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Landtag, 17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 66

 

Rechtssicherheit im Bereich der Verjährungen, im Bereich der intensiven Rückstände machen kann. Ich hoffe, dass jetzt das zusätzliche Personal seine Aufgaben sowohl im Bereich der richterlichen Verwendung als auch im Dokumentationsbereich wahrnimmt. Darauf hat Kollege Ulm sehr deutlich hingewiesen: Es kann nicht sein, dass die Dokumentation nicht funktioniert, dass Erkenntnisse des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes nicht dokumentiert sind und damit manchmal vielleicht auf falschen Wegen vorgegangen wird. Damit es zur Reparatur dieser Bereiche kommt, ist die MA 14 aufgerufen, die Dokumentation zu gewährleisten, um eine ordnungsgemäße Tätigkeit des UVS zu gewährleisten. Hier sind alle aufgerufen, den UVS in dieser Weise zu unterstützen.

 

Im Übrigen ist den Mitarbeitern, die im UVS tätig sind, der Dank auszusprechen, weil sie natürlich auch als Garanten dafür zu sehen sind, dass die Wiener auch Rechtssicherheit in Wien genießen können. Mehr Leistung wäre vielleicht in dem einen oder anderen Fall angebracht, aber im Großen und Ganzen ist der UVS eine wichtige Einrichtung zur Sicherung der Rechte der Wienerinnen und Wiener.

 

Was den zweiten hier behandelten Antrag betrifft, nämlich die Neuordnung des Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetzes und des Gesetzes über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, ist die Zustimmung der Freiheitlichen klar und deutlich gegeben. Ich glaube, dass die Möglichkeit der Einrichtung von - ich verkürze es jetzt - Telearbeit, also von Arbeit, die nicht am Dienstort erfolgt, etwas der modernen Zeit Entsprechendes und auch in dem Bereich Wichtiges ist.

 

Trotz allem sehe ich die Einschränkung, die für die Präsidentin dadurch dargestellt wird, dass ein Richter auch an seinem Dienstort Dienst versehen muss und damit auch dem Bürger die Möglichkeit gegeben werden kann, an Ort und Stelle mit ihm direkt in Kontakt zu treten, als etwas Wichtiges an. Auch die Möglichkeit, die im Art. 2 geschaffen wird, dass die Präsidentin von den Richtern des UVS Auskunft darüber verlangen kann, welche Rückstände bestehen und in welchem Ausmaß sie bestehen, und dass dies eine Informationsverpflichtung darstellt, halte ich für eine wichtige Sache. Denn das sollte dazu führen, dass Verjährungen so wenig wie möglich erfolgen können.

 

Aus diesen Gründen werden wir sowohl dem Bericht des UVS als auch der Gesetzesvorlage unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr Abg Schuster.

 

Abg Godwin Schuster (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadtrat! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich habe mir heute vorgenommen, an die Spitze meines vereinbarten, auch möglichst kurzen Beitrags den Dank an die Mitglieder und Mitarbeiter im UVS zu richten, weil ich davon überzeugt bin, dass viele die Möglichkeit des Internets ausnützen, sich unsere Debatte zu ihrem Bericht anzuhören. Daher: Vielen herzlichen Dank, an alle, die im UVS mitwirken, dass eine derart wichtige Aufgabe für die Wienerinnen und Wiener auch erfüllt werden kann!

 

Ich habe mir den Bericht auch sehr genau angeschaut und habe versucht, die Kritik in diesen Bereichen sehr genau zu hinterfragen und Informationen über den gesamten Themenbereich einzuholen. Daher beginne ich nicht mit der Personalsituation, weil ich hier schon meine, dass sich da im letzten Jahr Wesentliches verbessert hat, und zwar auch insofern verbessert hat, als wir schon vor Jahren trotz Anregung der Magistratsdirektion fünf Dienstposten nicht gestrichen hatten und diese daher ohne wesentliches dienstrechtliches und organisatorisches Zeremoniell nachbesetzen konnten. Daher ist das so erfolgt, die Dienstposten sind jetzt besetzt, und ich hoffe, dass hier eine bestimmte Entlastung in manchem Bereichen eintreten wird.

 

Aufgefallen ist mir, dass es in manchen Bereichen zu einem tatsächlichen Rückgang der Geschäftsfälle gekommen ist. Das gilt im Besonderen zum Beispiel im Bereich des Ausländerbeschäftigungsrechtes, wo wir einen Rückgang im Arbeitsanfall von nahezu 600 auf unter 500 bemerken konnten. Das heißt eine Reduktion von um die 16 Prozent, und da bin ich mir nicht ganz sicher, warum das so passiert ist. Das gälte es sicherlich zu hinterfragen. Möglicherweise liegt es auch daran, dass die Kontrollinstanz-Kompetenzen vom Arbeitsinspektorat weggegangen sind und nun woanders liegen, wo man sich die Ausländerbeschäftigungsrechte offensichtlich nicht so genau anschaut.

 

Zum Zweiten ist eine Verminderung der Fälle im Bereich des landesgesetzlichen Abgabenstrafrechts sehr herausgestochen, und zwar von 1 000 auf 554. (Abg Dr Helmut GÜNTHER: Das hat mich auch gewundert!) Das bedeutet einen Rückgang von nahezu 45 Prozent. (Abg Dr Helmut GÜNTHER: Fast 50 Prozent!) Dabei wird im Besonderen auf eine Entscheidung oder auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichts hingewiesen.

 

Die Anzahl der erledigten Fälle - darauf haben alle Vorredner schon hingewiesen, das brauche ich nicht zu wiederholen - ist eine beträchtliche, obwohl die Belastung des Einzelnen - dies zeigt sich aufgrund der Unterlagen, die wir mit dem Bericht vorliegen haben - zurückgegangen sein dürfte, nämlich die Erledigung der Einzelgeschäftsfälle.

 

Was mir Sorge macht - und ich wiederhole das neuerlich, weil man, glaube ich, darauf hinweisen muss -, ist die Anzahl der verjährten Geschäftsfälle. Wenn man sich vorstellt, dass 553 Fälle als verjährt ausgewiesen sind, dann sind das 553 Geschäftsfälle, in denen sich ein Bürger jeweils eine Erledigung erwartet hätte. Da ist auch von den Vorrednern auf manche Gründe hingewiesen worden, aber wenn man sich das ein bisschen im Detail anschaut - das ist jetzt das Hinterfragen -, dann zeigt sich, dass 34 der Mitglieder einen oder zumindest unter zehn verjährte Fälle haben. Aber auf der anderen Seite sind fünf Mitglieder für 216 Verjährungen verantwortlich - oder, um nicht "verantwortlich" zu sagen, bei ihnen sind 216 Verjährungen passiert. Daher entfallen

 

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