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Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 56

 

dass auch die in Zukunft vom Fonds Soziales Wien angestellten Bediensteten hinsichtlich der Bedingungen im arbeitsrechtlichen Bereich, vor allem hinsichtlich des Gleichbehandlungsgebots, des erweiterten Kündigungsschutzes, der Zulagen und Ähnlichem, den von der Stadt Wien dem Fonds Soziales Wien zugewiesenen Bediensteten zumindest gleichgestellt sind."

 

Ich möchte noch einmal daran erinnern, ohne das Dienstrecht des öffentlichen Dienstes zu glorifizieren - auch da gibt es noch Wesentliches zu verbessern, auch für die DienstnehmerInnen im öffentlichen Dienst -, dass das Dienstrecht des öffentlichen Dienstes doch in vielerlei Hinsicht ein wesentlich besseres ist als jenes, das wir in der Privatwirtschaft haben und das dann für die neu eintretenden Bediensteten gilt, hinsichtlich - ich habe es erwähnt - des Gleichbehandlungsgebots, aber auch hinsichtlich der Kündigungsbedingungen, hinsichtlich der Zulagensysteme, hinsichtlich zum Beispiel der Pflegefreistellung, hinsichtlich der Möglichkeit, Sabbaticals in Anspruch zu nehmen, hinsichtlich der Gleichstellung von Lesben und Schwulen in manchen Bereichen. - Ich denke, das sind keine Kleinigkeiten, und ich denke, hier darf sich die Stadt Wien nicht einfach so mit der Ausgliederung aus ihrer personalpolitischen Verantwortung stehlen.

 

Der zweite Bereich, der uns wichtig ist und wo wir einen Antrag stellen, ist eine Klarstellung betreffend die weitere Gültigkeit des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes. Ich habe schon erwähnt, dass die Zuweisung sehr viele Frauen betrifft, und es ist im § 1 Abs 5 des Zuweisungsgesetzes die Gültigkeit des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes nicht erwähnt. Es sind zwar demonstrativ sämtliche anderen für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen weiter gültigen Gesetze aufgezählt (Abg Mag Sonja Wehsely: Eine demonstrative Aufzählung? Oder eine taxative?) - warum aber wieder einmal gerade die Frauen nicht?

 

Sie wissen ja, dass es im Bund bei Ausgliederungen in ähnlichen Fällen eine sehr große Rechtsunsicherheit für Frauen gegeben hat, was die Frage betrifft, ob denn nun für die zugewiesenen Bediensteten das gute Gleichbehandlungsgesetz - beziehungsweise im Bund das weniger gute Gleichbehandlungsgesetz, aber eben das Gleichbehandlungsgesetz - weiter gilt oder nicht. Wir wollen dieser Rechtsunsicherheit für Wien vorbeugen und schlagen daher vor, auch weil man im Bund dazu übergegangen ist, das Gleichbehandlungsgesetz bei Ausgliederungen und auch Privatisierungen zum Teil eben explizit zu erwähnen, dass wir dieser Regelung auch in Wien folgen und die Gültigkeit des Gleichbehandlungsgesetzes im Zuweisungsgesetz außer Streit stellen. - Danke schön.

 

Insgesamt möchte ich noch einmal betonen, dass die Wiener GRÜNEN gegen die Ausgliederung der sozialen Dienste sind. Wir sehen das als keinen Fortschritt für Wien. Wir sehen es vor allem als keinen Fortschritt für die Bediensteten, für die öffentlich Bediensteten. Wir wollen einen starken und guten öffentlichen Sektor und wir wollen starke und gute ArbeitnehmerInnenrechte - und dafür wollen wir heute auch ein Zeichen setzen. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr StR Dr Hahn. Ich erteile es ihm.

 

StR Dr Johannes Hahn: Herr Präsident! Frau Stadträtin!

 

Wir werden - zur allgemeinen Überraschung - dem vorliegenden Antrag auch nicht zustimmen, allerdings aus anderen Motiven als die GRÜNEN. Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen: Die grundsätzliche Idee der Zusammenführung der MA 12 mit der MA 47 - wozu immer, aber zu einer gemeinsamen Aktivität - ist a priori eine durchaus positive Idee und hat eine ganze Menge Charme, wenn die entsprechende Umsetzung einigermaßen funktionieren kann. Die Grundidee war also, wie gesagt, eine positive, sie wurde auch von uns immer wieder begrüßt, und die Hoffnung ist ja, dass dadurch eine ganze Menge von Redundanzen, von Reibungsverlusten et cetera ausgeschaltet werden könnten und dass vielleicht in der Folge auch gerade hinsichtlich des Anbietens sozialer Dienstleistungen einheitliche Standards geschaffen werden, dass es in der Folge auch einheitliche Bewertungsmethoden der einzelnen Dienstleistungen gibt. Denn auch hier haben wir eine ständige Diskussion, dass ein und dieselbe Dienstleistung von verschiedenen Organisationen natürlich unterschiedlich bewertet wird. Das führt dann zu höchst unterschiedlichen Honorarsätzen, die dann in der Folge immer wieder zu Diskussionen führen, und hier hofft man sehr stark, dass es zu Verbesserungen kommt.

 

Allerdings ist, wie gesagt, die Idee positiv, das Werden aber schon weniger, weil das Werden dieser Organisationseinheit dadurch gekennzeichnet war, dass man eine größtmögliche Intransparenz, und ich will nicht sagen einen Maulkorberlass, das wäre der falsche Begriff, aber es hat nicht wirklich die Bereitschaft gegeben, über diesen Prozess auch den Gemeinderat zu informieren. Es hat verschiedenste Aktivitäten der Oppositionsparteien gegeben, Dringliche Anfragen, Anträge, mündliche Anfragen et cetera, aber in dieser Richtung hat man uns eigentlich immer im Dunkeln tappen lassen. Die Frau Vizebürgermeisterin hat kurz nach der Bekanntgabe vor ziemlich genau einem Jahr, Ende März vergangenen Jahres, hier im Gemeinderat gesagt, die Grundlagen und Programme für die neuen Strukturen seien erarbeitet - ich würde sagen, das war damals eine kühne Feststellung -, bis zum Sommer werde die Detailplanung erfolgen - es steht allerdings ohnedies kein Jahr dabei -, für Herbst und Winter seien die notwendigen Beschlüsse des Gemeinderates vorgesehen, allerdings folgt dann die seltene Form einer Fristsetzung durch die Regierungsfraktion, und der Beginn der Umsetzung sei der 1. Jänner 2004.

 

Wir erleben, dass das in der Form nicht zustande kommt, weil wir ja diese Übergangsregelung mit der Magistratsabteilung 15 A schaffen mussten, aus welchen Gründen immer.

 

Das, was allerdings den Kern unserer Kritik darstellt - und das ist etwas, was uns ja mittlerweile bei vielen

 

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