«  1  »

 

Landtag, 17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 66

 

zusammen gebrochen. Das war wirklich abzusehen, in mehreren Berichten ist darauf hingewiesen worden, dass es technische Probleme gibt, dass diese in Angriff genommen und gelöst werden sollen. Was ist passiert? Es ist zusammengebrochen, und die Folgen stehen im Bericht: Hunderte von Entscheidungen gingen mit dem exakt umgekehrten Text an die BerufungswerberInnen zurück, sie mussten zurückgeholt werden, und bis jetzt - zumindest bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Bericht abgeschlossen und an uns weitergeschickt wurde - ist noch nicht klar gewesen und war auch nicht abzusehen, was das alles letztendlich bedeutet.

 

Ich schließe meine Ausführungen in Bezug auf die Arbeitssituation im UVS in der Hoffnung ab, dass man heuer vielleicht von der bisherigen Vorgangsweise abgeht, dass man nun diese Kassandrarufe endlich zur Kenntnis nimmt und schaut, dass für das nächste Jahr wirklich eine bessere Arbeitssituation geschaffen wird. Nicht nur eine Änderung der technischen Ausstattung wäre in einer Weise herbeizuführen, dass man dort auch arbeiten kann - ausnahmsweise -, sondern es wäre auch tatsächlich zu überlegen, ob man nicht endlich diese 70 Planposten schafft, die ohnehin schon seit einer Ewigkeit gefordert werden und die auch wirklich notwendig sind, weil der Zuständigkeitsbereich wächst und wächst und wächst. Er wird auch nächstes Jahr weiterwachsen, ein Ende ist also auch nicht unbedingt in Sicht. Ich denke, hier ist Handeln wirklich erforderlich, geht es doch um eine Instanz, die letztendlich auch dazu da ist, um uns in Wien zu kontrollieren, um unsere Verwaltung und unsere Entscheidungen zu kontrollieren. Das Mindeste, das wir tun können, ist, dafür zu sorgen, dass diese Instanz ausreichend ausgestattet ist und auch wirklich arbeiten kann.

 

Ich möchte jetzt kurz auf eine Kritik eingehen, die in diesem Bericht gegenüber der Wiener Behörde geäußert wird. Es werden hier ein paar Dinge festgestellt, die meiner Meinung nach etwas besorgniserregend sind. Man stellt fest, dass gerade in Abteilungen, in denen die Verfahren nicht unbedingt juristisch aufwendig sind - zum Beispiel im Bereich des ruhenden Verkehrs -, durchaus gründlichere und ausführlichere Begründungen für die Strafe vorliegen. Das heißt, dass man dort juristisch viel gründlicher vorgeht als in Abteilungen, die durchaus sehr komplizierte Rechtsmaterien zu vollziehen haben. Ich bringe jetzt hier die Beispiele, die auch angeführt sind: Umweltrecht, Abfallwirtschaftsgesetz, Baumschutzgesetz, Tierschutzgesetz et cetera. Es sind also durchaus komplizierte juristische Materien, und vor allem solche, bei denen die Strafen sehr hoch ausfallen können.

 

Und was stellen die Mitglieder des UVS fest? - Sie stellen fest, dass hier offenbar immer wieder ziemlich oberflächlich gearbeitet wird und dass es hier unterlassen wird, zu berücksichtigen, was die Beschuldigten vorzubringen haben. Ich kann hiezu Folgendes zitieren: "So entfällt häufig jegliche amtswegige Beweisaufnahme, werden selbst gezielte Beweisanträge der Verfahrensparteien übergangen oder wird der Rechtfertigung des Beschuldigten ganz offenkundig keine Beachtung geschenkt."

 

Was sich hier ebenfalls findet, ist ein anderes wunderbares Beispiel. Es ist eigentlich schade, dass hier hauptsächlich Mitglieder des Integrationsausschusses anwesend sind, sie müssten also theoretisch den Text eher kennen, weil sie im Ausschuss darüber diskutiert haben; schade also, wie gesagt, dass die Damen und Herren aus den anderen Ausschüssen zum Großteil fehlen, weil dieser Fall wirklich besonders interessant ist. Wozu dies führen kann - ich zitiere wieder -, "zeigt das Beispiel eines Ehepaares, über welches allein aufgrund eines Grundbuchauszuges Strafen in der Höhe von insgesamt 480 000 ATS" - damals - "nach dem Wiener Baumschutzgesetz verhängt worden sind, ohne dass Ermittlungen angestellt worden wären, ob dieses Ehepaar überhaupt etwas mit den zur Anzeige gebrachten Baumfällungen zu tun hatte".

 

Meine Damen und Herren! Wenn man 480 000 ATS an Strafen verhängt und sich dabei nicht einmal bemüht, zu schauen, ob der Beschuldigte überhaupt etwas damit zu tun hat oder nicht - wo kommen wir denn da noch hin? Offenbar scheint das nicht der einzige Fall zu sein. Es ist nur ein besonders krasser Fall, der einfach zeigt, dass - und das müssen wir wirklich zugeben - offenbar in manchen Bereichen etwas oberflächlich gearbeitet wird. Dies sei gesagt mit Verlaub und bei aller Vorsicht, die hier geboten ist, damit es nachher nicht heißt, ich hätte von hier aus die Wiener Beamtinnen und Beamten schlecht gemacht. Aber etwas Kritik wird doch noch möglich sein.

 

Was bedeutet diese Vorgangsweise? Diese Vorgangsweise bedeutet - und das liegt auf der Hand - einen höheren Arbeitsanfall für den UVS, weil das auch bedeutet, dass es mehr Beschwerden gibt und dass mehr Fälle beim UVS landen. Zweitens bedeutet es, dass das Ermittlungsverfahren - was eigentlich Aufgabe der ersten Instanz wäre - hin zum UVS verlagert wird und der UVS sozusagen genötigt wird, das Ermittlungsverfahren überhaupt durchzuführen, das eigentlich schon stattgefunden haben sollte und worauf er sich theoretisch stützen müsste. Drittens bedeutet es - und auch das steht im Bericht -, dass, bis das Ganze zum UVS gekommen ist, bis es richtig gestellt worden ist und bis unter Umständen die wahren Täter ermittelt worden sind, auch schon die Verjährung eingetreten ist, sodass dann eine Verfolgung der wahren Täter nicht mehr möglich ist.

 

Ich denke, dass wir das sehr ernst nehmen sollen und das Notwendige veranlassen sollten, damit es nicht mehr zu solchen Fällen kommt. Ich denke auch, dass wir sehr wohl und vermehrt auch VertreterInnen des Wiener Magistrats in die Verfahren des UVS entsenden sollten. Denn es wird im Bericht auch moniert, dass die zuständigen Beamtinnen und Beamten, die es eher zu verantworten haben, dass manche Dinge beim UVS landen, dann nicht einmal erscheinen und sich dazu offenbar nicht verpflichtet fühlen. Ich denke im Übrigen, dass wir auch die Anregungen im Zusammenhang mit der Strafbemessung sehr ernst nehmen sollten; hier ist auch etliches kritisiert worden.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular