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Landtag, 15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 51

 

sehen! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Zum Zweiten und wirklich nur ganz kurz, weil es noch so viele wichtige Punkte zu diskutieren gibt, dass ich mich heute zurücknehme und nicht dem an sich mir auf der Zunge liegenden politischen Zynismus nachgebe: Aber wenn Frau Korosec von Allmacht spricht, dann dürfte das wirklich die einzige Assoziation zur christlichen Einstellung sein, nämlich der des allmächtigen Gottes. Mit unserer Einstellung auf sozialdemokratischer Ebene hat das überhaupt nicht zu tun, und es hat auch keinen Zusammenhang mit den Beispielen, die Sie hier genannt haben. Der einzige Grund, dass ich darüber nachdenken würde, sozusagen noch einmal in die Diskussion mit der Religion einzusteigen, wäre der, dass sichergestellt wäre, dass sich die ÖVP wieder auf ihre Grundprinzipien des christlich-sozialen Denkens besinnen würde, vor allem zum Beispiel in der Asylpolitik. Dann würde die Caritas vielleicht nicht mehr jene Anmerkungen machen müssen, die sie macht. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Wenn diese Grundlagen zurückkehren würden und wenn sichergestellt wäre, dass wir Religion und damit auch die christliche Einstellung zu einem solchen Thema machen, dann könnte man darüber noch einmal diskutieren. Das wird aber durch so viele Beispiele ausgeschlossen, dass ich mich der Meinung anschließe - die im Übrigen auch mit der katholischen Kirche akkordiert ist -, dass wir sagen: Wir nehmen den Kulturbegriff als weitesten Begriff und implementieren all das, was darunter auch zu verstehen ist, nämlich auch die unterschiedlichen Religionen.

 

Ich danke für die Diskussion und auch für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlag einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Zusatzantrag der ÖVP.

 

Wer diesem Antrag zustimmt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Minderheit, der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag zur Anti-Atompolitik der österreichischen Bundesregierung, der von den vier Parteien eingebracht wurde.

 

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Beschlussantrag die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dieser Antrag ist einstimmig so angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 3. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens - Wiener Veranstaltungsgesetz - geändert wird.

 

Berichterstatter hiezu ist Herr amtsführender Stadtrat Dr Mailath-Pokorny. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatter amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag!

 

Es liegt Ihnen ein Initiativantrag und der Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die Regelung des Veranstaltungswesens - Wiener Veranstaltungsgesetz - vor. Dieser Entwurf nimmt auf die Entwicklungen im Veranstaltungswesen Bedacht, insbesondere im Zusammenhang mit Open-Air-Großveranstaltungen. Einerseits sollen dadurch die Lärmemissionen im Interesse der Anrainer in einem zumutbaren Rahmen gehalten werden, andererseits soll die Durchführung und bürokratische Abwicklung der Veranstaltungen leichter ermöglicht werden.

 

Der Entwurf liegt Ihnen vor. Ich ersuche Sie um Annahme dieses Gesetzentwurfes.

 

Präsident Johann Römer (den Vorsitz übernehmend): Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet.

 

Zum Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag Ringler. Ich erteile es ihr.

 

Abg Mag Marie Ringler (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Eine Frage, der wir uns in diesem Gemeinderat und Landtag schon des Öfteren gewidmet haben, schleicht sich bei mir ein, wenn ich mir diesen Initiativantrag genauer ansehe, nämlich die Frage: Wollen wir eigentlich wirklich Veranstaltungen in dieser Stadt abhalten? Mein Eindruck ist nämlich, dass wir sehr oft in diesem Landtag mit Gesetzen zu tun haben, die diese Möglichkeiten eher beeinspruchen und einschränken als ermöglichen. Lassen Sie mich kurz ausführen, warum.

 

Die Stadt Wien ist, glaube ich, zu Recht darauf stolz, dass wir viele Veranstaltungen in Wien haben, die im öffentlichen Raum stattfinden, die zu einem sehr bunten kulturellen Leben ganz Wichtiges beitragen. Wir sind, glaube ich, auch zu Recht stolz darauf, dass es in unserer Stadt eine durchaus spannende Jugendkulturszene gibt. Gleichzeitig - und vielleicht ist das ein bisschen die Perversion des Wiener Herzens - machen wir es all jenen, die diese Veranstaltungen organisieren, schwer, aus unterschiedlichen Gründen, aber wir machen es ihnen schwer. Wir machen es ihnen dort schwer, wo es darum geht, ihre Veranstaltungen ordnungsgemäß anzumelden und Genehmigungen für die Orte einzuholen. Wir machen es ihnen dort schwer, wo es darum geht, die Abgabenlast eher zu senken, wenn es sich um kulturelle

 

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