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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 89 von 104

 

Abänderungsantrags sind Verfassungsbestimmungen. Hiefür ist gemäß § 124 Abs 2 der Stadtverfassung die Anwesenheit der Hälfte der Landtagsabgeordneten erforderlich, die ich hiermit feststelle.

 

Gemäß § 124a der Stadtverfassung ist für einen gültigen Beschluss eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die dem Antrag auf Abänderung beim § 7 Abs 2 zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist einstimmig, und damit ist auch die erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben.

 

In diesem Antrag gibt es auch noch eine Abänderung beim § 10. Auch hier gilt dasselbe wie zuvor: Es ist eine Verfassungsbestimmung, und auch hier ist die Zweidrittelmehrheit notwendig.

 

Ich bitte jene Abgeordneten, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – (In Richtung SPÖ, deren Abgeordnete kein Zeichen der Zustimmung geben.) Ich nehme an, nachdem die SPÖ diesen Antrag eingebracht hat, dass sie zustimmt? (Abg Christian Oxonitsch: Aber wir haben jetzt einen eingebracht, ...! – Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP und FPÖ.) Entschuldigung: Es gibt einen Antrag, der in zwei Anträge für Verfassungsbestimmungen gegliedert ist. Sie haben zuerst dem ersten zugestimmt, und jetzt wird über den zweiten Teil abgestimmt. (Abg Christian Oxonitsch: Entschuldigung! Ich hab geglaubt, ...!) Man sollte aufpassen!

 

Daher also, nachdem ich noch nicht endgültig eingeleitet habe: Wer dem zweiten Teil des Antrags zustimmt, nachdem es sich um eine Verfassungsbestimmung handelt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Somit ist auch dies mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit - da einstimmig - beschlossen.

 

Meine Damen und Herren! Wir haben einen weiteren Abänderungsantrag, und zwar von den GRÜNEN, von Frau Abg Dr Vana, zur Abstimmung vorliegen. Dieser Abänderungsantrag ist kein Antrag, der eine Zweidrittelmehrheit erfordert. Es geht dabei um den § 2, Verbot der Diskriminierung.

 

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die GRÜNEN, und daher ist diesem Antrag nicht zugestimmt.

 

Wir kommen damit zur Ersten Lesung.

 

Die Erste Lesung beinhaltet den Abänderungsantrag, dem zugestimmt wurde, und es ist daher für die Erste Lesung auch die Zweidrittelmehrheit notwendig.

 

Ich bitte jene Damen und Herren des Wiener Landtags, die in der Ersten Lesung zustimmen, jetzt die Hand zu erheben. – Das ist nicht nur die Mehrheit, sondern auch eindeutig die erforderliche Zweidrittelmehrheit, und daher ist das Gesetz in Erster Lesung auch mit der entsprechenden qualifizierten Mehrheit so beschlossen.

 

Wir kommen nun zu den Beschluss- und Resolutionsanträgen.

 

Es gibt einen Beschluss- und Resolutionsantrag der Abgen Stürzenbecher, Wehsely und Chorherr betreffend Änderungen der Bundesverfassung. Er wurde zuvor referiert.

 

Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die SPÖ und die GRÜNEN, und damit hat dieser Antrag die erforderliche Mehrheit und ist somit beschlossen.

 

Wir kommen zum Resolutionsantrag der Abgen Vana und Stubenvoll betreffend Behindertengleichstellungsgesetz für das Land Wien. In formeller Hinsicht ist hier die Zuweisung dieses Antrages an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales beantragt.

 

Wer hier zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist einstimmig und somit beschlossen.

 

Wir kommen nun zum Beschluss- und Resolutionsantrag der Abg Vana betreffend Wiener Antidiskriminierungsgesetz. Auch hier ist in formeller Hinsicht die Zuweisung dieses Antrags beantragt, und zwar an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal.

 

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Für die Zuweisung sind die SPÖ und die GRÜNEN. Somit ist auch diese Zuweisung beschlossen.

 

Meine Damen und Herren! Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die Zweite Lesung vornehmen. – Einen Widerspruch sehe und höre ich nicht.

 

Damit kommen wir zur Zweiten Lesung. In Zweiter Lesung ist genauso wie in der Ersten Lesung die qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln notwendig.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in Zweiter Lesung zustimmen, nun um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind SPÖ, ÖVP und GRÜNE, und somit ist das Gesetz in Zweiter Lesung mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit angenommen und beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 7. Sie betrifft die Erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (18. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (18. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995) und das Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 (6. Novelle zum Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995) geändert werden - "Antidiskriminierungsnovelle" ist der Kurzbegriff.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Mag Brauner. Ich bitte um die Einleitung der Verhandlung.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte, auch diese Novellierung zu diskutieren und zu beschließen.

 

Präsident Johann Hatzl: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Gibt es dagegen einen Einwand? - Einen Einwand gibt es nicht. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet.

 

Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Dr Vana. Ich erteile es ihr.

 

Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

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