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Landtag, 19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 48

 

Ich habe das schon gesagt, wir werden darüber diskutieren, hinsichtlich der Frage der Verkürzung der ärztlichen Pflicht, also auch des Erscheinens beim Arzt aus den bekannten Gründen halte ich es nicht für zweckmäßig, sie nur einmal im Monat zu visitieren, sondern einmal in der Woche. Das ist sicher sinnvoller. Da ist das Gesetz richtig und gut.

 

Zusammenfassend und um dem Kollegen Ekkamp die Freude zu machen, ihm nicht noch mehr Zeit seines Nachmittags zu stehlen, aber bei 3000 EUR Schmerzensgeld wirst du das aushalten, wenn ich dich noch ein bisschen quäle (Abg Franz Ekkamp: Ich habe Zeit! Zeit! Zeit!), sage ich: Es ist aus meiner Sicht ein gutes Gesetz, auch wenn ich das eine oder andere oder wir das eine oder andere bei dem einen oder anderen Punkt gerne noch anders geregelt hätten. Es nimmt Rücksicht auf die Betroffenen und es gibt ihnen in vielschichtiger Sicht eine Verbesserung. Es ist auch die Reaktion auf Zustände, die wir nicht wollen, aber es wird, wie schon ausgeführt, des besonderen Vollzugs bedürfen.

 

Wir werden, wenn wir sehen, dass der Vollzug nicht funktioniert, uns immer wieder an den Vollziehenden, den Innenminister, wenden müssen oder wir werden da oder dort das Gesetz noch einmal novellieren, vermutlich nicht mehr in dieser Gesetzgebungsperiode, vielleicht aber doch.

 

Wenn ich im nächsten Landtag nicht mehr da bin, weil es mich als Soldat wieder einmal ins Ausland zieht und ich spüre das schon in den Knochen, dann bin ich gerne bereit, den einen oder anderen Hinweis darauf zu geben, wo man in diesem Gesetz noch etwas verändern kann, aber für heute ist das der richtige Punkt. Und es war auch der Prozess richtig, er war annähernd, er war quasi kameradschaftlich und er war dementsprechend, was man von uns als Gesetzgeber erwartet, dass wir von unseren persönlichen Vorlieben Abstand nehmen und im Sinne der Gemeinschaft eine gute Novelle machen.

 

Nur wenn der Innenminister nicht vollziehen wird, weil die ÖVP es nicht will, dann werden wir dort weiter darauf drücken müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gemeldet ist die Frau Abg Wehsely.

 

Abg Mag Sonja Wehsely (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine Damen und Herren!

 

Der heutigen Gesetzesvorlage dieser zwei Gesetze, nämlich dem Wiener Prostitutionsgesetz und der Novelle zum Landes-Sicherheitsgesetz, ist eine sehr lange Diskussion vorausgegangen, nicht nur heute, sondern schon viele, viele Jahre. Ich erinnere daran, dass wir im Jahr 1998 begonnen haben, uns darüber zu unterhalten, wie das derzeit noch in Geltung befindliche Prostitutionsgesetz abgeändert werden könnte. Bereits im Jahr 1999 haben wir mit allen Betroffenen und Expertinnen und Experten internationaler und nationaler Natur eine Enquete gemacht und auch jetzt in der derzeit laufenden Legislaturperiode - es ist schon gesagt worden - haben wir sehr, sehr viele Diskussionsrunden gehabt. Darum, glaube ich, bin ich auch froh, dass dieses Ergebnis heute hier vorliegt und glaube auch, dass es im Bereich des Machbaren, nämlich danach, wofür wir hier in Wien zuständig sind und was wir hier einfach auf Grund unserer Kompetenzen tun können, ein guter Vorschlag ist.

 

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Novelle des Prostitutionsgesetzes und des Landes-Sicherheitsgesetzes drei wichtige Aspekte umfasst: Das ist der frauenpolitische Aspekt, der sicherheitspolitische Aspekt und der gesundheitspolitische Aspekt. Und wenn man sagen möchte, was sich hier jetzt geändert hat, dann kann man es am besten auf den Punkt bringen, indem man sagt, dass diese Novelle des Prostitutionsgesetzes und des Landes-Sicherheitsgesetzes Verbesserungen für Frauen bringt, die in dieser Stadt arbeiten und für Frauen, die in dieser Stadt leben. Auf der einen Seite für die Prostituierten, wo wir vorgesehen haben, dass die Strafen für Delikte nach dem Wiener Prostitutionsgesetz mehr als gedrittelt wurden. Das heißt, früher waren die Strafen bis zu 3 500 EUR hoch. Jetzt haben wir die Strafen für Prostituierte auf maximal 1 000 EUR gesenkt. Das heißt nicht, dass diese 1 000 EUR auch verhängt werden müssen, denn das ist die Obergrenze, sondern sie sind von 0 bis 1 000 EUR.

 

Nach dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes, das wird in rund acht Wochen der Fall sein, haben auch die Anrainerinnen erstfalls die Möglichkeit, sich gegen Belästigungen zur Wehr zu setzen, sich konkret zur Wehr zu setzen. Das macht die Novelle des Landes-Sicherheitsgesetzes möglich, wo nun vorgesehen ist, dass eine Person, die an einem öffentlichen Ort eine andere Person zu einer Handlung oder zu einer Duldung auffordert, die deren sexuelle Sphäre betrifft und die von dieser anderen Person unerwünscht ist, eine Verwaltungsübertretung begeht und mit einer Geldstrafe von bis zu 700 EUR zu bestrafen ist. Ich glaube, dass das gut und wichtig und richtig so ist, weil meine Erfahrung ist - und wie Sie alle wissen, bin ich ja Abgeordnete der Leopoldstadt -, dass das Problem der Leopoldstädterinnen und Leopoldstädter, die in Bereichen wohnen, wo es Prostitution gibt, eigentlich weniger die Prostituierte ist, sondern in erster Linie die Männer sind, die auf die Suche nach Prostituierten gehen und dort alle Frauen ansprechen, die auch nicht der Prostitution nachgehen. Ich glaube, dass es ein guter und richtiger Schritt ist, hier den Anrainerinnen die Möglichkeit zu geben, sich auch zu wehren.

 

Eine weitere Verbesserung für die Frauen ist auch die Zweckwidmung der Strafgelder, die durch den Vollzug des Wiener Prostitutionsgesetzes eingehoben werden. Wir werden auch dem Antrag, der von der Kollegin Vana eingebracht wurde, zustimmen, der vorsieht, dass diese Mittel zusätzlich zur Verfügung stehen. Ich muss aber schon sagen, dass ich über diesen Antrag etwas verwundert bin, denn es wurde heute auch schon von anderer Seite gesagt, ich glaube, dass wir bei der Entstehung dieses Gesetzes sehr, sehr viele und aus meiner Sicht auch sehr, sehr offene und sehr gute Diskussionen hatten, wo immer vollkommen außer Frage gestellt war, dass diese Mittel, die hier eingehoben werden, von

 

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