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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 104

 

Fraktion für die geleistete Arbeit der Volksanwaltschaft bei dir, aber auch bei deiner Kollegin und bei deinem Kollegen bedanken, ebenso bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ohne die natürlich diese erfolgreiche Arbeit – was ich von dieser Stelle aus auch sagen möchte – nicht möglich gewesen wäre.

 

Gerade in der heutigen Zeit, wo viel zu wenig Zeit bleibt, um sich um die Sorgen und die Nöte von Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu kümmern, ist es wichtig, dass es die Institution der Volksanwaltschaft gibt, die oft auch sehr schmerzlich mit dem Finger auf Missstände hinweist und besondere Öffentlichkeitsarbeit betreibt. Ich glaube aber, dass das der Sache keinen Abbruch tun sollte, denn das ist in unserer heutigen Zeit ein ganz, ganz wichtiger Faktor.

 

Lieber Peter, ich bin bei dir fast immer dazu verleitet, dir in fast jedem Einzelfall auch persönlich Recht zu geben, Abbitte zu leisten und zu sagen, mea culpa. Ich glaube, gerade in einem Bereich wie der Gemeinde Wien, wo jährlich Hunderttausende zu uns kommen, Anträge stellen, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbildlich behandelt werden, kommt es leider auch immer wieder vor, dass es manchmal nicht so funktioniert, wie wir uns das vorstellen. Du machst uns dann darauf aufmerksam, dass manches natürlich nicht zum Regelfall werden darf, und wir bemühen uns redlich – ich sage das für meine Fraktion –, diese Missstände so schnell wie möglich abzustellen.

 

Ich möchte jetzt im Konkreten auf drei Fälle eingehen, die im Bericht der Volksanwaltschaft besonders genannt und hervorgehoben sind.

 

Zum Ersten komme ich zu dem Punkt, was die Kritik bezüglich der Kontrolltätigkeit im Bereich des Fonds Soziales Wien anbelangt. Du warst leider bei der Diskussion vorher nicht dabei, wo wir namens unserer Fraktion – die Kollegin Ramskogler war es – einen Beschluss- und Resolutionsantrag eingebracht haben, der da lautet:

 

"Der Wiener Landtag fordert den Fonds Soziales Wien auf, auch die Volksanwaltschaft bei ihren Kontrolltätigkeiten aktiv und bestmöglich zu unterstützen. Zugleich richtet der Wiener Landtag an den Österreichischen Konvent zur Verfassungsreform den Appell, eine verfassungsrechtliche Bestimmung zu schaffen, die der Volksanwaltschaft jeweils auch dort Kontrollrechte einräumt, wo solche dem Rechnungshof eingeräumt werden."

 

Ich hoffe, mit dieser Bestimmung wird das möglich, und es ist jetzt der Bundesgesetzgeber gefordert. Er muss nur diesbezüglich einen Antrag vorlegen – meine Fraktion im Parlament wird sich dem sicherlich nicht versagen –, und damit wäre bereits eine solche gesetzliche Bestimmung geschaffen.

 

Meine Damen und Herren! Was ich aber hier diesbezüglich noch ganz besonders erwähnen möchte, ist dass es in Einzelfällen durchaus zu Missständen kommen kann, aber es gibt auch Missstände, die man aus der Situation heraus im Prinzip erklären kann, und wenn man sie erklärt, versteht man dann vielleicht manchmal auch die Hintergründe besser.

 

Ich habe diesbezüglich von einem Fall gelesen, der auf der Seite 39 steht: Nichteinhaltung einer Finanzierungszusage gegenüber einem Verein. Ich muss dazu sagen, ich kenne diesen Fall sehr genau, weil ich wochenlang persönlich damit betraut war und Gespräche, Verhandlungen geführt habe. Es ist ein Verein, der auch mit Autisten arbeitet, der am 6. Dezember 2002 eine Zusage der Magistratsabteilung 12 bezüglich Ausbaus von Plätzen im Bereich von Wohngemeinschaften und im Bereich der Arbeitsstruktur bekam. Diese Zusage wurde dann leider – und das war grundsätzlich ein Fehler – wieder zurückgenommen. Was ich dir aber berichten kann, ist dass sie – es ging hier insgesamt um drei Trägerorganisationen – letzten Endes die Zusage für die Subvention bekommen haben, die Werkstätten der genannten Organisation sind allerdings noch im Bau. Auf dem Subventionsschreiben dieser Organisation stehen acht Plätze, weil mit der MA 12 vereinbart wurde, in einem ersten Schritt um acht anzusuchen und sie erst nach Fertigstellung – das erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt – um weitere zehn aufzustocken.

 

Also, lieber Herr Volksanwalt, dieses Problem, das heute hier noch offen scheint, ist in der Zwischenzeit formell erledigt.

 

Der zweite Bereich, der mir auch persönlich bekannt ist, ist die Wohnbetreuung von Menschen mit autistischen Störungen. Da muss man dazusagen, ich habe selber das Geschäft, das sich mit diesen Bereichen beschäftigt, 1995 übernommen, und da war mir dieser Fall bereits persönlich bekannt. Es ist insgesamt ein schwieriger Fall. Ich habe damals, noch 1995, mit der Österreichischen Autistenhilfe und den in Wien verantwortlichen Funktionsträgern gesprochen, die mir erklärt haben, es gibt hier immer wieder unterschiedliche Standpunkte zwischen den Betreibern von solchen Wohngemeinschaften und Unterbringungsmöglichkeiten und nahen Verwandten und Angehörigen.

 

Jetzt ist man von jeder Organisation und von jeder Seite her immer bemüht, nach Möglichkeit ein Einverständnis herzustellen und für beide Seiten das Bestmögliche zu tun. In diesem Fall war das leider nicht möglich. Was wir aber im Prinzip gemacht haben – wir haben uns darum wirklich sehr, sehr intensiv gekümmert –, war dass wir uns Gutachten erstellen ließen. Es gibt ein Gutachten, das ich heute sogar mithabe, das erst vor kurzem erstellt wurde, und zwar hat uns das Univ Prof Dr Ernst Berger erstellt. Es geht hier um diesen Fall, genau um die betreffende Person, deren Namen ich nicht nennen möchte. Da heißt es:

 

"Dieser Prozess wurde durch Fachdiskussionen und Publikationen und laufende Erfahrungen begleitet. Dies bildet die Grundlage der fachpolitischen Orientierung der Stadt Wien. Der letzte Abschnitt dieses Prozesses, die Übersiedlung schwer und mehrfach behinderter Menschen sowie geistig behinderter Menschen mit zusätzlich psychischen Krankheiten, wurde durch eine wissenschaftliche Evaluationsstudie begleitet, die klar zeigt, dass sowohl die Lebensqualität als auch die psychische Befindlichkeit der Klienten, die davor zum Teil

 

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