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Landtag, 25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 72

 

dieser Stadt gut, menschenwürdig, selbstbestimmt und glücklich alt werden können, betreut sind und genau die Betreuung bekommen, die sie individuell brauchen, ist in meinen Augen die Zukunftsfrage, die wir gemeinsam zu lösen haben. Insofern ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass wir in häufiger Regelmäßigkeit, sicher sogar häufiger als einmal im Jahr, in diesem Kreis darüber diskutieren werden. Ich bin da sehr gern zu einer konstruktiven und sehr selbstkritischen Diskussion bereit, denn ich glaube, nur mit konstruktiver kritischer Diskussion werden wir dieses schwierige Thema gemeinsam bewältigen können.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Damit ist die 1. Anfrage erledigt.

 

Die 2. Anfrage wurde, wie schon berichtet, zurückgezogen,

 

Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP - 05464-2004/0001 - KSP/LM). Sie wurde von der Frau Abg Matzka-Dojder gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: Am 24. September 2004 wurde im Wiener Landtag ein 4-Parteien-Beschluss (Resolutions-)Antrag zum Thema Gentechnik in der Landwirtschaft eingebracht und einstimmig verabschiedet. Wie ist der Stand der Umsetzung, mit dem Land Niederösterreich ein abgestimmtes Gentechnik-Vorsorgegesetz zu erreichen?

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Einen schönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich muss mich noch daran gewöhnen, dass, anders als im Nationalrat, die Fragen hier nicht vorgelesen werden, sondern wir einfach beginnen zu antworten, ein bisschen ins Leere hinein, aber ich werde mich bemühen.

 

Die Frage dreht sich um das Gentechnik-Vorsorgegesetz. Sie haben hier im September einen Vierparteienantrag zu diesem Thema verabschiedet.

 

Wir waren hier sehr aktiv. Es hat intensive Verhandlungen mit Niederösterreich gegeben. Es hat intensive Vorbereitungen gegeben. Ich glaube, ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass heute, im Laufe der Sitzung, ein Initiativantrag bezüglich des Gentechnik-Vorsorgegesetzes von allen vier Parteien gemeinsam eingebracht wird, was mich wirklich sehr freut. Ich halte das für eine wichtige Sache.

 

Warum ein Gentechnik-Vorsorgegesetz?

 

Ganz einfach, weil es den Menschen, den Wienerinnen und Wienern, ein großes Anliegen ist. Gerade in der Landwirtschaft in Wien will man Gentechnik nicht. Das beweisen und belegen alle Umfragen. Ich glaube, unsere Aufgabe ist es, eine so gute Vorsorge wie nur möglich zu treffen.

 

Warum ist es ein Gentechnik-Vorsorgegesetz und vielleicht kein Gentechnik-Verbotsgesetz geworden?

 

Die Antwort ist relativ einfach. Wir wissen alle, es gibt eindeutige Regelungen auf EU-Ebene, die besagen, dass der Einsatz von Gentechnik zu erlauben ist. Alle Länder, die sich bemüht haben, Initiativen in diese Richtung zu setzen, sind gescheitert. Das ist in Brüssel nicht notifiziert und nicht akzeptiert worden. Es hat ein bisschen eine Versuchsphase gegeben, wo man versucht hat, über verschiedenste Gesetze, Naturschutzgesetz, Bodenschutzgesetz, alle möglichen Dinge, eine Handhabe zu finden, die auch von Brüssel akzeptiert wird. Letztendlich ist man dann mit einem Vorsorgegesetz erfolgreich gewesen. Das Bundesland Salzburg hat bereits ein solches Gesetz notifiziert bekommen. In diesem Gesetz ist eben der Umgang mit Gentechnik in der Landwirtschaft, wie ich glaube, sehr gut geregelt.

 

Ich gehe vielleicht auch ganz kurz auf die Kernpunkte unseres Gesetzes ein, auf die wesentlichen Inhalte:

 

Künftig wird es so sein, dass das Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen in Wien einer zusätzlichen behördlichen Bewilligung bedarf. Bei dieser Bewilligung kann es auch die Erteilung von Kriterien geben, das heißt, die Einhaltung von bestimmten Vorsichtsmaßnahmen, ganz bestimmte Auflagen, zum Beispiel Mindestabstände oder solche Sachen, wobei wir natürlich alle hoffen, dass es nicht zu einem solchen Fall in Wien kommt. Das ist, glaube ich, ganz klar. Werden gentechnisch veränderte Organismen ohne Bewilligung ausgebracht, dann gibt es auch die entsprechenden Strafbestimmungen.

 

Es ist eine Informationspflicht der Öffentlichkeit vorgesehen, auch eine Kontrollpflicht der Behörden, und es wird ein Wiener Gentechnik-Buch geben, eine Art Register, wo man Einsicht nehmen kann. Ich glaube, dass das deswegen sehr wichtig ist, weil zum Schutz des biologischen Landbaus, aber auch zum Schutz der konventionellen Landwirtschaft in Wien ist es ganz wichtig, dass wir Bescheid wissen, wenn Gentechnik eingesetzt wird, wo was genau eingesetzt wird. Das ist wichtig.

 

Da möchte ich noch auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen, eventuelle Haftungs- und Schadenersatzregelungen, weil es gibt im Bundesgesetz, das vor kurzem erst novelliert worden ist, jetzt neu eine Regelung, dass Schadenersatzpflicht gegeben ist. Man hat hier die Beweislast umgekehrt. Das heißt, der Verursacher, derjenige, der Gentechnik einsetzt, muss künftig nachweisen, dass er nicht derjenige war, der bei seinem Nachbarn den Schaden ausgelöst hat. Deswegen ist es umso wichtiger zu wissen, wer welche gentechnisch veränderten Organismen einsetzt.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt war uns die Abstimmung mit Niederösterreich, weil viele Bauern im Grenzgebiet zu Niederösterreich aktiv sind. Nachdem es leider keine bundeseinheitliche Regelung zu diesem Thema gibt, was bei so etwas immer sinnvoll ist, weil 9 verschiedene Landesgesetze oft ein bisschen problematisch sein können, siehe Tierschutzgesetz, haben wir uns wirklich bemüht, das sehr stark mit Niederösterreich abzustimmen, damit es eine einheitliche Vorgangsweise auch für die Bäuerinnen und Bauern in Wien gibt.

 

Zwei Verordnungsermächtigungen sind auch noch im Gesetzesentwurf enthalten, einerseits damit wir die Koexistenzregelung, die dann vom Bund vorgegeben wird, übernehmen können, und andererseits, damit wir auch in Wien und in anderen Bundesländern im Bereich der

 

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