlichen Landeshauptleutekonferenz in Wien beschlossen worden, mit den folgenden Forderungen, ergänzend zu dem Beschluss vom 11. Mai, an den Bund herantreten:

 

„Zur Verringerung der Atomstromimporte, zum Ausgleich der Erzeugungsverluste, die aus der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien resultieren, und zur wenigstens teilweisen Abdeckung des steigenden Stromverbrauchs soll auch die mittlere Wasserkraft, 10 bis 30 MW, in das System der Ökostromförderung aufgenommen werden. Bei dieser mittleren Wasserkraft soll vorrangig eine Investitionsförderung für den Bau der Anlagen durchgeführt werden. Die Bestimmungen des geltenden Ökostromgesetzes, die eine Festlegung der Förderbeiträge und der Abnahmepreise durch Verordnung unter Mitwirkung der Länder vorsehen, sind unverändert zu belassen und durch Verfassungsbestimmung abzusichern.

 

Zur Umsetzung der Investitionsförderung für mittlere Wasserkraft ist zudem eine Verordnungsermächtigung, § 11 des Ökostromgesetzes, vorzusehen. Darüber hinaus ist insgesamt durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Tarifbelastung für Haushaltskunden in Summe nicht ansteigt."

 

Wir werden diese Forderungen auch als Wiener unterstützen, haben aber auch zusätzliche Forderungen eingebracht, um die Ökostromgesetznovelle zu unterwandern, um das sehr offen zu sagen und auch das bestehende Ökostromgesetz zu verbessern:

 

„1. Eine Verkürzung der Förderungsdauer wird zu einer intensiven Inanspruchnahme der Länder-Ökostromfonds führen. Daher fordern wir eine Aufstockung der den Ländern zukommenden Mittel, um weitere Ökostromanlagen realisieren zu können." – Das ist im Prinzip sehr klar, Verkürzung von zur Verfügung gestellten Investitionsmitteln führt natürlich zu einer entsprechenden Verteuerung.  – „Das Mitspracherecht der Länder bei den Einspeisetarifen soll erhalten bleiben.

 

2. Die Reservierung von Mitteln für die Kommunen, die dem Umstand Rechnung tragen, dass die Verfahrenszeiten der Anlagen in städtischen Ballungsräumen im Hinblick auf den Anrainerschutz länger sind als bei Anlagen auf dem Land. Dadurch sinkt die Realisierungschance von Anlagen in den Städten dort, wo bei der Förderung darauf abgestellt wird, wessen Anlage als erste die erforderliche Bewilligung erhalten hat.

 

4. Die neue Ökoenergie AG als staatlicher Stromhändler soll nicht nur die bisherigen Zwangszuweisungen von Ökostrom an die Stromhändler durchführen, sondern diesen primär auch tatsächlich vermarkten.

 

5. Eine flexiblere Verteilung der Fördermittel, da die fixe Verteilung der Fördermittel auf die einzelnen Energieträger keinen internen Ausgleich zulässt, wenn zum Beispiel die Marktmöglichkeiten eine andere Verteilung erfordern. Daher könnten realisierbare Projekte an einer fehlenden finanziellen Unterstützung scheitern, während in den anderen Bereichen noch Mittel übrigbleiben.

 

6. Eine stärkere Forcierung für Anlagen mit größeren Potentialen gegenüber der vorgesehenen Reservierung von 40 Prozent der Mittel für primär kleine landwirtschaftliche Anlagen.

 

Ziel des Ökostromgesetzes ist es, die spezifischen Produktionskosten kontinuierlich zu senken, um eine möglichst rasche Ablösung der fossilen Versorgung zu erreichen. Eine derart starke Förderung der Kleinanlagen ist daher nicht sinnvoll. Zur Steigerung der Fördereffizienz könnte eine kombinierte Förderung bei Biomasse-KWK-Anlagen vorgesehen werden, wodurch sich die

 

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