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Landtag, 21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 44

 

sehr angenehm. Ich lade Sie zum Beispiel einmal ein, die Hauptstraßen der Innenstadtbezirke zu begehen. Da gibt es leider sehr viel Unrat tierischen Ursprungs in fester und auch in flüssiger Form auf den Gehsteigen zu finden, und die Bürger, vor allem jene mit Kleinkindern, sind schon sehr aufgebracht wegen dieser Situation. Weigern Sie sich bitte nicht mehr länger, Herr Bürgermeister, eine Stadtpolizei zu schaffen, die sich auch der Einhaltung der Straßenreinhaltung annehmen könnte.

 

Unser Bezirksvorsteher im 18. Bezirk, Homole, ist in dieser Angelegenheit aktiv geworden und hat diesbezüglich eine Kampagne gestartet. Vom zuständigen Stadtbüro kommen in dieser Richtung aber leider keine Aussagen oder Versprechungen dieser Art, und langsam haben wir die Hoffnung aufgegeben, dass sich für die Bewohner der besonders betroffenen Straßenzüge – ich denke an die Lerchenfelder Straße, die Neustiftgasse, die Alser Straße und alle anderen zum Gürtel verlaufenden Straßenzüge – etwas bessern wird.

 

Bei einer Straße habe ich aber schon etwas Hoffnung, das sage ich gerne: Vielleicht ändert sich etwas in der Josefstädter Straße. Ich bin da schon etwas optimistischer, dass hier die Stadt wahrscheinlich in nächster Zeit eine etwas bessere, eine glanzvollere Aufwertung machen wird, denn sie wird möglicherweise der Amtssitz des zukünftigen Bundespräsidenten. Und diese aus verkehrstechnischen und sicherheitstechnischen Gründen fragliche Ehre könnte für die Anrainer wenigstens auch eine Sonderbehandlung der Gehsteige bringen. Es wäre nicht sehr repräsentabel und auch dem österreichischen Staatsoberhaupt nicht zumutbar, wenn man auf dem Fußweg von oder zur Wohnung des Bundespräsidenten einen kleinen Slalom absolvieren müsste. – Das nur so nebenbei.

 

Ich bleibe aber nicht nur bei den Innenstadtbezirken, meine Damen und Herren. Auch ich komme aus einem Randbezirk, und es gibt viele andere Bezirke auch, wo dieses Übel immer wieder in Angriff genommen wird. Ich hätte halt so riesig gerne, dass das Beispiel vom Bezirksvorsteher des 18. Bezirks auch die anderen Bezirksvorsteher ein bisschen aufgreifen und hier Abhilfe schaffen sollten, Abhilfe gegen den Hundekot, der wirklich ein Übel geworden ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Abg Blind. Ich erteile es ihm.

 

Abg Kurth-Bodo Blind (Klub der Wiener Freiheitlichen): Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich darf unseren Abänderungsantrag der Frau Berichterstatterin übergeben. Ich habe den Abänderungsantrag der FPÖ-Abgeordneten Brigitte Reinberger, Kurth-Bodo Blind und Heidrun Schmalenberg betreffend Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird, eingebracht zur Postnummer 2 der Tagesordnung der Sitzung des Wiener Landtages am 27. April 2004, übergeben. Hier handelt es sich um die Änderung der Anbindehaltung, die ich bei meinem Vorredner in keinem Wort bemerken konnte. Wir halten uns aber heute an das Thema, und unsere Begründung für diesen Abänderungsantrag lautet:

 

"Die dauernde Haltung von Hunden in Zwingern oder in Form der Anbindehaltung wird abgelehnt." – So weit gehen wir mit dem heutigen Antrag konform, es sollen aber per Verordnung Ausnahmen analog den Ausnahmen bei Zwingerhaltung auch für die Anbindehaltung geschaffen werden, denn wir sind der Meinung: Wieso gibt es bei der Zwingerhaltung Ausnahmebestimmungen, wieso kann aber bei der Anbindehaltung nur die Anbindehaltung an und für sich verboten werden, wieso sollen nicht auch bei der Anbindehaltung unter gewissen Umständen Ausnahmen möglich sein?

 

Wie gesagt, wir sind auf jeden Fall für die Abschaffung der Anbindehaltung, aber es sollten Ausnahmen möglich sein. Es sollte daher auch bei Hunden eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit, zum Beispiel aus medizinischen Gründen, möglich sein. Wir hätten diese Bestimmung "medizinische Gründe" am liebsten im Tierschutzgesetz, sind aber mit der 51. Verordnung, die ja jetzt überarbeitet werden muss, wenn sie dahin gehend bleibt, auch einverstanden.

 

Meine Frage in diesem Zusammenhang: Wozu Tierschutzgesetz und Verordnung? Ein Gesetz würde genügen, und wenn es im Gesetz eindeutig geregelt ist, würden wir diese 51. Verordnung auch nicht unbedingt benötigen.

 

In dieser 51. Verordnung über die Haltung von Hunden steht unter § 1 zwar drinnen, sofern nach dem Urteil des behandelnden Tierarztes andere Anforderungen an die Haltung zwingend notwendig sind, kann man auch von dieser Verordnung über die Haltung von Hunden abgehen, aber das heißt ja nicht unbedingt, dass die Anbindehaltung in Ausnahmefällen dann gestattet werden kann.

 

Man stelle sich vor, dass ein Hund – wir kennen das alle – eine Operation hat und dann so einen Trichter bekommt, damit er an der Operationsnarbe nicht herumkiefelt und die Operationsnarbe wieder aufgeht. Ich weiß, Sie lachen darüber. (Abg Heinz Hufnagl: "Kiefeln" ist nicht das richtige Wort!) Gut, kiefeln. Es ist so, dass natürlich ein Hund, wenn er im Garten ... (Abg Heinz Hufnagl: Höchstens kratzt er sich das auf!) Ja, bitte, er kratzt. Aber mit dem Mund kratzt er vielleicht nicht, sondern beißt sich das auf. Aber wenn ein Hund in den Garten gelangt, ohne dass er angebunden ist, kann er sich natürlich diese Schutzvorrichtung, die die Operationswunde zum Heilen bringen soll, abstreifen. Und da sind wir der Meinung, es sollte durchaus Bestimmungen geben, dass der Hund zu seinem eigenen Schutz auch angebunden werden kann.

 

Wir stellen daher einen Abänderungsantrag wie folgt:

 

Die gefertigten Landtagsabgeordneten stellen gemeinsam mit den Unterzeichnern gemäß § 30d Abs 2 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien nachfolgenden Abänderungsantrag:

 

Der Wiener Landtag wolle beschließen:

 

Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

 

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