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Landtag, 17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 66

 

schließt andere Berufe von vornherein nicht aus, sondern führt im Gegenteil sogar an, dass bei speziellen fachlichen Materien noch weitere Mitglieder hinzuzuziehen sind.

 

Nachdem aber – das haben auch Sie richtig ausgeführt – der Landessanitätsrat derzeit in erster Linie die Aufgaben der Besetzungen wahrnimmt, war es natürlich für die Frau Stadträtin wichtig, und sie hat das auch im interfraktionellen Gespräch ausgeführt, dass die Protokolle nicht veröffentlicht werden, weil es natürlich auch um die Vertraulichkeit von Bewerbungen geht. Ich glaube nicht, dass Bewerberinnen und Bewerber sehr erfreut wären, wenn dann im Amtsblatt zum Beispiel das Befinden ihrer Bewerbung dargelegt würde. In dem Sinn haben Sie völlig recht, es muss die Vertraulichkeit gewahrt werden.

 

Sollte es aber der Fall sein, dass der Landessanitätsrat – er ist ja ein wichtiges beratendes Organ für den Landeshauptmann und für die Landesregierung und von dieser deshalb auch bestellt und von dieser beauftragt – zu anderen Fragen des Gesundheitswesens Stellungnahmen abzugeben hat, schließt das Gesetz nicht aus, dass solche Stellungnahmen sehr wohl veröffentlicht werden könnten.

 

Ich möchte nur noch eine Präzisierung hinzufügen. Ich denke, bevor ich das noch angebe, erwähne ich, dass wir an und für sich in der Wiener Gesetzgebung in der Regel so vorgehen, dass ein Gesetz möglichst weit gefasst wird und möglichst viele Varianten zulässt – das ist auch so ein Gesetz –, um nicht von vornherein eine Einengung zu machen, was zum Beispiel durch Ausschreibungen aber auch durch Vorschreiben von ganz bestimmten Fächern und Berufsgruppen der Fall wäre.

 

Ich denke, es ist ein richtiger Weg, ein Gesetz so zu verfassen, dass man es nicht bei der nächsten Gelegenheit schon wieder novellieren muss. Eine Präzisierung ist allerdings notwendig.

 

Da der Österreichischen Apothekerkammer im Gesetzentwurf ein Vorschlagsrecht für ein Mitglied im Landessanitätsrat eingeräumt wird, weil es bei den Agenden auch um die Bestellungen der Leiter der Anstaltsapotheken des Wiener Krankenanstaltenverbundes geht, möchte ich hier gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen Mag Helmut Kowarik, Ingrid Korosec und Dr Sigrid Pilz den Abänderungsantrag einbringen, dass hier zu "Österreichische Apothekerkammer" die Ergänzung hinzugefügt wird: "Landesgeschäftsstelle Wien", um das zu präzisieren.

 

Im Übrigen ersuche ich um Annahme des Gesetzes. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Geschätzte Damen und Herren!

 

Ich möchte kurz noch darauf eingehen: Es ist nicht üblich, dass Ärzte - und die Frau Landessanitätsdirektorin ist eine Ärztin - einen Gesetzentwurf vorbereiten, sondern das wird immer durch die legistische Abteilung, durch die MA 15 durchgeführt. Im Zuge der Begutachtung werden alle Stellungnahmen, alle Meinungen mit einbezogen.

 

Ich halte dieses Gesetz an sich für sehr gut. Ich bin auch dagegen - und das wollen wir nicht -, dass Sitzungsprotokolle veröffentlicht werden, da es sich ja um sehr personenbezogene Daten handelt und da es auch schon früher ausgeschlossen wurde, dass Dinge, die Persönlichkeitsrechte verletzen würden, veröffentlicht werden.

 

Es steht der Landessanitätsdirektorin offen, über alle Themen, die sie für nötig hält oder die die Landesregierung wünscht, Sitzungen einzuberufen und entsprechende Fachleute beizuziehen, die nicht unbedingt aus dem ärztlichen Berufsstand oder aus dem Berufsstand der Apotheker kommen müssen. Der Oberste Sanitätsrat, der sehr viele Personen umfasst, tagt aber nur relativ selten. Der Wiener Landessanitätsrat tagt fast monatlich, und da ist es einfacher mit diesem Personenkreis, vor allem da es sich um diese Themen handelt.

 

Wir werden aber sicher irgendein ähnliches Gremium finden müssen, um auch Spitzenpositionen in anderen Bereichen und in nichtmedizinischen Bereichen in ähnlicher Weise zu begutachten. Nur wäre das in einer Weise überschneidend, die eher kontraproduktiv wäre, weil da auch sehr viel auf den ärztlichen Beruf und auf den Apothekerberuf eingegangen wird, die für die anderen nicht so interessant sind.

 

In diesem Sinne halte ich dieses Gesetz für einen großen Fortschritt. Zu eng kann man auch nicht alles fassen, weil es dann manchmal unerfüllbar wird. Aber sollte man damit nicht das Auslangen finden, steht es uns frei, in einigen Jahren eine Novelle durchführen. Das jetzige Gesetz hat allerdings 130 Jahre gehalten. - Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Danke sehr. - Wir kommen nun zur Abstimmung.

 

Es wurden zwei Abänderungsanträge eingebracht. Ich lasse darüber in der Reihenfolge der Einbringung abstimmen.

 

Der erste Abänderungsantrag, eingebracht von Frau Abg Dr Pilz und FreundInnen, betrifft § 2 Abs. 2, § 2 Abs. 6 und § 7.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist nur von GRÜNEN und FPÖ unterstützt und daher abgelehnt.

 

Der zweite Abänderungsantrag ist ein Vierparteienantrag und betrifft § 2 Abs. 2.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang mit der soeben beschlossenen Abänderung zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist ohne ÖVP und GRÜNE mehrheitlich angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die

 

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