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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 104

 

noch viel längere Zeit nicht auf dem Boden seiner eigenen geschaffenen Satzungen arbeiten.

 

Halten Sie das wirklich eines Rechtsstaates würdig auch in dem Sinne, dass gerade für Menschen, die Unterstützung benötigen, ein ganz klar rechtlich strukturierter Zugang zu ihren Unterstützungsmöglichkeiten gegeben sein müsste?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Abgeordneter!

 

Zunächst einmal verlange ich von Ihnen gar nichts. Ich habe gar kein Recht zu verlangen, dass Sie dem zustimmen, was hier vorgeschlagen wird, weil es das Wesen der Demokratie ist, dass Sie das anders sehen. Ich meine, ich verlange von Ihnen das nicht.

 

Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass jemand, der mit der Sozialhilfe und ihrem Rechtsanspruch zufrieden ist, dass er es so für richtig ansieht und die Hilfe daher auch bekommen hat, in Wirklichkeit die Ausfertigung eines Bescheids unmittelbar auch gar nicht braucht. Und derjenige, der meint, er sei hier unzufrieden - um bei Ihrer Diktion zu bleiben -, bekommt selbstverständlich auch den Bescheid ausgestellt und kann sohin natürlich auch jeden Rechtsweg ausnützen. Was da unsozial, verquer oder sonstwie sein soll, das tut mir Leid, das kann ich nicht nachvollziehen, denn aus meiner Sicht besteht hier nicht die geringste Idee einer Verkürzung rechtlicher Möglichkeiten, die für den Einzelnen besteht. Aus meiner Sicht gesehen besteht hier eher eine Beschleunigung all der Verfahren, die es notwendigerweise gibt. Daher kann ich da Ihre Argumentation nicht nachvollziehen, was wieder mein gutes Recht aus dem ist, wie ich einleitend sagte.

 

Was das Zweite betrifft, so sind Übergangsphasen natürlich immer schwierig. Das will ich gar nicht verhehlen. Aus meiner Sicht heraus gesehen ist selbstverständlich altes Recht dann zu Ende, wenn neues Recht auch entsprechend geschaffen wird. Daher bin ich davon völlig überzeugt, dass auch in der Übergangsphase auf der Basis des Wiener Sozialhilfegesetzes die entsprechenden Förderungen und Unterstützungen ausbezahlt werden, sodass für den Einzelnen kein Problem entsteht.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Korosec.

 

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Wir werden heute das Sozialhilfegesetz beschließen. Sie werden es mit Ihrer Mehrheit beschließen. Es gibt aber eine Reihe von anderen Gesetzen, die heute zur Diskussion stehen. Wir haben diese Gesetzesvorlagen und die Begutachtungen, das sind 337 Seiten, 2 Tage vor Beschlussfassung im Ausschuss erhalten.

 

Hier geht es mir um ein demokratiepolitisches Problem und ich hätte gerne gewusst, wie Sie das beurteilen, dass man den Oppositionsparteien 337 Seiten unglaublich wichtiger Gesetze wie eben Sozialhilfe-, Behindertengesetz, Grundversorgung und so weiter 2 Tage vor Beschlussfassung im Ausschuss zur Verfügung stellt? Wie, ich würde sagen na ja gearbeitet worden ist, sieht man ja schon daran, dass bereits heute, bevor noch die Gesetze beschlossen sind, ein Abänderungsantrag vorliegt, wo eine Reihe von legistischen Änderungen vorgenommen werden, weil sich in der Zwischenzeit eben schon herausgestellt hat, dass man das sehr schludrig gemacht hat.

 

Meine Frage daher: Wie sehen Sie das als demokratiepolitischer Landeshauptmann, dass man mit der Opposition so verfährt?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Ich will nicht verhehlen, dass es mir sehr viel lieber ist, wenn rechtzeitig Gesetze vorgelegt werden, sodass sie auch entsprechend diskutiert werden können. Aber Gesetze sind ja keine unbekannte Materie. Ich denke, dass wir insgesamt ein halbes Jahr oder mehr als ein halbes Jahr über dieses Thema diskutiert haben und ich daher jedenfalls auch keine inhaltliche Verkürzung erkennen kann.

 

Aber ich kann das schon nachvollziehen, was Sie hier meinen, denn auf der Bundesebene werden Gesetzesvorlagen oft als Tischvorlage in die Ausschüsse eingebracht und die Begrifflichkeit von speed kills stammt ja auch nicht von uns. Also so gesehen kann ich schon nachvollziehen, was Sie hier meinen und will mich gerne bemühen, dass auch die konkrete Diskussion zu konkreten Gesetzestexten entsprechend vorgelegt wird.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Barnet.

 

Abg Günther Barnet (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! (Lhptm Dr Michael Häupl: Guten Morgen!)

 

Sie waren bei der vorigen Frage noch etwas besser gelaunt als bei der jetzigen. Ich hoffe, durch meine Zusatzfrage nicht dazu beizutragen, Ihre Stimmung wieder zu verschlechtern, obwohl mir das üblicherweise gelingt, aber ich probiere es heute einmal anders.

 

Ich könnte in diesem Sinne fragen, weil Sie das jetzt angesprochen haben über den halbjährlichen Diskussionsprozess zu den Gesetzen, jene Frage, die nicht mit den Gesetzen zusammenhängt, sondern nämlich mit dem, was der Fonds Soziales Wien nachher tun wird, nämlich in Angelegenheiten der nicht hoheitlichen Verwaltung im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung, denn dort wurde der Prozess durch die Sozialdemokratie abgebrochen. Da hat man begonnen, uns diese 20 Punkte der Geschäftseinteilung, die dann in Summe zirka 40 Prozesse bedeuten, im Zusammenwirken zwischen hoheitlicher und nicht hoheitlicher Verwaltung zu erklären. Wir sind aber bei 4 Prozessen stehen geblieben und die anderen 36 kennen wir noch nicht! Wenn ich wirklich unfair wäre und Sie provozieren wollte und dann vom Kollegen Kopietz den Zwischenruf der Frechheit bekommen würde, dann würde ich Sie fragen, wie diese 36 Prozesse ausschauen und ob Sie mir sie erklären können.

 

Das tue ich aber nicht, sondern ich frage Sie nur: Was werden Sie außerhalb dieser Fragestunde tun, damit wir bis zum 1. Juli diese 36 Prozesse noch so kennen, dass wir gegebenenfalls unsere Meinung hinsichtlich der Gesetze, die heute zur Diskussion stehen,

 

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