«  1  »

 

Landtag, 15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 51

 

liegt nicht vor. Die Verhandlung ist geschlossen.

 

Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Es ist offensichtlich Schicksal meines Ressorts, dass es immer Anknüpfungspunkte bietet, über alles zu diskutieren, aber das ist ein spannender Aspekt. Man würde sich allerdings leichter tun, wenn Anträge ein bisschen früher kämen, damit man sich mit ihnen auch noch auseinander setzen kann, denn auch dieser Antrag ist sehr, sehr kurzfristig eingetrudelt.

 

Ich glaube nicht, dass es sehr viel Sinn macht, jetzt über Pensionistenwohnheime zu diskutieren im Zusammenhang mit einer Reform und einer Veränderung des Stiftungs- und Fondsgesetzes. Wiewohl ich das natürlich nicht unwidersprochen lassen möchte, denn ich denke, gerade das, was in den Wiener Seniorenwohnhäusern geschieht, ist eine exzellente Arbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, und die Menschen sind dort sehr gut aufgehoben.

 

Dass der Fonds Soziales Wien jetzt hier diskutiert wird und da so ein großer Wunsch ist, dabei zu sein überrascht mich. Ich erinnere mich an einen Fonds, dem ich als Präsidentin noch vorstehe, den Wiener Integrationsfonds. Da hat es gerade die Freiheitliche Partei immer abgelehnt. Es ist das jetzt offensichtlich die neue Haltung der Freiheitlichen. Sie hat es immer so abgelehnt, beim WIF dabei zu sein, jetzt ist es anders. Na gut, es ist ja öfter so, wie wir wissen, dass die Freiheitliche Partei nicht ja oder nein sagen kann, sondern dann mit Jein entscheidet. (Abg Mag Hilmar Kabas: Seit sechs Jahren haben wir das schon abgelehnt!) Schade ist es nur, wenn der ganze Bundesrat damit in Misskredit gebracht wird. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Ich habe es schon im Ausschuss gesagt, das ist die falsche Ebene der Diskussion. Darum geht es bei diesem Gesetz überhaupt nicht. Wir haben auch im Ausschuss schon darüber diskutiert. Die Aufgabe dieses Stiftungs- und Fondsgesetzes ist nicht die einer politischen Kontrolle – das ist eine völlig andere Ebene, die nicht hierher gehört –, hier geht es ganz im Gegenteil darum, für diese Kontrolle der wirtschaftlichen Gebarung, für die Kontrolle, ob der Stiftungszweck eingehalten wird, eine bessere und auch transparentere Methode zu finden. Das ist auf der einen Seite dadurch gewährleistet, dass eben dieses über das Internet einsehbare Register geschaffen wird und andererseits – um auch hier mehr Transparenz, aber auch einen Instanzenzug zu einem unabhängigen Tribunal zu haben – ein Instanzenzug vom Magistrat an den UVS vorgesehen ist. – Das im Anschluss auch an die Debatte von vorhin.

 

Das heißt, gerade das Gegenteil von dem, was hier behauptet wurde, passiert. Im Übrigen darf ich darauf verweisen – aber auch das haben wir schon im Ausschuss getan –, dass selbstverständlich das Kontrollamt – und im Kontrollausschuss sind ja wohl, falls mir nicht irgendetwas entgangen ist und es auch hier einen Gesinnungswandel gibt, alle Parteien vertreten – weiterhin zuständig ist für die Kontrolle aller Fonds, aller Beteiligungen, aller Einrichtungen, an denen die Gemeinde Wien beteiligt ist.

 

Zusammenfassend: Ich glaube, dass diese Diskussion mit diesem Gesetz in keinster Weise im Zusammenhang steht, sondern hier geht es um mehr Transparenz und um einen Instanzenzug zu einem Tribunal, wie es notwendig und richtig ist, weshalb wie wir es auch tun.

 

Deshalb bitte ich, diesem Gesetzesvorschlag zuzustimmen.

 

Präsident Johann Hatzl: Ich leite nun die Abstimmung über die Gesetzesvorlage ein.

 

Jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, bitte ich nunmehr, die Hand zu heben. – Das sind die SPÖ und die ÖVP, und somit ist das Gesetz in erster Lesung angenommen.

 

Ich habe nunmehr über den eingebrachten Beschlussantrag der FPÖ-Abgeordneten abzustimmen.

 

Wer für diesen Beschlussantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind ÖVP, FPÖ und die Grünen und somit die Minderheit. Der Beschlussantrag ist abgelehnt.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Es gibt keinen Widerspruch.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind ÖVP und SPÖ und somit die erforderliche Mehrheit. Das Gesetz ist in zweiter Lesung somit beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Post 7. Es ist die Vorlage des letzten Gesetzes, das heute zur Verhandlung gelangt. Es betrifft das Wiener Gleichbehandlungsgesetz, das geändert wird, die 6. Novelle.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsführende Stadträtin Mag Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte auch dieses Gesetz noch mit Mobilisierung der letzten Kräfte zu diskutieren und zu beschließen. – Danke schön.

 

Präsident Johann Hatzl: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird ein Einwand erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Daher werde ich so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Als Erste ist Frau Abgeordnete Jerusalem zu Wort gemeldet.

 

Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Novelle, die wir heute beschließen, sieht vor, dass nunmehr auch im Rahmen des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes die Wiener Landeslehrerinnen und -lehrer einbezogen werden in das Gleichbehandlungsgesetz.

 

Es handelt sich bei dieser Novelle um ein rot-grünes Projekt, das somit heute erfolgreich zu einem Abschluss

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular