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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 104

 

nicht in der Lage, Rechtsmittel auszuschöpfen. (Abg Mag Andreas Schieder: Aus Ihrem Parteinamen müssen Sie Volk, Partei und Österreich streichen!) Das ist ein sehr matter Zwischenruf gewesen, Herr Schieder. Das ist ja auch interessant: Wenn wir ein Thema besprechen, das sehr ernst ist und bei dem man eigentlich annehmen müsste, dass es Sie, wenn Sie sozial wären, zumindest zum Nachdenken angeregt würden, dann machen Sie irgendwelche Späßchen. Aber gut, das muss man auch zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ich sage es noch einmal: Zur Volksanwaltschaft kommen viele Menschen, die die Rechtsmittel nicht ausschöpfen können, aber Sie wollen genau das. Sie wollen keine Kritik, Sie wollen Almosen vergeben, und niemand darf aufmucken.

 

Damit komme ich jetzt zum Fonds Soziales Wien. Die Stellungnahme der Volksanwaltschaft – das hat auch die Frau Jerusalem bereits gesagt – ist ja sehr eindeutig, und die Bürgernähe der sozialdemokratischen Alleinregierung ist auch sehr eindeutig.

 

Ich komme jetzt zum Herrn Bürgermeister. Was ist das Wort des Herrn Bürgermeisters wert? Aus der Fragestunde vom 26.11.2003, auch im Zusammenhang mit der Ausgliederung zum Fonds Soziales Wien, zitiere ich wörtlich: "Ich persönlich" – nämlich der Herr Bürgermeister – "würde die Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft, wenn es rechtlich möglich ist, für durchaus wünschenswert halten." – Zitatende.

 

Jetzt komme ich zu dem Antrag, der uns heute zugegangen ist. Herr Kollege Wagner, ich muss Ihnen ganz offen sagen, ich finde diesen Antrag putzig. Es ist ein Beschluss- und Resolutionsantrag, in dem man sagt, der Wiener Landtag fordert den Fonds Soziales Wien auf, auch die Volksanwaltschaft bei ihrer Kontrolltätigkeit aktiv bestmöglich zu unterstützen. Ich verweise darauf, dass die Landesregierung der Volksanwaltschaft sogar einen Maulkorberlass gibt, der besagt: Eigentlich dürft ihr gar nicht prüfen! Und da will man erwarten in der Zukunft, dass die Volksanwaltschaft aktiv unterstützt wird, wenn es nicht mehr notwendig ist? Ja, glauben Sie, die Volksanwaltschaft ist ein Salzamt. Also ich finde, es ist ungeheuerlich, was Sie hier vorhaben. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Was heißt denn das? Wenn die Volksanwaltschaft brav ist, dann darf sie nachfragen, dann wird man auch Auskünfte geben. Aber wehe, man will etwas nicht sagen, dann zieht man sich aufs Formale zurück, zu Recht sogar, und sagt: Volksanwaltschaft, du darfst da nicht prüfen. (Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Gesetzliche Grundlagen sind für Sie uninteressant!) Also, meine Damen und Herren, sehen Sie von solch durchsichtigen Anträgen ab! (Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Gesetzliche Grundlagen sind für Sie uninteressante Formalitäten! Das ist ein interessanter Standpunkt für eine ehemalige Volksanwältin!)

 

Genau zu dem komme ich. Wir haben hier einen Antrag eingebracht, Frau Stadträtin, also die Frau Jerusalem hat ihn eingebracht und ich stehe auch auf dem Antrag. Die Volksanwaltschaft – und ich nehme an, Frau Stadträtin, Sie haben den Bericht der Volksanwaltschaft gelesen und Sie haben auch gelesen, was die Volksanwaltschaft zur Prüftätigkeit sagt – macht einen Vorschlag, der rechtlich auch geprüft ist, und genau diesen Vorschlag haben wir jetzt als Antrag eingebracht, nämlich dass nicht irgendwer – Magistrat oder Landesregierung – entscheiden darf oder kann: Was sage ich der Volksanwaltschaft? Denn an sich hat das ja eine ganz andere Qualität, Frau Stadträtin. Ich meine, da brauchen Sie wirklich nicht den Kopf zu schütteln. Ob ich etwas, wenn ich will sozusagen, einer Institution weitergebe oder ob ich gesetzlich verpflichtet bin, dass alle Akten auf den Tisch kommen, ob ich will oder nicht, das hat eine andere Qualität. Ich hoffe, dass Sie mir zumindest da zustimmen. (Beifall bei der ÖVP. – Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Und wer kann das Gesetz machen?)

 

Die Volksanwaltschaft schlägt in ihrem Bericht vor, den § 139a der Wiener Stadtverfassung dahin gehend zu ändern (Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Das ist eine lächerliche Formalität für Sie!), dass sich deren Zuständigkeit auch auf den Fonds Soziales Wien erstreckt. Das wäre durchaus möglich, und dieser Antrag wurde eingebracht.

 

Meine Damen und Herren! Ganz zum Schluss danke ich allen Mitarbeitern der Stadtverwaltung, weil ich weiß, dass trotz solcher Vorfälle, die natürlich geändert gehören – dafür sind aber nicht die Mitarbeiter verantwortlich, sondern dafür ist die Führung verantwortlich –, die überwiegende Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine sehr gute und engagierte ist. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zu Wort gelangt Frau Abg Schmalenberg.

 

Abg Mag Heidrun Schmalenberg (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren von der Volksanwaltschaft! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir diskutieren heute über den Bericht der Volksanwaltschaft, und ich freue mich sehr, dass ich zu diesem Bericht Stellung nehmen darf. Ich glaube nämlich, dass die konstruktive, wohlmeinende Kontrolle von außen etwas ist, was sehr wichtig für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt ist. Der Volksanwalt, ein unabhängiger Berater, der die Anliegen der Wienerinnen und Wiener in einer fachlichen Weise aufnimmt und weitergibt, das ist eine wichtige und unverzichtbare Institution, und wir bedanken uns auch sehr herzlich für den vorliegenden Bericht.

 

Ein wichtiger Teil dessen, was in diesem Bericht über den Bereich Gesundheit unter MA 15A abgehandelt wird, war bis vor wenigen Monaten noch MA 12 und daher im Sozialressort, geführt von der Frau VBgmin Laska. Die untersuchten Fälle fallen also in ihre Zuständigkeit.

 

Seit Jänner ist das anders. Es gibt den Fonds Soziales Wien, und alle Sozialagenden sind ins Gesundheitsressort übersiedelt, aber nicht deswegen, weil das Gesundheitsressort zu klein wäre, sondern vielmehr deshalb, weil alle Reformversuche der Frau StRin Laska gescheitert sind und weil das Chaos perfekt war. Und dass im Sozialamt das Chaos herrscht, hat die

 

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