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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 104

 

begonnen ... (Lebhafte Zwischenrufe bei den GRÜNEN. – Abg Günter Kenesei: Ich habe es rechtzeitig gesagt!) Entschuldige, ich habe jetzt nicht ... (Abg Günter Kenesei: Ich habe mich rechtzeitig zur Geschäftsordnung gemeldet!) Herr Kollege Kenesei, ich habe überhaupt kein Problem, Sie zur Geschäftsordnung reden zu lassen. Ich habe den nächsten Tagesordnungspunkt eröffnet, weil es noch nicht bei mir gewesen ist. (Abg Günter Kenesei: Fragen Sie die Schriftführerin, bitte! Ich habe mich rechtzeitig gemeldet!) Was sollen wir jetzt während der Sitzung diskutieren, wenn ich es noch nicht gehört habe. Ich gehe daher so vor. Wir können das ja dann sofort nach dem nächsten Tagesordnungspunkt machen. (Abg Godwin Schuster: Zur Geschäftsordnung kann er sich schon melden! – Abg Günter Kenesei: Ich habe mich gemeldet!) Aber nicht bei mir. Ich habe es nicht gewusst, bitte, ich habe es nicht gehört. Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Lebhafte Zwischenrufe bei den GRÜNEN, der SPÖ und der FPÖ.) Ja, eben.

 

Ich habe inzwischen bereits den nächsten Tagesordnungspunkt eröffnet, wo es um die Volksanwaltschaft geht. (Abg Günter Kenesei: Na, sicher nicht!) Natürlich, ich kann nicht mitten in einem Tagesordnungspunkt zur Geschäftsordnung etwas anderes drannehmen.

 

Ich begrüße recht herzlich hier Volksanwalt Dr Peter Kostelka (Abg Günter Kenesei: Na, sicher nicht!) und möchte bekannt geben, dass die Frau Volksanwältin Rosemarie Bauer und Mag Ewald Stadler entschuldigt sind. (Abg Günter Kenesei: Na, ganz sicher nicht! Das ist eine Missachtung des Präsidentenamtes! Das ist ein Missbrauch Ihres Amtes!) Herr Kollege Kenesei, ich missachte Sie wirklich nicht, das ist unerhört, aber ich gehe nach der Geschäftsordnung vor, und wenn ich das jetzt eröffnet habe ... (Abg Günter Kenesei: Sie missbrauchen Ihr Amt!) Ich missbrauche es wirklicht nicht, Herr Kollege Kenesei. (Abg Günter Kenesei: Natürlich missbrauchen Sie es! – Abg Mag Hilmar Kabas: Und Sie üben Terror aus!) Herr Kollege Kenesei, ich würde Sie bitten, sich zu beruhigen. (Abg Günter Kenesei: Nein, ich beruhige mich sicher nicht! Das ist ein Missbrauch Ihres Amtes!) Herr Kollege Kenesei, wir können über vieles diskutieren. Ich bin Präsident und ich gehe nach der Geschäftsordnung vor, und wenn ich einen Tagesordnungspunkt eröffnet habe, dann bin ich bei diesem Tagesordnungspunkt. (Abg Günter Kenesei: Sie beugen die Geschäftsordnung!) Ich beuge sie nicht. (Anhaltende Zwischenrufe aus allen Fraktionen. – Abg Mag Hilmar Kabas: Ordnungsruf für den Herrn Kenesei! Das ist eine ganz üble Unterstellung!)

 

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir gehen weiter fort in der Tagesordnung. (Abg Günter Kenesei: Das ist unglaublich! – Abg Mag Christoph Chorherr: Das gibt es ja nicht!) Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg Jerusalem zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. (Abg Günter Kenesei: Das ist ungeheuerlich! – Präsident Johann Hatzl begibt sich zu Präsident Römer und spricht mit ihm.)

 

Ich habe mit dem Ersten Präsidenten gesprochen. Bevor ich der Frau Abg Jerusalem das Wort erteile, erteile ich dem Abg Kenesei zur Geschäftsordnung das Wort. – Bitte sehr.

 

Abg Günter Kenesei (Grüner Klub im Rathaus): Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg Dr Herbert Madejski: Sie wollen sich nur wichtig machen!)

 

Lieber Herr Kollege Madejski! Wer sich da herinnen wichtig macht, lassen Sie die Wählerinnen und Wähler beim Abgang Ihrer Fraktion bestimmen. Ich nehme mein Recht als gewählter Abgeordneter in Anspruch, hier zur Geschäftsordnung zu sprechen. Ich habe mich zu einem Zeitpunkt gemeldet, wo es ausreichend gewesen ist. Sie haben das offensichtlich negiert, Herr Präsident, haben sich aber jetzt offensichtlich doch eines Besseren belehren lassen.

 

Mein Geschäftsordnungsbeitrag bezieht sich darauf, dass Sie erstens fälschlicherweise festgestellt haben, dass nur zwei Mandatare zusätzlich zu den 52 der SPÖ bereits eine Zweidrittelmehrheit hier in dem Hause bedeuten würden. Jetzt weiß ich nicht, welche Voraussetzungen mathematischer Natur für die Präsidentschaft hier in diesem Hohen Landtag gegeben sind, eine Zweidrittelmehrheit, um einen Antrag hier mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen, sind immer noch 67 Abgeordnete und nicht 54. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 

Zweitens, sehr geehrter Herr Präsident, haben bei der Fraktion der freiheitlichen Abgeordneten nicht alle Abgeordneten aufgezeigt, namentlich Herr Sie, Kollege Stark, haben nicht aufgezeigt (Lebhafte Zwischenrufe bei der FPÖ.), namentlich der Herr Kollege STEFAN hat nicht aufgezeigt – er ist jetzt nicht im Raum –, und es waren noch weitere vier Abgeordnete, die nicht aufgezeigt haben. (Abg Dr Helmut Günther: Wer denn? Sagen Sie es! Nennen Sie sie namentlich! – Abg Mag Hilmar Kabas: Wer nicht im Raum ist, kann nicht aufzeigen! Das ist eine glatte Unwahrheit!)

 

Ich stelle daher den Antrag nach § 28 Abs 3a und verlese ihn hier:

 

"Wird von mindestens 13 Landtagsabgeordneten un-mittelbar nach erfolgter Abstimmung ein Einwand gegen die Richtigkeit der Feststellung des Abstimmungsergebnisses erhoben und eine Feststellung der Gegenstimmen verlangt, hat diese der Präsident unverzüglich und ohne vorausgegangene Debatte vorzunehmen. Sind Einwände und Verlangen nicht genügend unterstützt, hat der Präsident die Unterstützungsfrage zu stellen. Die Feststellung der Gegenstimmen ist auch dann vorzunehmen, wenn der Präsident selbst Bedenken gegen die Richtigkeit der Feststellung des Abstimmungsergebnisses hat."

 

Ich bitte Sie, Herr Präsident, nach der Geschäftsordnung vorzugehen. (Beifall bei den GRÜNEN. – Abg Dr Helmut GÜNTHER: Er hat ja keine Bedenken gehabt!)

 

Präsident Johann Römer: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Präsident Hatzl gemeldet. – Bitte sehr.

 

Abg Johann Hatzl: (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Hohes Haus!

 

Was mein Vorredner zuvor im zweiten Teil gebracht hat, ist an und für sich von der Vorgangsweise eine korrekte. Es wäre also festzustellen, nachdem ja der Antrag nicht von 13 Personen eingebracht wurde, ob

 

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