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Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 56

 

der Innenrevision mit dem nun ja auch in der Öffentlichkeit bekannten Ergebnis gesetzt worden. Meine Haltung dazu habe ich soeben auch erläutert.

 

Ich persönlich halte von Anlassgesetzgebung überhaupt nichts. Mir geht es bei dieser Frage des Antidiskriminierungsgesetzes des Landes darum, den klaren politischen Willen erkennen zu lassen, dass wir an der Umsetzung einer EU-Richtlinie Interesse haben.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Schöfnagel.

 

Abg Barbara Schöfnagel (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

Ich kann also an das, was Sie gesagt haben und was der Vorredner gesagt hat, anschließen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Vorfälle, so wie sie jetzt momentan am Tisch liegen, wirklich stattgefunden haben und ich denke, das Antidiskriminierungsgesetz ist sehr wichtig. Aber was tun Sie beziehungsweise was wird gemacht, damit es sich nicht ins Gegenteil verkehrt? Genau das, was Sie gesagt haben, meine ich auch: Antidiskriminierung ist ganz, ganz wichtig, aber es darf doch nicht so sein, dass jetzt dann Beamte aufgrund anonymer Anzeigen plötzlich verurteilt werden, verfolgt werden und in ihrer Dienststelle Schwierigkeiten bekommen.

 

Also was tun Sie, um diese Angestellten und diese Mitarbeiter zu schützen?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Frau Landtagsabgeordnete!

 

Die Frage ist so schwierig wie auch einfach zu beantworten: Standfestigkeit zeigen, inhaltlich, indem ich hier keinen Zweifel aufkommen lassen will, dass ich gegen Diskriminierungshandlungen und verbale Diskriminierung hart auftrete, ganz sicherlich aber auch dort, wo aus meiner Sicht gesehen eher eine Verfolgungshandlung gesetzt wird, auch hart dagegen auftrete. Wo Menschen unschuldig sind, auch meinem Empfinden nach, und ein Bericht wie dieser auch vorliegt, verdienen sie es auch, dass der Bürgermeister zu diesen Mitarbeitern steht.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Jerusalem.

 

Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Nur damit wir immer über dieselbe Sache sprechen, möchte ich kurz aus dem Vorwurf zitieren: Als die Leiterin des Jugendamts ins Kompetenzzentrum kam, waren dort 30 AsylwerberInnen mit dunkler Hautfarbe anwesend. Der Anblick dieser Gruppe, so wird behauptet, versetzte die Beschuldigte sichtlich in Rage. Sie begann laut zu schreien, lief nervös auf und ab und es war wörtlich auch für amtsfremde Personen folgende Äußerung klar zu verstehen: „Diese Arschlöcher vergiften unsere Kinder mit Drogen.“ Bei der Befragung ging es darum, ob die anwesenden MitarbeiterInnen diesen Vorfall bestätigen oder aber sagen: „So war es nicht.“ Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben diese Aussage bestätigt und es geht ja jetzt wohl auch darum, diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, die so viel Rückgrat gezeigt haben und so viel Mut hatten, diese Aussage auch tatsächlich zu bestätigen.

 

Mich würde aber nun interessieren, ob Sie als Landeshauptmann - und das frage ich Sie jetzt auch - diese Äußerung und diesen Vorfall, so er stattgefunden hat, als rassistisch bezeichnen: Ja oder nein?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Sie zitieren einmal mehr die anonyme Anzeige, so wie Sie es in der Anfrage auch getan haben und so wie sie auch von wem immer öffentlich publiziert wurde. Sie zitieren nicht dazu, jedenfalls nicht vollständig, Berichte und Revision und Erkenntnis der Revision, denn in der Tat... (Abg Susanne Jerusalem: Und woher?) Also das ist sogar in den Zeitungen gestanden und ich lese solche Sachen ohnehin früher in den Zeitungen als bis ich sie selber bekomme. Wie werden sie wohl dorthin gekommen sein? (Heiterkeit bei der SPÖ.) Also sei dem wie dem auch sei, mir ist es ja im Prinzip auch egal.

 

Die Mitteilung der Revision ist eindeutig: Es konnte dieser Vorfall weder verifiziert noch falsifiziert werden. Es haben also ganz offensichtlich nicht alle Mitarbeiter das bestätigt, sondern nur einige, die offensichtlich auch die anonyme Anzeige geschrieben haben. Wenn einem Mitarbeiter ein derartiger Vorfall bekannt wird, dann verstehe ich die Anonymität nicht! Wenn ich meine, hier einen Rassismusvorwurf aufgrund einer mir bekannt gewordenen Tatsache erheben zu müssen, dann werde ich doch wohl auch dazu stehen können, dass ich dies auch entsprechend aufzeige. Was soll denn hier dabei die anonyme Anzeige? Also da bitte ich, nicht böse zu sein.

 

Ich halte - um Ihre Frage zu beantworten - einen solchen Vorfall, wenn er irgendwo stattfindet, für verurteilungswürdig und für rassistisch und billige so etwas überhaupt nicht. Aber ich sage Ihnen gleichzeitig auch dazu: Ich werde Leute davor schützen, dass sie verfolgt werden, wenn sich für mich auch persönlich ganz eindeutig herausstellt, dass es einen derartigen Vorfall gar nicht gegeben hat! (Beifall bei der SPÖ und der FPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen zur 3. Frage (FSP/00925/2004/0001-KVP/LM). Sie ist vom Herrn Abg Gerhard Pfeiffer (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien) gestellt und an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke gerichtet: Die Parkscheibe ist laut Rechtslage als anwenderfreundliches und kostensparendes Nachweisinstrument vorgesehen. Werden Sie sich angesichts dieser Tatsache für die Einführung der Parkscheibe als kostengünstiges Kontrollinstrument für das 10-Minuten-Abstellen eines KFZ in Kurzparkzonen - wie sie derzeit für das m-parking in Verwendung ist - einsetzen?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

LhptmSt Dr Sepp Rieder: Herr Landtagsabgeordneter! Herr Kollege Pfeiffer!

 

Ich möchte eine Vorbemerkung machen: Ich respektiere wirklich Ihr unermüdliches Engagement für eine Renaissance der Parkuhr oder Parkscheibe und ich teile

 

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