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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 97 von 104

 

aber es wurde hier zumindest versucht, etwas zu machen.

 

Der Vorwurf, den ich jetzt der Gemeinde Wien mache – das sage ich jetzt, weil ich nicht nur Vertreter der Gemeindebeamten bin, sondern weil ich auch Vertreter der Menschen draußen bin –: Jetzt erklären Sie dem Menschen draußen, der die gesetzliche Pensionsversicherungsreform tragen muss, wieso in der Gemeinde Wien herinnen ganz andere Voraussetzungen gelten. (Abg Franz Ekkamp: Ändern Sie es im Bund!) Und wissen Sie, wem Sie das noch erklären können? Sie können es auch dem erklären, der im selben Zimmer an einem Schreibtisch sitzt, und der eine ist Beamter und der andere ASVG-Versicherter. Dem können Sie erklären, wieso er ganz andere Voraussetzungen erfüllen muss, um in Pension zu gehen, und warum er eine andere Pension kriegt. (Abg Franz Ekkamp: Machen Sie etwas im Bund!)

 

Das ist eine Ungerechtigkeit, und da erwarten wir von der Harmonisierung, dass in einem abgesteckten Zeitraum harmonisiert, gleichgestellt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daher sehen wir diese heutige Gesetzesvorlage als Unterlaufung einer für alle Österreicher anzustrebenden Harmonisierung. Das ist eine Unterlaufung, die an und für sich nicht notwendig ist. Ich will nur darauf verweisen, dass die anderen Bundesländer das Sozialrechtsänderungsgesetz 2000 schon nachvollzogen haben, Wien hat sich immer Zeit gelassen. Jetzt erklären Sie den Menschen, wieso derartige Unterschiede hier heute fundamentiert werden, die weiterhin gelten – das muss man ja auch sagen –, ohne dass Sie jetzt Rücksicht darauf nehmen: Was kommt beim Runden Tisch heraus? Was können wir uns von der Harmonisierung abschauen? Wie können wir da mitspielen?

 

Das haben Sie versäumt, und aus diesem Grunde werden wir dieser Gesetzesvorlage heute nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als nächster Redner ist Herr Abg Schuster gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Godwin Schuster (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Eigentlich haben wir uns ausgemacht, dass wir uns ein bisschen kürzer halten, wir haben aber keine Redezeitbegrenzung, daher können wir uns mit diesem Thema schon ein bisschen auseinander setzen.

 

Wenn Kollege Gerstl meint, dass mit dem, was hier mit diesem Entwurf passiert, die Bemühungen des Bundes für ein einheitliches Pensionssystem konterkariert werden – so habe ich es mir auch aufgeschrieben –, dann möchte ich den Kollegen Gerstl schon daran erinnern, was eigentlich in realiter war. Sie haben gesagt, wir hätten – wir, die ÖVP – schon mehrmals und viel früher eine Veränderung erreichen wollen, aber der Koalitionspartner hat das ja damals verhindert.

 

Ich habe in Vorbereitung für dieses Geschäftsstück versucht, mir nicht anzuzweifelnde Unterlagen zu besorgen, in denen bestimmte Entwicklungsschritte in der Pensionsentwicklung zusammengefasst wurden, und habe mir zu diesem Zwecke eine APA-Aussendung genommen, die mit "Pensionen – Chronologie einer umstrittenen Reform" übertitelt ist.

 

Da wird begonnen – und ich möchte das diesem Hohen Hause nicht vorenthalten – mit dem Jahr 2002, nämlich am 9. Oktober: "Im Wahlkampf betonen Staatssekretär Alfred Finz und Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat, beide ÖVP, dass die ÖVP für die kommende Legislaturperiode keine weitere Anhebung des gesetzlichen Frühpensionsalters von 61,5 Jahren plane." Dezidiertes Versprechen, und zwar deshalb, weil am 24. November Nationalratswahlen waren. (Zwischenruf des Abg Gerhard Pfeiffer.) Ich zitiere jetzt die APA, und ich hoffe, das wird nicht angezweifelt. (Abg Gerhard Pfeiffer: Lesen Sie uns vor, was in dem Vranitzky-Brief gestanden ist! Das war ja auch gut damals!) Wir reden jetzt von der Regierungsverantwortlichkeit und dem Koalitionspartner, der nicht gebremst werden wollte. Er hat die Regierungsverantwortung gehabt, und beide, der Parteivorsitzende der ÖVP Wien und die damalige Frau Generalsekretärin, haben ein Versprechen abgegeben.

 

Am 24. November war die Wahl. Am 6. Jänner – das Versprechen hat nicht sehr lange gehalten – präsentiert Schüssel sein 10-Punkte-Programm für die Koalitionsverhandlungen, und darin enthalten ist die schrittweise Abschaffung der Frühpension bei gleichzeitiger Schaffung eines modernen Erwerbsunfähigkeitsrechts mit Teil- und Vollerwerbsunfähigkeit. – Das war am 6. Jänner.

 

Am 10. Jänner ist die FPÖ im Spiel, die sagt: Nein, Abschaffung der Frühpension für ASVG-Versicherte, das wollen wir nicht. Der Herr Max Walch, den ja jeder kennt in seiner direkten Art, sagt: Kommt in dieser Form überhaupt nicht in Frage. – Hat lange gehalten, diese Äußerung.

 

Am 28. Februar wird die FPÖ-ÖVP-Regierung angelobt. Im Regierungsprogramm steht dann sehr klar und deutlich drinnen, auch wenn Max Walch es nicht wollte: Die Frühpensionen werden abgeschafft. Es ist eine Übergangsphase gegeben und und und.

 

Ich könnte jetzt, weil es hier sehr detailliert angeführt wird, die Wahrhaftigkeit und die Ehrlichkeit der Regierung der ÖVP sehr klar darstellen. (Abg Robert Parzer: Dann reden wir auch über Vranitzky!)

 

Und weil hier auch immer wieder gesagt wird, ihr unterlauft damit den Runden Tisch, die Harmonisierung wird unterlaufen et cetera mehr, möchte ich schon auch darauf hinweisen, was die FPÖ am 1. April – ohne Aprilscherz zu sein – verlangt: Nachbesserungen zu den Entwürfen. Die damalige Staatssekretärin Ursula Haubner fordert insbesondere für Frauen noch Erleichterungen. Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und ihr damaliger und auch jetzt noch immer Vorsitzender sieht den Vertrauensschutz zumindest gefährdet.

 

Am 4. April, also wenige Tage später: Die FPÖ will die Pensionsreform einer Volksabstimmung zuführen. Die ÖVP ist dagegen. Und und und.

 

Es mischt sich der ÖGB ein, der noch zu retten

 

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