«  1  »

 

Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 87 von 104

 

Mann und Frau in der Arbeitswelt, das Verbot der Diskriminierung in der Arbeitswelt aus rassischen, religiösen, weltanschaulichen oder aus einer sexuellen Orientierung motivierten Gründen, das Verbot der Diskriminierung im Zivilleben aus rassischen Gründen. Die Bundesregierung und der Nationalrat haben damit die entsprechenden Vorgaben der Antirassismusrichtlinie und im Rahmen der Gleichbehandlungsrichtlinie umgesetzt.

 

Auf Wiener Landesebene galt es nun, Antidiskriminierungsbestimmungen in einem eigenen Gesetz zu verankern, welches im Wesentlichen im Bereich der Daseinsvorsorge das Verhältnis zwischen Stadt Wien und den mit ihr verbundenen ausgegliederten Rechtsträgern und den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt betrifft. Ein Bürger darf also beispielsweise bei einer Wohnungsvergabe seitens der Stadt Wien nicht auf Grund religiöser und rassischer Motive benachteiligt werden. Die Diskriminierungskriterien im Antidiskriminierungsgesetz sind: Rasse oder ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung. Der Rechtsschutz ist garantiert. Benachteiligte Personen haben Anspruch auf Schadenersatz gegen die Stadt Wien oder einen ihrer ausgegliederten Rechtsträger. Bei Geltendmachung dieser Ansprüche kann sich die benachteiligte Person neben den klassischen Rechtsvertretern auch einer anerkannten Organisation bedienen, so-lange deren gemeinnütziger Zweck die Einhaltung einschlägiger Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsbestimmungen ist.

 

In diesem Zusammenhang ist allerdings kritisch anzumerken, dass es einen guten Grund hat, die Vertretung vor Gericht eigens ausgebildeten und befugten Rechtsvertretern, wie den Rechtsanwälten, zu überlassen. Mit der vorgelegten Regelung allerdings wird insofern ein, sagen wir, gangbarer Weg beschritten, als in den Erläuterungen festgelegt ist, dass die einschlägigen Bestimmungen über die Anwaltspflicht nicht berührt werden sollen.

 

Ein letztes besonderes Merkmal in der neuen Regelung ist die eigene Beweislastverteilung: Wird von einer benachteiligten Person in einem ordentlichen Gerichtsverfahren die Verletzung des Verbots der Diskriminierung glaubhaft gemacht, so hat die beklagte Person zu beweisen, dass keine Verletzung vorgelegen ist.

 

Die eingangs schon erwähnte Antidiskriminierungsnovelle wird heute als zweiter in diesem Zusammenhang zu diskutierender Gesetzentwurf beschlossen. Die entsprechenden Änderungen der Dienstordnung und der Vertragsbedienstetenordnung statuieren zudem für Beamte und Vertragsbedienstete das ausdrückliche Verbot, im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit andere aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, des Alters sowie der sexuellen Ausrichtung zu diskriminieren. Dies gilt für Bedienstete der Stadt Wien nicht nur im Verhältnis zu ihren Kolleginnen und Kollegen, sondern auch im Verhältnis zu Dritten, zu den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt.

 

Wir werden diesen beiden Gesetzentwürfen zustimmen und auch den beiden Abänderungsanträgen, mit welchen der überwachenden Behörde die Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit garantiert wird. - Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Gerstl.

 

Abg Mag Wolfgang Gerstl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ich mache es ganz kurz, aber die Aussagen von Frau StRin Vassilakou, von Herrn Kollegen Stürzenbecher und von Frau Kollegin Vana haben mich dazu gebracht, dass ich sehr gerne ein paar Anmerkungen dazu machen möchte.

 

Erstens: Ich möchte, dass die Diskussion über das Ausländerwahlrecht nicht dazu führt, dass es zu einer Polemisierung über die Haltung von Menschen in dieser Stadt führt, die es ohnedies schon schwer genug haben.

 

Zweitens: Ich möchte mich dagegen verwahren, dass ich und jeder andere, der das Gesetz über das Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger für nicht verfassungskonform hält, automatisch Nicht-EU-Bürger als "Un-Bürger" sehen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Drittens: Ich und die Vertreter der Österreichischen Volkspartei sind voll und ganz der Meinung, dass in dieser Stadt noch viel für Integration und Partizipation von Nicht-EU-Bürgern getan werden muss - doch alles Schritt für Schritt!

 

Jeder Familie, die einmal nichteigene Kinder in ihrer Familie aufgenommen hat, ist ganz besonders zu danken, und sie verdient unsere volle Unterstützung. Jeder, der sich mit der Aufnahme nichteigener Kinder in Familien einmal auseinander gesetzt hat, weiß, dass alles nur bis zu einer gewissen Größe möglich ist, sodass Integration auch erfolgreich sein kann. Auch das wollen wir in unserer Beurteilung beachten.

 

Was mir wichtig ist, ist dass wir allen Menschen dieselbe Würde entgegenbringen, egal welcher Personengruppe, Gesellschaftsgruppe, Altersgruppe, Nation oder Religion sie angehören. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen zum Schlusswort der Frau Berichterstatterin.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren! Einige Bemerkungen zu jenem Punkt, der nicht der Tagesordnungspunkt ist, nämlich zum AusländerInnenwahlrecht.

 

Ich möchte auch von dieser Stelle aus als zuständige Stadträtin sehr klar sagen, dass selbstverständlich das Urteil des Verfassungsgerichtshofs anerkannt wird und auch entsprechend umgesetzt wird – beziehungsweise, in diesem Fall, dass eben für eine entsprechende Nichtumsetzung gesorgt werden wird. Darüber gibt es für uns überhaupt keine Diskussion. Glücklicherweise ist das in Wien - Klammer auf, Rufzeichen, Klammer zu - keine Frage, dass Verfassungsgerichtshof-Urteile auch entsprechend akzeptiert werden, und sie sind auch nicht weiter zu kommentieren.

 

Wir leben glücklicherweise in einem Rechtsstaat, und wir alle wissen das zu schätzen - aber vielleicht nicht so sehr wie Menschen, die ihr Leben dafür lassen müssen, um einen Rechtsstaat zu erkämpfen -, wir alle wissen, wie wichtig diese Institution ist und dass wir sie

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular