«  1  »

 

Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 23 von 104

 

Asylwerber" gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieses Antrages wurde von der notwendigen Zahl von Abgeordneten unterzeichnet.

 

Gemäß § 36 Abs 5 der Geschäftsordnung wird die Behandlung des Dringlichen Antrages vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Landtagssitzung zur tagesordnungsmäßigen Behandlung des Dringlichen Antrages unterbrochen.

 

Die Abgen Mag Kowarik, Mag Schmalenberg und Barnet haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung der Wiener Stadtverfassung bezüglich direkte Zuständigkeit des Wiener Bürgermeisters für bestimmte Geschäftsbereiche eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal zu.

 

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 13, 11, 2, 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 12 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. - Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben.

 

Ich werde daher so vorgehen.

 

Bevor wir die unter Postnummer 13 vorgesehene Wahl vornehmen, ist über die Art der Abstimmung zu entscheiden. Gemäß § 28 Abs 4 der Geschäftsordnung für den Wiener Landtag sind Wahlen mittels Stimmzettel vorzunehmen, wenn der Landtag nicht mit Zweidrittelmehrheit anders entscheidet.

 

Ich schlage vor, die vorgesehene Wahl durch Erheben der Hand vorzunehmen. Ich bitte nun jene Damen und Herren des Landtags, die mit meinem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, mein Vorschlag ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. (Abg Mag Christoph Chorherr: Wir sind auch dafür!) Ich habe kein Zeichen von den GRÜNEN gesehen. Sind Sie für die Wahl mit Stimmzettel? (Abg Martina LUDWIG: Ihr wollt mit Stimmzettel abstimmen? – Abg Mag Christoph Chorherr: Nein!) Also nein. Bitte, dann darf ich Sie bitten, zuzustimmen. (Die Abgen der GRÜNEN zeigen auf.) Es stimmen dann auch die GRÜNEN meinem Vorschlag zu, die Wahlen mittels Erheben der Hand durchzuführen. Gut, damit ist dieser Vorschlag einstimmig angenommen.

 

Frau Abg Martina LUDWIG hat mit Wirkung vom 29. Juni 2004 ihr an 6. Stelle gereihtes Mandat als Ersatzmitglied des Bundesrats zurückgelegt. Die sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats schlägt als neues Ersatzmitglied für die 6. Stelle Frau Angela Lueger zur Wahl vor.

 

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, das ist einstimmig so angenommen. Frau Angela Lueger ist als Ersatzmitglied für den Bundesrat gewählt.

 

Postnummer 11 betrifft die Erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Wien (Wiener Grundversorgungsgesetz – WGVG) erlassen wird und das Wiener Sozialhilfegesetz, das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987, das Behindertengesetz 1986, das Wiener Pflegegeldgesetz und das Wiener Heimhilfegesetz geändert werden.

 

Berichterstatterin hierzu ist die Frau amtsf StRin Dr Pittermann. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich berichte über das eingangs von der Frau Präsidentin genannte Gesetz. Mit diesem Gesetz soll das Wiener Grundversorgungsgesetz erlassen werden. Das Gesetz dient der Umsetzung der mit dem Bund und den anderen Ländern abgeschlossenen Vereinbarung nach Art 15a, mit der die Grundversorgung hilfs- und schutzbedürftiger Asylwerber, Vertriebener und anderer aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbarer Menschen sowie Asylberechtigter während der ersten vier Monate nach einheitlichen Grundsätzen festgelegt wird.

 

In der Novelle zum Wiener Sozialhilfegesetz wird der Fonds Soziales Wien hinsichtlich der Pflege und der Gewährung von Unterkunft an Obdachlose durch Sozialhilfeträger eingerichtet. Nach diesem Modell soll der Fonds Soziales Wien dem Magistrat als Behörde vorgeschaltet werden.

 

Im Wiener Behindertengesetz wird der Fonds ebenfalls als Träger der Behindertenhilfe eingerichtet und somit dem Magistrat vorgeschaltet.

 

In das Wiener Pflegegeldgesetz werden Bestimmungen über die Familienhospizkarenz aufgenommen. Wien ist dazu auf Grund der geltenden 15a-Vereinbarung verpflichtet.

 

In einem Abänderungsantrag wird dem Umstand Rechnung getragen, dass im Wiener Sozialhilfegesetz Bestimmungen zur Aufsicht über Wohn- und Pflegeheime aufzunehmen sind.

 

Frau Präsidentin, ich möchte Sie ersuchen, falls Wortmeldungen vorliegen, mit der Debatte zu beginnen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau StRin Mag Vassilakou. Ich erteile ihr das Wort.

 

StRin Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Verehrte Damen und Herren!

 

Der heute vorliegende Gesetzesentwurf schaffte im Wesentlichen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Übertragung einer ganzen Reihe von Agenden an den Fonds Soziales Wien und schon allein auch deshalb wäre dieses Gesetz abzulehnen, denn der Fonds Soziales Wien ist ja als solcher abzulehnen. Die Kritik der Grünen ist Ihnen höchstwahrscheinlich nicht neu, aber

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular