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Landtag, 21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 44

 

Gesetzesentwurf nicht gelesen. Ich bin aber nicht polemisch, weil das Thema zu wichtig ist und weil ich wirklich hoffe, dass gerade die Grünen sich das noch einmal genauer anschauen.

 

Sie haben ja die Unterlagen bekommen. Ich hoffe doch, dass Sie das auch wissen, weil es uns eben wichtig ist, dass wir hier entsprechend zu einer vernünftigen gemeinsamen Regelung kommen.

 

Die Beispiele, die Sie genannt haben, stimmen natürlich nicht. Es ist in diesem Gesetz völlig klar geregelt, dass nicht nur Mitarbeiter des Hauses nicht diskriminiert werden dürfen; es ist in dem Gesetz nicht nur geregelt, dass Mitarbeiter des Hauses einander nicht diskriminieren dürfen; es ist darin selbstverständlich auch geregelt, dass Mitarbeiter des Hauses andere nicht diskriminieren dürfen! Die Beispiele, liebe Frau Vassilakou, die Sie bei der Pressekonferenz genannt haben, waren also alle falsch.

 

Selbstverständlich ist dieses Gesetz so, dass ein Mitarbeiter des Hauses, der zum Beispiel von jemandem mit einem religiösen Symbol verlangt, dieses abzunehmen, bevor er in ein Museum geht - ich glaube, das war eines der Beispiele -, natürlich einen Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz begeht. Natürlich ist das eine disziplinäre Verfehlung nach diesem Gesetz, in dem genau geregelt ist, was zu tun ist, und natürlich könnte das, je nach der Stärke des Vergehens, zu sehr schweren disziplinären Maßnahmen führen. Das ist auch ganz klar in dem Gesetz geregelt, je nach der Gruppe: Wenn es ein Beamter ist, ist nach dem Beamten-Dienstrecht vorzugehen, und wenn es ein normaler ASVG-Mitarbeiter ist, dann je nach den Möglichkeiten. Das kann bis hin zur Entlassung gehen, und das steht auch explizit drin.

 

Ich denke daher, diese Diskussion ist darauf zurückführen, dass es hier vielleicht noch, gerade weil es so komplizierte Gesetze sind, einige Missverständnisse gibt, und lade dazu ein, dass wir uns noch einmal zusammensetzen, um diese Missverständnisse zu klären. Denn was Sie jetzt gesagt haben, ist ein offensichtliches Missverständnis, dieser Fall ist ganz klar vom Gesetz gedeckt. Vielleicht können wir durch nochmaliges Reden darüber - was wir ja ohnehin tun - diese Missverständnisse klären. Ich würde mich im Sinne der Sache sehr darüber freuen.

 

Präsident Johann Hatzl: Die 4. Anfrage (FSP/ 01744/2004/0001-KVP/LM) wurde von Herrn Abg Dr Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien) gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Werden Sie, analog zum Österreich-Konvent, einen Wien-Konvent einberufen, welcher sich unter anderem die Neugestaltung der Wiener Stadtverfassung und der Wiener Kontrollinstitutionen zum Ziel setzt?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter und Klubobmann!

 

Einleitend muss ich, ohne das überstrapazieren zu wollen, ein bisschen darauf verweisen, dass sich eine Arbeitsgruppe und zuletzt ein Ausschuss dieses Hauses über geraume Zeit hinweg mit der Frage der Veränderung der Stadtverfassung beschäftigt hat. Es ist dazu auch eine sehr große Publikation erschienen, mit einer Fülle von Anregungen, denen dieses Haus im Laufe der Zeit immer wieder Rechnung getragen hat. Richtig ist, dass sich dieser Ausschuss nicht mit der Frage von Veränderungen der Kontrollinstanzen beschäftigt hat, sofern sie nicht Kontrollinstanzen sind wie etwa - die Frage von Stichwort und Zusammenfassung, und juristisch unscharf gesagt - Untersuchungsausschüsse oder ähnliche Einrichtungen. - Das ist der erste Hinweis. Ich denke, wir haben hier durchaus eine taugliche Arbeitsgrundlage.

 

Trotzdem halte ich auch eine Diskussion und eine Reflexion über die Stadtverfassung immer wieder für sinnvoll. Ich würde allerdings meinen, dass zunächst das Ergebnis des Bundeskonvents abzuwarten ist. Denn dort finden immerhin Diskussionen darüber statt - wie sie auch ein ehemaliger Bezirksvorsteher hier in Wien angeregt hat -, dass die Sonderbestimmungen für Wien abgeschafft werden sollen. Das ist für einen Wiener ein bemerkenswerter Vorschlag, der hier gemacht wurde, und diese Frage hätte ich gerne entschieden, bevor wir uns im Hinblick auf die Veränderung der Wiener Stadtverfassung in eine Diskussion begeben.

 

Präsident Johann Hatzl: Zusatzfrage: Herr Abg Tschirf.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja, es ist richtig, dass es in der Zeit der Koalitionsregierung möglich war, tatsächlich Veränderungen in der Stadtverfassung herbeizuführen wie etwa die Frage des Einbaus von Kontrollausschüssen. Es wäre sehr erfreulich, wenn wir auch in der Zeit einer Alleinregierung der SPÖ einen weiteren Schritt in Richtung des Ausbaus von Kontrollrechten gehen könnten.

 

Meine konkrete Frage dazu wäre, ob sich der Wiener Landeshauptmann in seiner Funktion als, glaube ich, Städtebundpräsident im Rahmen des Konvents dafür einsetzt, dass auf der bundesverfassungsrechtlichen Ebene aus dem Kontrollamt - das derzeit Teil des Magistrats ist, wie es auch die Wiener Stadtverfassung vorsieht - ein echter Landesrechnungshof wird, ein unabhängiger Landesrechnungshof, der so agiert wie beispielsweise die Landesrechnungshöfe der deutschen Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg.

 

Hinweis: Vielleicht würde ein Anruf bei Bürgermeister Wowereit in Berlin genügen.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Zunächst einmal ist es schön, wenn man Erfreuliches teilen kann. Selbstverständlich würde es auch mich erfreuen, wenn entsprechende weitere Schritte in der Adaptierung der Wiener Stadtverfassung an moderne Zeiten gemacht werden, das ist gar keine Frage. Ich stehe auch sehr selbstbewusst zu den Reformschritten, die hier in der Zeit der gemeinsamen Regierung gemacht worden sind, und wäre noch eine Nuance erfreuter, wenn sich jene Fortschritte, die wir hier in unserer gemeinsamen Stadtregierung erzielt haben, auch in der ÖVP durchsetzen

 

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