«  1  »

 

Landtag, 17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 66

 

und dass die Stadt Wien sich dazu bereit erklärt, das Verbot der Anbindehaltung auch im Gesetz zu verankern.

 

Deswegen bringe ich hier einen Beschlussantrag ein:

 

“Der Landtag wolle beschließen, die Frau amtsf StRin für Umwelt möge unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten einen Entwurf zur Änderung des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes vorlegen, wodurch die Anbindehaltung von Hunden in Wien generell nicht mehr gestattet wird.“

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung dieses Antrags.

 

Zum 2. Punkt, der sich jetzt aus aktuellem Anlass auch sehr anbietet, wenn es hier um das Tierschutzgesetz geht, nämlich das Bundestierschutzgesetz. Es war so, dass 1996 das Volksbegehren von doch fast einer halben Million ÖsterreicherInnen unterschrieben worden ist und diese ÖsterreicherInnen wollten ein bundeseinheitliches modernes Tierschutzgesetz. Es war dann lange Jahre so, dass sich die ÖVP beharrlich geweigert hat - natürlich als Interessenvertretung der Agrarlobby - hier ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz zu schaffen. Es wurden ja von Seiten der GRÜNEN, aber auch von der SPÖ, laufend im Parlament Anträge dazu eingebracht, die immer negiert wurden. Und plötzlich war der Nationalratwahlkampf und viele von uns erinnern sich noch, dass vier Tage vor der Wahl plötzlich der Herr Bundeskanzler entdeckt hat, dass wäre eine Superidee, wenn ich das jetzt fordere. Er hat sich dann hingestellt und plötzlich gesagt, er sei für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz.

 

Im Sinne der Tiere war das eine wichtige und weise Entscheidung des Herrn Bundeskanzler und ich gratuliere ihm, obwohl er dazu Jahre gebraucht hat. Aber seither war dann eigentlich sehr wenig zu bemerken vom Bundestierschutzgesetz. Es gab dann einen Vorentwurf, der im Sommer präsentiert wurde, der eigentlich eine Katastrophe war.

 

Die Arbeitsgruppe des Bundeskanzler hätte sich die Mühe sparen können, einen solchen Vorentwurf vorzulegen, denn er hat eigentlich von Frechheiten nur so gestrotzt. Dieser Entwurf war ein Rückschritt sondergleichen. Zum Glück erfolgte noch einmal eine Überarbeitung, denn die vielen Reaktionen, die auf diesen Vorentwurf eingegangen sind, waren dementsprechend. Es wurde dem entsprochen und es sind auch einige Verbesserungen erfolgt.

 

Es ist zum Beispiel jetzt die Pelztierhaltung in dem Entwurf, der am Dienstag präsentiert wurde, verboten, die vorher nicht verboten war. Aber es ist trotzdem so, dass in diesem Gesetz, das jetzt seit Dienstag in Österreich herumgeistert und auch schon viele Länder zu Stellungnahmen provoziert hat, sage ich jetzt fast, weil alle Länder eigentlich der Meinung waren, dass dieses Gesetz hinter die eigenen Ländergesetze zurückgehe und es doch wohl nicht sein kann, dass wir ein Bundestierschutzgesetz machen, das schlechter ist als viele Regelungen in den unterschiedlichen Ländern, und es sind einige Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens einfach nicht ... (Abg Robert Parzer: Der Entwurf ist in Begutachtung!) Ich weiß dass die Begutachtungszeit derzeit läuft, aber deshalb darf ich trotzdem etwas dazu sagen, tut mir leid. Also, es ist nun einmal so, dass ... (Abg Robert Parzer: Sie können das jederzeit einbringen!) Nein, ich bringe kein Gesetz ein, ich bin ja eine Wiener Landtagsabgeordnete und bringe sicher kein Gesetz im Nationalrat ein, dass können Sie Ihren KollegInnen sagen. (Abg Dipl Ing Martin Margulies: Die machen es aber auch nicht!) Die bringen auch nichts ein, das stimmt. Wir haben schon einen Gesetzesentwurf eingebracht im Nationalrat, auch die SPÖ übrigens.

 

Die Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens sind in dem jetzigen vorliegenden Entwurf, der zur Begutachtung ausgesendet wurde, nicht enthalten.

 

Und so bringe ich mit dem Kollegen Mayer von der SPÖ einen Antrag ein und bitte um Ihre Zustimmung.

 

Nämlich folgenden Beschlussantrag: “Der Landtag wolle beschließen: In Ergänzung zur Stellungnahme der Stadt Wien vom 2. Oktober 2003 zum Vorentwurf des Bundestierschutzgesetzes wird die Wiener Landesregierung ersucht, die Bundesregierung aufzufordern, das Bundestierschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass die Tierschutzmindeststandards von Wien in das Tierschutzgesetz übernommen und bestehende Standards nicht verschlechtert werden. Die Käfighaltung von Hennen verboten wird und eine weisungsfreie Tieranwaltschaft eingeführt wird, dass es eine Verbesserung der Kontrolle geben wird, dass alle Bereiche des Tierschutzes und der Tierhaltung, insbesondere der Tiertransportgesetze geregelt werden und dass hinsichtlich der Übergangsbestimmungen Anlagen binnen definierter Übergangsfristen an den Stand des Gesetzes ausnahmslos angepasst werden und die Behörde in bestehende Bescheide durch nachträgliche Auflagenerteilung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingreifen kann.“

 

Und wir beantragen in formeller Hinsicht die sofortige Abstimmung dieses Antrages.

 

Es ist mir schon klar, dass sich die Kollegen der ÖVP da irgendwie echauffieren, denn schließlich liegt es an ihrer Partei, dass es dieses Bundestierschutzgesetz nicht schon seit 1986 gibt. Und ich hoffe, dass auch die Stellungnahmen, die es ja jetzt auch geben wird, etwas bewirken werden. Auch an den Reaktion der unterschiedlichen Länder und von Kollegen, zum Beispiel von Van Staa aus Tirol, der sich dezidiert gegen dieses Gesetz ausgesprochen hat, sieht man, dass sogar die ÖVP-Bundesländer sagen, das ist ein Schas, dieses Gesetz, es tut mir leid.

 

Und wir werden diesem Gesetz, wenn es in dieser Form im Nationalrat zur Beschlussfassung kommen wird, sicher nicht zustimmen. Ich nehme an, dass auch die SPÖ im Nationalrat diesem Gesetz nicht zustimmen wird und ich bitte, dass Sie diesem Antrag heute von Seiten Wiens, hier zustimmen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Klucsarits.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular