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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 104

 

(Beginn um 9.00 Uhr.)

 

Präsident Johann Hatzl: Die 22. Sitzung des Wiener Landtags ist eröffnet. Entschuldigt ist der Herr Abg Dr Ulm.

 

Darf ich bitten, vielleicht kann man hinten auch die Türe schließen.

 

Bevor wir zur Fragestunde kommen, darf ich mitteilen, dass wir uns in der Präsidiale nochmals das Protokoll der letzten Sitzung angesehen haben. Es hat ein Begehren wegen einer Aussage des Abg Blind gegeben, dass hier ein Ordnungsruf fällig wäre. Das Nachlesen hat dies bestätigt. Ich erteile dem Abg Blind für eine Äußerung in der letzten Sitzung einen Ordnungsruf.

 

Wir kommen nun zur Fragestunde.

 

Die 1. Frage (FSP/02789/2004/0001-KSP/LM) wurde vom Herrn Abg Omar Al-Rawi gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet: Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat am 21. Juni im Ö1-Morgenjournal angekündigt, im Zuge der aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen die Wohnbauförderung an die Länder um 800 000 000 EUR jährlich kürzen zu wollen. Welche Auswirkungen hätte diese Kürzung für Wien?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Landtagsabgeordneter!

 

Würde die geäußerte Meinung des Finanzministers eine Kürzung der Wohnbauförderung österreichweit um 800 Millionen EUR jährlich bewirken, dann käme es in Wien zu einer Mindereinnahme von rund 210 Millionen EUR. Das würde bei Mittel, die wir derzeit etwa um die 460 Millionen EUR erhalten, bedeuten, dass wir gerade noch die langfristig gebundenen Mittel im Rahmen der Annuitätenzuschussförderung, also jene Verpflichtungen, die wir im Neubau und in der Stadterneuerung eingegangen sind, die nächsten acht Jahre bezahlen könnten und keine einzige neue Wohnung gefördert werden könnte.

 

Wenn man sich vorstellt, dass der Wohnungsmarkt ohne eine einzige neue Wohnung auskommen müsste, die Sanierung und die Verbesserung der Lebensbedingungen in der Stadterneuerung ebenfalls ohne finanzielle Mittel auskommen müsste, dann würde das in der Stadt zu einer katastrophalen Wohnungssituation für die Bevölkerung führen, aber auch für den Arbeitsmarkt, der mit mehr als 10 000 Arbeitsplätzen im Bau- und Nebengewerbe sofort und direkt davon betroffen wäre. Also ist das eine lockere Ansage mit einer katastrophalen Auswirkung.

 

Präsident Johann Hatzl: Die 1. Zusatzfrage hat der Herr Abg Ellensohn.

 

Abg David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Herr Stadtrat!

 

Dass die Ideen vom Herrn Grasser in diesem Punkt und nicht nur in diesem Punkt etwas abstrus erscheinen, darüber sind wir uns, glaube ich, einig.

 

Ich stelle aber im Zusammenhang mit den Wohnbauförderungen eine andere Frage. Ich habe gestern anlässlich der Rechnungsabschlussdebatte ein Beispiel aus dem 17. Bezirk gebracht, das in einem "Kurier"-Artikel als „Alcatraz“ erschienen ist. Es handelt sich um ein Haus in der Kreuzgasse im 17. Gemeindebezirk.

 

Die Frage lautet: Wie kontrollieren Sie die Vergabe von Wohnbauförderungsmitteln? Wie wird kontrolliert, ob von den Bauträgern auch alles eingehalten wird und ob sie alle Auflagen erfüllen? Immerhin ist ja die Auszahlung der Gelder an gewisse Kriterien gebunden. In diesem Fall hat es für uns den Anschein und nicht nur für uns, dass die Auflagen nicht erfüllt wurden.

 

Wie wird von Ihrer Seite aus kontrolliert, ob die Auflagen eingehalten werden?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr amtsführender Stadtrat!

 

Amtsf StR Werner Faymann: Grundsätzlich gehen wir bei allen Bauträgern, ganz gleich ob es gemeinnützige oder gewerbliche Bauträger sind, die mit der Stadt zusammenarbeiten und Förderungen bekommen, davon aus, dass sie die Dinge, die sie einreichen, auch ausführen. Nun ist es tatsächlich in den Bereichen der Privaten - aber durchaus auch der gemeinnützigen - manches Mal so, dass das strenge Auge der Kontrolle draufkommt, dass nicht immer genauso ausgeführt wird wie es eingereicht wurde. Das führt im Normalfall allerdings dazu, dass es nachträglich zu Änderungen des Bauträgers im Interesse des eingereichten Entwurfs und der Zusagen, die es gab, kommt. Manches Mal allerdings stehen dem auch behördliche oder gesetzliche Maßnahmen entgegen, die bei der Zusage noch nicht absehbar waren.

 

Also kurz gesagt: Es gibt eine Eigenverantwortung des Bauträgers. Es gibt Kontrollmechanismen der Stadt und je weniger oft wir sie einsetzen müssen, umso lieber ist es dem Wohnbaustadtrat.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Fuchs.

 

Abg Georg Fuchs (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat!

 

Es ist ja so, dass die Wohnbauförderung eigentlich geteilt ist oder die Zuweisungen des Bundes an die Länder. Wir wissen, dass 1 780 Millionen EUR fast zweckgebunden für Wohnbau und Infrastruktur und für die Treibgasreduktion an die Länder ausgeschüttet werden und weitere 783 Millionen EUR zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung des Gleichgewichts im Landeshaushalt zugewiesen werden.

 

Nun ist es so, dass diese 1 780 Millionen EUR außer Streit stehen. Es geht also nur um diese 783. Das ist ein erheblicher Brocken. Die ÖVP setzt sich natürlich vehement für die Zuteilung der Wohnbauförderung an Wien ein. Das ist überhaupt keine Frage. Dafür muss man kämpfen und es werden, so wie ich die Berichte gesehen habe, die Positionen einfach abgesteckt, genauso die Positionen der Länder, die Sausgruber genauso wie Ihr Herr StR Rieder festgelegt haben, wo die Länder zusätzlich noch 3,8 Millionen EUR fordern, das heißt also auch wesentlich mehr. So hat der Finanzminister gesagt, diese 700 Millionen EUR werden hier zur Diskussion gestellt.

 

Nun hat der Herr Abg Gusenbauer, Ihr

 

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